Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.VERBA INSTITVTIONIS COENAE DOMINICAE. [Musik]
Vnser HErr IHEsus Christus / in der Nacht da [Musik]
er ver ra ten ward / nam er das Brod / danckte vnd [Musik]
brachs / vnd gabs sei nen Jüngern / vnd sprach / Nemet [Musik]
hin vnd esset / Das ist mein Leib / der vor euch [Musik]
ge ge ben wird / Solchs thut zu meinem gedechtniß.
VERBA INSTITVTIONIS COENAE DOMINICAE. [Musik]
Vnser HErr IHEsus Christus / in der Nacht da [Musik]
er ver ra ten ward / nam er das Brod / danckte vnd [Musik]
brachs / vnd gabs sei nen Jüngern / vnd sprach / Nemet [Musik]
hin vnd esset / Das ist mein Leib / der vor euch [Musik]
ge ge ben wird / Solchs thut zu meinem gedechtniß.
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VERBA INSTITVTIONIS COENAE DOMINICAE.
[Abbildung]
Vnser HErr IHEsus Christus / in der Nacht da
[Abbildung]
er ver ra ten ward / nam er das Brod / danckte vnd
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brachs / vnd gabs sei nen Jüngern / vnd sprach / Nemet
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hin vnd esset / Das ist mein Leib / der vor euch
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ge ge ben wird / Solchs thut zu meinem gedechtniß.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/177>, abgerufen am 16.02.2025. |