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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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stellen / solche vergebung aller jrer Sünde / im Namen GOTtes des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes / Amen. Dargegen aber sag ich allen vnbußfertigen vnd vngleubigen / aus GOTtes Wort / vnd im Namen IHESV Christi / das jnen GOTt jre Sünde vorbehalten hat / vnd gewißlich straffen wird.

Darauff soll das Volck abermal zum Gebet vnnd dancksagung gegen GOtt vermanet werden / vnd samptlich vor erhaltung der Kirchen Gottes / vnd rechter lehre / darzu der trewen warhafftigen Lehrer / vnd das Gott trewe arbeiter in seine Erndte senden wölle / für die Oberkeit / für zeitlichen friede / vnd gewechs der Früchte / vnd in Summa / für die noth der gantzen Christenheit / vnd sonderbarer Personen / die des Christlichen Gebets begern / wie des vngeuerlich eine Notel folget.

LIeben Christen / Last vns GOtt bitten / das er vns bey seinem Göttlichem Wort / wölle gnediglich erhalten / vnd getrewe arbeiter in seine Erndte senden / den Predigern vnnd Kirchendienern / seinen heiligen Geist verleihen / das sie dasselbig rein vnd reche fürtragen vnd lehren / auch mit Gottseligem leben fürgehn / vnd das der Allmechtige wölle sie vnd vns / vor falscher lehre gnediglich behüten / vnd derselbigen steuren vnd wehren.

Das er auch vnsern Brüdern vnnd Schwestern / die mit falscher lehre / oder sonst mit vnrechter gewalt / von vnchristen / oder andern Tyrannen angefochten vnnd beschweret werden / gnediglich helffen wölle / das sie inn

stellen / solche vergebung aller jrer Sünde / im Namen GOTtes des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes / Amen. Dargegen aber sag ich allen vnbußfertigen vnd vngleubigen / aus GOTtes Wort / vnd im Namen IHESV Christi / das jnen GOTt jre Sünde vorbehalten hat / vnd gewißlich straffen wird.

Darauff soll das Volck abermal zum Gebet vnnd dancksagung gegen GOtt vermanet werden / vnd samptlich vor erhaltung der Kirchen Gottes / vnd rechter lehre / darzu der trewen warhafftigen Lehrer / vnd das Gott trewe arbeiter in seine Erndte senden wölle / für die Oberkeit / für zeitlichen friede / vnd gewechs der Früchte / vnd in Summa / für die noth der gantzen Christenheit / vnd sonderbarer Personen / die des Christlichen Gebets begern / wie des vngeuerlich eine Notel folget.

LIeben Christen / Last vns GOtt bitten / das er vns bey seinem Göttlichem Wort / wölle gnediglich erhalten / vnd getrewe arbeiter in seine Erndte senden / den Predigern vnnd Kirchendienern / seinen heiligen Geist verleihẽ / das sie dasselbig rein vñ reche fürtragen vnd lehren / auch mit Gottseligem leben fürgehn / vnd das der Allmechtige wölle sie vnd vns / vor falscher lehre gnediglich behüten / vnd derselbigen steuren vnd wehren.

Das er auch vnsern Brüdern vnnd Schwestern / die mit falscher lehre / oder sonst mit vnrechter gewalt / von vnchristen / oder andern Tyrannen angefochten vnnd beschweret werden / gnediglich helffen wölle / das sie inn

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[19/0163] stellen / solche vergebung aller jrer Sünde / im Namen GOTtes des Vaters / vnd des Sohns / vnd des heiligen Geistes / Amen. Dargegen aber sag ich allen vnbußfertigen vnd vngleubigen / aus GOTtes Wort / vnd im Namen IHESV Christi / das jnen GOTt jre Sünde vorbehalten hat / vnd gewißlich straffen wird. Darauff soll das Volck abermal zum Gebet vnnd dancksagung gegen GOtt vermanet werden / vnd samptlich vor erhaltung der Kirchen Gottes / vnd rechter lehre / darzu der trewen warhafftigen Lehrer / vnd das Gott trewe arbeiter in seine Erndte senden wölle / für die Oberkeit / für zeitlichen friede / vnd gewechs der Früchte / vnd in Summa / für die noth der gantzen Christenheit / vnd sonderbarer Personen / die des Christlichen Gebets begern / wie des vngeuerlich eine Notel folget. LIeben Christen / Last vns GOtt bitten / das er vns bey seinem Göttlichem Wort / wölle gnediglich erhalten / vnd getrewe arbeiter in seine Erndte senden / den Predigern vnnd Kirchendienern / seinen heiligen Geist verleihẽ / das sie dasselbig rein vñ reche fürtragen vnd lehren / auch mit Gottseligem leben fürgehn / vnd das der Allmechtige wölle sie vnd vns / vor falscher lehre gnediglich behüten / vnd derselbigen steuren vnd wehren. Das er auch vnsern Brüdern vnnd Schwestern / die mit falscher lehre / oder sonst mit vnrechter gewalt / von vnchristen / oder andern Tyrannen angefochten vnnd beschweret werden / gnediglich helffen wölle / das sie inn

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/163>, abgerufen am 22.11.2024.