Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

[Musik]

A MEN.

Darauff volget die Predigt.

VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.


[Musik]

A MEN.

Darauff volget die Predigt.

VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0160" n="16"/><lb/>
        <figure type="notatedMusic"/><lb/>
        <p>A MEN.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Darauff volget die Predigt.<lb/></head>
        <p>VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd       hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung       der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die       Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger       jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die       darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern       / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas       gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger       zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd       nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[16/0160] [Abbildung] A MEN. Darauff volget die Predigt. VND sol das Euangelium / des Sontags / oder Festes / dem Volck abermal furgelesen / vnnd hernach durch Christliche außlegung / die zu erbawung der Kirchen / vnnd zu trost vnd besserung der Zuhörer / dienstlich sey / erkleret werden / eine Stunde lang vngeferlich / vnnd damit die Zuhörer ettwas gewisses auß den Predigten lehrnen / vnd fassen mögen / so sollen die Prediger jre Predigten im anfang in etliche Capita / daruon sie reden vnd handeln wöllen / theilen / die darnach repetiren / vnd erkleren / vnd im Beschluß der Predigt / dieselbige kurtzlich erinnern / vnnd den Zuhörern zu gemüth führen / Das dienet nicht allein darzu / das die Zuhörer etwas gewisses auß der Predigt fassen / vnd lehrnen mögen / Sondern auch darzu / das die Prediger zuuor desto vleissiger studiren / vnnd sich zur Tractation gewisser Materien verbinden / vnd nicht in hauffen hinein reden / wie es jnen in den sinn felt.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/160
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/160>, abgerufen am 24.11.2024.