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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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durch bekommen / vnd haben sollen solche krafft vnd Segen / das wo sie angezündet / vnnd gesetzet werden / der Teuffel / mit allem seinem gespenst weichen müsse. Item / das sie sein mögen zur gesundtheit Leibs vnd der Seelen / auff das die / so dieselbigen in den Henden tragen / von der blindtheit des Hertzen erlöset / das liecht das im finsterniß leuchtet / ergreiffen mögen.

Die Asche wird also geweihet / das sie ein selige Artzney sein soll / wer damit bestrawet wirdt / das der mit dem Geist der Busse erfüllet werde. Item / das der vergebung seiner Sünde / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz bekommen möge. Denn die Agenda spricht / Das die Asche auff das Heupt gelegt werde / caussa promerendae veniae, das wir gnade / vnd vergebung verdienen mögen.

Die Palmen / vnd andere zweige / werden also geweihet / das sie allem Volcke gedeyen mögen zur seligkeit / auff das alle / so dieselbigen tragen / Item / wo sie hin getragen werden / das der orth dadurch geheiliget / der böse Feind vertrieben / vnd GOTtes rechte handt vns beschützen möge.

Das Fewr wird mit diesen worten geweihet / Auff das mit Geistlichen begirden entzündet / zu der ewigen klarheit kommen mögen / vnd das Gott dadurch helffe / wieder alle fewrige pfeile des Teuffels.

durch bekommen / vnd haben sollen solche krafft vnd Segen / das wo sie angezündet / vnnd gesetzet werden / der Teuffel / mit allem seinem gespenst weichen müsse. Item / das sie sein mögen zur gesundtheit Leibs vnd der Seelen / auff das die / so dieselbigen in den Henden tragen / von der blindtheit des Hertzen erlöset / das liecht das im finsterniß leuchtet / ergreiffen mögen.

Die Asche wird also geweihet / das sie ein selige Artzney sein soll / wer damit bestrawet wirdt / das der mit dem Geist der Busse erfüllet werde. Item / das der vergebung seiner Sünde / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz bekommen möge. Denn die Agenda spricht / Das die Asche auff das Heupt gelegt werde / caussa promerendae veniae, das wir gnade / vnd vergebung verdienen mögen.

Die Palmen / vnd andere zweige / werden also geweihet / das sie allem Volcke gedeyen mögen zur seligkeit / auff das alle / so dieselbigen tragen / Item / wo sie hin getragen werden / das der orth dadurch geheiliget / der böse Feind vertrieben / vnd GOTtes rechte handt vns beschützen möge.

Das Fewr wird mit diesen worten geweihet / Auff das mit Geistlichen begirden entzündet / zu der ewigen klarheit kommen mögen / vnd das Gott dadurch helffe / wieder alle fewrige pfeile des Teuffels.

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durch bekommen / vnd haben sollen solche krafft vnd Segen / das wo sie angezündet / vnnd       gesetzet werden / der Teuffel / mit allem seinem gespenst weichen müsse. Item / das sie sein       mögen zur gesundtheit Leibs vnd der Seelen / auff das die / so dieselbigen in den Henden tragen       / von der blindtheit des Hertzen erlöset / das liecht das im finsterniß leuchtet / ergreiffen       mögen.</p>
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[0139] durch bekommen / vnd haben sollen solche krafft vnd Segen / das wo sie angezündet / vnnd gesetzet werden / der Teuffel / mit allem seinem gespenst weichen müsse. Item / das sie sein mögen zur gesundtheit Leibs vnd der Seelen / auff das die / so dieselbigen in den Henden tragen / von der blindtheit des Hertzen erlöset / das liecht das im finsterniß leuchtet / ergreiffen mögen. Die Asche wird also geweihet / das sie ein selige Artzney sein soll / wer damit bestrawet wirdt / das der mit dem Geist der Busse erfüllet werde. Item / das der vergebung seiner Sünde / des Leibs gesundtheit / vnd der Seelen schutz bekommen möge. Denn die Agenda spricht / Das die Asche auff das Heupt gelegt werde / caussa promerendae veniae, das wir gnade / vnd vergebung verdienen mögen. Die Palmen / vnd andere zweige / werden also geweihet / das sie allem Volcke gedeyen mögen zur seligkeit / auff das alle / so dieselbigen tragen / Item / wo sie hin getragen werden / das der orth dadurch geheiliget / der böse Feind vertrieben / vnd GOTtes rechte handt vns beschützen möge. Das Fewr wird mit diesen worten geweihet / Auff das mit Geistlichen begirden entzündet / zu der ewigen klarheit kommen mögen / vnd das Gott dadurch helffe / wieder alle fewrige pfeile des Teuffels.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/139>, abgerufen am 25.11.2024.