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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Derhalben bleiben wir einfeltig bey vnserm Catechismo / das des HErrn Abendtmal sey der wahre Leib / vnd das wahre Blut vnsers HErrn JHESV Christi / vnterm Brodt vnd Wein / vns Christen zuessen vnd zutrincken von Christo selbs eingesetzt. Et sicut Augustana Confessio, in decimo articulo inquit: De Coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in Coena Domini, Et impro bant secus docentes. Vnd wie die Augspürgische Confession im 10. Artickel spricht / vom Abendtmal des Herrn lehren sie / das der Leib / vnd das Blut Christi warhafftig gegenwertig sein / vnd außgeteilet werden denen / die das Abend mal essen vnd trincken / Vnd derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen. Et Apologia, Confitemur nos sentire, quod in Coena Domini vere & substantialiter adsint corpus & sanguis Christi, & vere exhibeantur cum illis rebus quae videntur, pane & vino, his qui Sacramentum accipiunt. Vnd in der Apologia / Wir bekennen / das wirs dafür halten / das im Abendtmal des HErrn warhafftig vnnd wesentlich gegenwertig sey der Leib / vnd das blut Christi / vnd warhafftig gereicht werde mit dem sichtlichen brodt vnd Wein / denen / die das Sacrament entfangen. Item Articuli Schmalcaldici, Vom Sacrament des Altars halten wir / das brodt vnnd Wein im Abendtmal / sey der wahrhafftige Leib vnd Blut Christi / vnd werden nicht allein gereicht vnnd entfangen von frommen / sondern auch von bösen Christen. Wir lehren aber nicht allein vom Sacramentlichen essen vnnd trincken des Leibs vnd Bluts Christi im Abendtmal / sondern zugleich auch vom Geistlichen essen vnd trincken / wie

Derhalben bleiben wir einfeltig bey vnserm Catechismo / das des HErrn Abendtmal sey der wahre Leib / vnd das wahre Blut vnsers HErrn JHESV Christi / vnterm Brodt vnd Wein / vns Christen zuessen vnd zutrincken von Christo selbs eingesetzt. Et sicut Augustana Confessio, in decimo articulo inquit: De Coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in Coena Domini, Et impro bant secus docentes. Vnd wie die Augspürgische Confession im 10. Artickel spricht / vom Abendtmal des Herrn lehren sie / das der Leib / vñ das Blut Christi warhafftig gegenwertig sein / vñ außgeteilet werden denen / die das Abend mal essen vnd trincken / Vnd derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen. Et Apologia, Confitemur nos sentire, quod in Coena Domini vere & substantialiter adsint corpus & sanguis Christi, & vere exhibeantur cum illis rebus quae videntur, pane & vino, his qui Sacramentum accipiunt. Vnd in der Apologia / Wir bekennen / das wirs dafür halten / das im Abendtmal des HErrn warhafftig vnnd wesentlich gegenwertig sey der Leib / vnd das blut Christi / vnd warhafftig gereicht werde mit dem sichtlichen brodt vnd Wein / denen / die das Sacrament entfangen. Item Articuli Schmalcaldici, Vom Sacrament des Altars halten wir / das brodt vnnd Wein im Abendtmal / sey der wahrhafftige Leib vnd Blut Christi / vnd werden nicht allein gereicht vnnd entfangen von frommen / sondern auch von bösen Christen. Wir lehren aber nicht allein vom Sacramentlichen essen vnnd trincken des Leibs vnd Bluts Christi im Abendtmal / sondern zugleich auch vom Geistlichen essen vnd trincken / wie

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[0128] Derhalben bleiben wir einfeltig bey vnserm Catechismo / das des HErrn Abendtmal sey der wahre Leib / vnd das wahre Blut vnsers HErrn JHESV Christi / vnterm Brodt vnd Wein / vns Christen zuessen vnd zutrincken von Christo selbs eingesetzt. Et sicut Augustana Confessio, in decimo articulo inquit: De Coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in Coena Domini, Et impro bant secus docentes. Vnd wie die Augspürgische Confession im 10. Artickel spricht / vom Abendtmal des Herrn lehren sie / das der Leib / vñ das Blut Christi warhafftig gegenwertig sein / vñ außgeteilet werden denen / die das Abend mal essen vnd trincken / Vnd derhalben wirdt auch die gegenlehre verworffen. Et Apologia, Confitemur nos sentire, quod in Coena Domini vere & substantialiter adsint corpus & sanguis Christi, & vere exhibeantur cum illis rebus quae videntur, pane & vino, his qui Sacramentum accipiunt. Vnd in der Apologia / Wir bekennen / das wirs dafür halten / das im Abendtmal des HErrn warhafftig vnnd wesentlich gegenwertig sey der Leib / vnd das blut Christi / vnd warhafftig gereicht werde mit dem sichtlichen brodt vnd Wein / denen / die das Sacrament entfangen. Item Articuli Schmalcaldici, Vom Sacrament des Altars halten wir / das brodt vnnd Wein im Abendtmal / sey der wahrhafftige Leib vnd Blut Christi / vnd werden nicht allein gereicht vnnd entfangen von frommen / sondern auch von bösen Christen. Wir lehren aber nicht allein vom Sacramentlichen essen vnnd trincken des Leibs vnd Bluts Christi im Abendtmal / sondern zugleich auch vom Geistlichen essen vnd trincken / wie

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/128>, abgerufen am 22.11.2024.