Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.nicht alleine vmb zeitlichs Friedens / ruhe vnd einigkeit willen / Sondern auch darumb von seiner Göttlichen Allmacht fürgesetzt / das wir bey denselben vor allem anderm / was die rechte erkantnuss / anruffung / vnd dienst Gottes belanget / vermöge vnsers tragenden / vnd von GOtt beuohlenen Ampts befürderten / vnd alsdann auch der Welelichen Regierung vnderfangen / damit jederzeit allen vnd jeden vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / Recht vnd Gerechtigkeit wiederfaren / vnd sie der gebür nach / bey jren habenden Gerechtigkeiten gehandthabt / geschützet / vnd beschirmet werden mögen. Wie er dann solche mit besonderm ernst den Königen / vnd Herrschafften seines Volckes aufferlegt / vnnd durch Mosen beuohlen / Deuteron. 17. Wann der König auff dem Stuel seines Königreiches sitzen werde / sol er das Gesetz des HERrn von den Priestern vnd Leuiten nehmen / vnd auff ein Buch schreiben lassen / welchs bey jme sein / vnd er darinnen lesen sol / sein lebenlang / auff das er lerne fürchten den HERrn seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes / vnd diese Recht / das er darnach thue / vnd sein Hertze nicht erhebe / vber seine Brüder / vnd nicht weiche von dem Gebott / weder zur Rechten / noch zur Lincken / auff das er seine Tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine Kinder in Israel. Darzu durch den Propheten Esaiam ernstlich gedrawet / Welche Königreich jme nicht dienen / die sollen vmbkommen / vnd verwüstet werden. Darauss klerlich zuuernehmen / das der Allmechtig von der Weltlichen Herrschafft nicht allein guter Policey vnnd nicht alleine vmb zeitlichs Friedens / ruhe vnd einigkeit willen / Sondern auch darumb von seiner Göttlichen Allmacht fürgesetzt / das wir bey denselben vor allem anderm / was die rechte erkantnuss / anruffung / vnd dienst Gottes belanget / vermöge vnsers tragenden / vnd von GOtt beuohlenen Ampts befürderten / vnd alsdann auch der Welelichen Regierung vnderfangen / damit jederzeit allen vnd jeden vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / Recht vnd Gerechtigkeit wiederfaren / vnd sie der gebür nach / bey jren habenden Gerechtigkeiten gehandthabt / geschützet / vnd beschirmet werden mögen. Wie er dann solche mit besonderm ernst den Königen / vnd Herrschafften seines Volckes aufferlegt / vnnd durch Mosen beuohlen / Deuteron. 17. Wann der König auff dem Stuel seines Königreiches sitzen werde / sol er das Gesetz des HERrn von den Priestern vnd Leuiten nehmen / vnd auff ein Buch schreiben lassen / welchs bey jme sein / vnd er darinnen lesen sol / sein lebenlang / auff das er lerne fürchten den HERrn seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes / vnd diese Recht / das er darnach thue / vnd sein Hertze nicht erhebe / vber seine Brüder / vnd nicht weiche von dem Gebott / weder zur Rechten / noch zur Lincken / auff das er seine Tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine Kinder in Israel. Darzu durch den Propheten Esaiam ernstlich gedrawet / Welche Königreich jme nicht dienen / die sollen vmbkommen / vnd verwüstet werden. Darauss klerlich zuuernehmen / das der Allmechtig von der Weltlichen Herrschafft nicht allein guter Policey vnnd <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0012"/> nicht alleine vmb zeitlichs Friedens / ruhe vnd einigkeit willen / Sondern auch darumb von seiner Göttlichen Allmacht fürgesetzt / das wir bey denselben vor allem anderm / was die rechte erkantnuss / anruffung / vnd dienst Gottes belanget / vermöge vnsers tragenden / vnd von GOtt beuohlenen Ampts befürderten / vnd alsdann auch der Welelichen Regierung vnderfangen / damit jederzeit allen vnd jeden vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / Recht vnd Gerechtigkeit wiederfaren / vnd sie der gebür nach / bey jren habenden Gerechtigkeiten gehandthabt / geschützet / vnd beschirmet werden mögen.</p> <p>Wie er dann solche mit besonderm ernst den Königen / vnd Herrschafften seines Volckes aufferlegt / vnnd durch Mosen beuohlen / Deuteron. 17. Wann der König auff dem Stuel seines Königreiches sitzen werde / sol er das Gesetz des HERrn von den Priestern vnd Leuiten nehmen / vnd auff ein Buch schreiben lassen / welchs bey jme sein / vnd er darinnen lesen sol / sein lebenlang / auff das er lerne fürchten den HERrn seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes / vnd diese Recht / das er darnach thue / vnd sein Hertze nicht erhebe / vber seine Brüder / vnd nicht weiche von dem Gebott / weder zur Rechten / noch zur Lincken / auff das er seine Tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine Kinder in Israel. Darzu durch den Propheten Esaiam ernstlich gedrawet / Welche Königreich jme nicht dienen / die sollen vmbkommen / vnd verwüstet werden.</p> <p>Darauss klerlich zuuernehmen / das der Allmechtig von der Weltlichen Herrschafft nicht allein guter Policey vnnd </p> </div> </front> </text> </TEI> [0012]
nicht alleine vmb zeitlichs Friedens / ruhe vnd einigkeit willen / Sondern auch darumb von seiner Göttlichen Allmacht fürgesetzt / das wir bey denselben vor allem anderm / was die rechte erkantnuss / anruffung / vnd dienst Gottes belanget / vermöge vnsers tragenden / vnd von GOtt beuohlenen Ampts befürderten / vnd alsdann auch der Welelichen Regierung vnderfangen / damit jederzeit allen vnd jeden vnsern getrewen vnd lieben Vnderthanen / Recht vnd Gerechtigkeit wiederfaren / vnd sie der gebür nach / bey jren habenden Gerechtigkeiten gehandthabt / geschützet / vnd beschirmet werden mögen.
Wie er dann solche mit besonderm ernst den Königen / vnd Herrschafften seines Volckes aufferlegt / vnnd durch Mosen beuohlen / Deuteron. 17. Wann der König auff dem Stuel seines Königreiches sitzen werde / sol er das Gesetz des HERrn von den Priestern vnd Leuiten nehmen / vnd auff ein Buch schreiben lassen / welchs bey jme sein / vnd er darinnen lesen sol / sein lebenlang / auff das er lerne fürchten den HERrn seinen Gott / das er halte alle wort des Gesetzes / vnd diese Recht / das er darnach thue / vnd sein Hertze nicht erhebe / vber seine Brüder / vnd nicht weiche von dem Gebott / weder zur Rechten / noch zur Lincken / auff das er seine Tage verlenge auff seinem Königreich / er vnd seine Kinder in Israel. Darzu durch den Propheten Esaiam ernstlich gedrawet / Welche Königreich jme nicht dienen / die sollen vmbkommen / vnd verwüstet werden.
Darauss klerlich zuuernehmen / das der Allmechtig von der Weltlichen Herrschafft nicht allein guter Policey vnnd
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |