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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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wird in vielen die anruffung der Heiligen mit eingemenget / welche wieder die schrifft ist.

Was auch belanget / Alben / Caseln / Liechter etc. das ist auch noch nicht der rechte grewel der Messe / denn es sind an jm selbs adiaphora, in welchen die Christliche freyheit / ohn Aberglauben / zur kirchen erbawung / zu disponiren hat.

Darinn aber ist vnd stehet der Ertzgrewel der Messe / wenn in Canone, oder in der Stillmeß / der Meßpfaff mit dem Leibe vnd Blute Christi / welches er da vermeinet zu haben / viel seltzame wünderliche schirmschlege treibt mit auffheben / nidderlegen / mit hin vnd wieder weben / an alle vier örter der Welt / vnd deßgleichen / das er solch sein werck darfür helt / vnd außgibet / das er darmit vnd dardurch den Leib vnd das Blut Christi dem Himlischen Vater / auffs new auffopffere / zum Sündopffere / schuldopffer / oder versönopffer / damit vnd dadurch / bey dem Himlischem Vater erworben vnd erlanget werde / gnade / vergebung der Sünden / vnd allerley güter Gottes / denen die Messe sehen oder fur sich halten lassen / Ja nicht allein den abwesenden / sondern auch den Todten. Dasselbige aber ist erstlich stracks wieder die schrifft / Eph. 5. Heb. 7. 9. 10. die außdrucklich lehret / das nur ein einigs versönopffer sey / vnd das solches allein Christus einmal am Creütze verrichtet habe / also / das dasselbige volnkommen vnd gnugsam sey in aller ewigkeit / vnd derhalben nicht könne / noch solle Iteriret werden.

Zum andern / ist es eine grewliche schmach vnd ver-

wird in vielen die anruffung der Heiligen mit eingemenget / welche wieder die schrifft ist.

Was auch belanget / Alben / Caseln / Liechter etc. das ist auch noch nicht der rechte grewel der Messe / denn es sind an jm selbs adiaphora, in welchen die Christliche freyheit / ohn Aberglauben / zur kirchen erbawung / zu disponiren hat.

Darinn aber ist vnd stehet der Ertzgrewel der Messe / wenn in Canone, oder in der Stillmeß / der Meßpfaff mit dem Leibe vnd Blute Christi / welches er da vermeinet zu haben / viel seltzame wünderliche schirmschlege treibt mit auffheben / nidderlegen / mit hin vnd wieder weben / an alle vier örter der Welt / vnd deßgleichen / das er solch sein werck darfür helt / vnd außgibet / das er darmit vnd dardurch den Leib vnd das Blut Christi dem Himlischen Vater / auffs new auffopffere / zum Sündopffere / schuldopffer / oder versönopffer / damit vnd dadurch / bey dem Himlischem Vater erworben vnd erlanget werde / gnade / vergebung der Sünden / vnd allerley güter Gottes / denen die Messe sehen oder fur sich halten lassen / Ja nicht allein den abwesenden / sondern auch den Todten. Dasselbige aber ist erstlich stracks wieder die schrifft / Eph. 5. Heb. 7. 9. 10. die außdrucklich lehret / das nur ein einigs versönopffer sey / vnd das solches allein Christus einmal am Creütze verrichtet habe / also / das dasselbige volnkommen vnd gnugsam sey in aller ewigkeit / vnd derhalben nicht könne / noch solle Iteriret werden.

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[0113] wird in vielen die anruffung der Heiligen mit eingemenget / welche wieder die schrifft ist. Was auch belanget / Alben / Caseln / Liechter etc. das ist auch noch nicht der rechte grewel der Messe / denn es sind an jm selbs adiaphora, in welchen die Christliche freyheit / ohn Aberglauben / zur kirchen erbawung / zu disponiren hat. Darinn aber ist vnd stehet der Ertzgrewel der Messe / wenn in Canone, oder in der Stillmeß / der Meßpfaff mit dem Leibe vnd Blute Christi / welches er da vermeinet zu haben / viel seltzame wünderliche schirmschlege treibt mit auffheben / nidderlegen / mit hin vnd wieder weben / an alle vier örter der Welt / vnd deßgleichen / das er solch sein werck darfür helt / vnd außgibet / das er darmit vnd dardurch den Leib vnd das Blut Christi dem Himlischen Vater / auffs new auffopffere / zum Sündopffere / schuldopffer / oder versönopffer / damit vnd dadurch / bey dem Himlischem Vater erworben vnd erlanget werde / gnade / vergebung der Sünden / vnd allerley güter Gottes / denen die Messe sehen oder fur sich halten lassen / Ja nicht allein den abwesenden / sondern auch den Todten. Dasselbige aber ist erstlich stracks wieder die schrifft / Eph. 5. Heb. 7. 9. 10. die außdrucklich lehret / das nur ein einigs versönopffer sey / vnd das solches allein Christus einmal am Creütze verrichtet habe / also / das dasselbige volnkommen vnd gnugsam sey in aller ewigkeit / vnd derhalben nicht könne / noch solle Iteriret werden. Zum andern / ist es eine grewliche schmach vnd ver-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/113>, abgerufen am 22.11.2024.