Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.grewlichen schaden der Erbsünde / vnd nimpt der Tauffe jre fürnemste krafft / vnd heilsame wirckung / Derhalben muß diß mit allem ernst gestrafft werden / dann Christus spricht in gemein mit grossem ernst / Johan. 3. Was auß fleisch geboren ist / das ist fleisch / Darumb es sey dann / das der mensch von newen geboren werde / auß dem Wasser vnd Geiste / so kan er in das Reich Gottes nicht kommen / Ist das wahr / so muß es ohne zweiffel folgen / das der mensch so auß fleisch geboren ist / vor der newen geburt / die durchs wasser vnd den Geist geschicht / nicht sey im Reich Gottes / sondern vnder der gewalt der finsternuß / Col. j. weil darzwischen kein mittel ist / 2. Cor. 6. So spricht auch Paulus fein rundt vnd klar / Ephes. 2. Wir (das ist / die wir von beschnittenen Eltern geboren sind) waren auch kinder des zorns von natur / gleich wie die andern / nemlich die von Heidnischen Eltern geborn sind. Die verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Genes. 17. Act. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnnd darumb sagt Augustana Confessio, articulo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit appliciret werde. Diß aber verstehen wir von den gebornen Kindern / die vns GOtt in vnsere hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die Eltern trösten sollen / werden sie wissen zunehmen auß Lutheri vnnd Pomerani dauon außgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man muß die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / sondern sie sollen offt vermanet grewlichen schaden der Erbsünde / vnd nimpt der Tauffe jre fürnemste krafft / vnd heilsame wirckung / Derhalben muß diß mit allem ernst gestrafft werden / dann Christus spricht in gemein mit grossem ernst / Johan. 3. Was auß fleisch geboren ist / das ist fleisch / Darumb es sey dann / das der mensch von newen geboren werde / auß dem Wasser vnd Geiste / so kan er in das Reich Gottes nicht kommen / Ist das wahr / so muß es ohne zweiffel folgen / das der mensch so auß fleisch geboren ist / vor der newen geburt / die durchs wasser vnd den Geist geschicht / nicht sey im Reich Gottes / sondern vnder der gewalt der finsternuß / Col. j. weil darzwischen kein mittel ist / 2. Cor. 6. So spricht auch Paulus fein rundt vnd klar / Ephes. 2. Wir (das ist / die wir von beschnittenen Eltern geboren sind) waren auch kinder des zorns von natur / gleich wie die andern / nemlich die von Heidnischen Eltern geborn sind. Die verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Genes. 17. Act. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnnd darumb sagt Augustana Confessio, articulo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit appliciret werde. Diß aber verstehen wir von den gebornen Kindern / die vns GOtt in vnsere hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die Eltern trösten sollen / werden sie wissen zunehmen auß Lutheri vnnd Pomerani dauon außgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man muß die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / sondern sie sollen offt vermanet <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0110"/> grewlichen schaden der Erbsünde / vnd nimpt der Tauffe jre fürnemste krafft / vnd heilsame wirckung / Derhalben muß diß mit allem ernst gestrafft werden / dann Christus spricht in gemein mit grossem ernst / Johan. 3. Was auß fleisch geboren ist / das ist fleisch / Darumb es sey dann / das der mensch von newen geboren werde / auß dem Wasser vnd Geiste / so kan er in das Reich Gottes nicht kommen / Ist das wahr / so muß es ohne zweiffel folgen / das der mensch so auß fleisch geboren ist / vor der newen geburt / die durchs wasser vnd den Geist geschicht / nicht sey im Reich Gottes / sondern vnder der gewalt der finsternuß / Col. j. weil darzwischen kein mittel ist / 2. Cor. 6. So spricht auch Paulus fein rundt vnd klar / Ephes. 2. Wir (das ist / die wir von beschnittenen Eltern geboren sind) waren auch kinder des zorns von natur / gleich wie die andern / nemlich die von Heidnischen Eltern geborn sind. Die verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Genes. 17. Act. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnnd darumb sagt Augustana Confessio, articulo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit appliciret werde. Diß aber verstehen wir von den gebornen Kindern / die vns GOtt in vnsere hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die Eltern trösten sollen / werden sie wissen zunehmen auß Lutheri vnnd Pomerani dauon außgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man muß die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / sondern sie sollen offt vermanet </p> </div> </body> </text> </TEI> [0110]
grewlichen schaden der Erbsünde / vnd nimpt der Tauffe jre fürnemste krafft / vnd heilsame wirckung / Derhalben muß diß mit allem ernst gestrafft werden / dann Christus spricht in gemein mit grossem ernst / Johan. 3. Was auß fleisch geboren ist / das ist fleisch / Darumb es sey dann / das der mensch von newen geboren werde / auß dem Wasser vnd Geiste / so kan er in das Reich Gottes nicht kommen / Ist das wahr / so muß es ohne zweiffel folgen / das der mensch so auß fleisch geboren ist / vor der newen geburt / die durchs wasser vnd den Geist geschicht / nicht sey im Reich Gottes / sondern vnder der gewalt der finsternuß / Col. j. weil darzwischen kein mittel ist / 2. Cor. 6. So spricht auch Paulus fein rundt vnd klar / Ephes. 2. Wir (das ist / die wir von beschnittenen Eltern geboren sind) waren auch kinder des zorns von natur / gleich wie die andern / nemlich die von Heidnischen Eltern geborn sind. Die verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Genes. 17. Act. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnnd darumb sagt Augustana Confessio, articulo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit appliciret werde. Diß aber verstehen wir von den gebornen Kindern / die vns GOtt in vnsere hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die Eltern trösten sollen / werden sie wissen zunehmen auß Lutheri vnnd Pomerani dauon außgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man muß die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / sondern sie sollen offt vermanet
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/110 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/110>, abgerufen am 16.02.2025. |