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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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die Pastores zuerinnern / das alltzeit bey der lehre grunde soll gefüret werden / vnd die leuthe auß solchem grunde vermanet mügen werden / Auß was vrsachen / sie jre kinderlein zu tauffe schicken sollen / was da gehandelt werde / wenn ein kindlein getaufft wird / Nemlich / wie es durch Christum von Gottes zorn vnnd auß dem reich des teuffels erlöset / Gottes gnade / vergebung seiner sünde bekommen / vnd also ins Himelreich eingehen müge / Derhalben die vmbstehenden mit allem ernst sollen beten helffen. Vnd eben dardurch / werden auch die andern erinnert / was sie in jrer kindlicher tauffe entfangen haben / wie dann die Prediger diß stücke fleissig sollen treiben / wie sich die wirckung vnd trost der heiligen Tauffe / durch das gantze leben des Menschen strecke vnd beweise / quod ad reconciliationem & renouationem.

Es muß auch bey dieser lehre / den andern Sacramentschwermern gewehret werden / denn die Caluinisten sprengen vnter die leute / gar einen schedlichen jrrthumb / das die kinder / so von bekereten gleubigen eltern geborn werden / ob sie gleich in Sünden entfangen vnnd geborn werden / dennoch mit der natürlichen geburdt / auß gleubigen eltern / das mit sich bringen / das sie auch von der Tauff / nicht sein kinder des zorns / vnter dem reich vnd gewalt des Satans / sondern auch one die Tauff wahrhafftig sein im reich Christi / vnd in der gnaden Gottes / vnd das die Tauffe nur allein ein eusserlich zeichen sey / dardurch bezeuget werde / das dieselbigen kinder vorhin / vergebung der Sünde / vnd ewige seligkeit haben etc. Diese schwermerey / welche Augustinus in Pelagio voralters verdampt hat / lib. 2. De peccatorum meritis etc. vorkleinert den

die Pastores zuerinnern / das alltzeit bey der lehre grunde soll gefüret werden / vnd die leuthe auß solchem grunde vermanet mügen werden / Auß was vrsachen / sie jre kinderlein zu tauffe schicken sollen / was da gehandelt werde / wenn ein kindlein getaufft wird / Nemlich / wie es durch Christum von Gottes zorn vnnd auß dem reich des teuffels erlöset / Gottes gnade / vergebung seiner sünde bekommen / vnd also ins Himelreich eingehen müge / Derhalben die vmbstehendẽ mit allem ernst sollen beten helffen. Vnd eben dardurch / werden auch die andern erinnert / was sie in jrer kindlicher tauffe entfangen haben / wie dann die Prediger diß stücke fleissig sollen treiben / wie sich die wirckung vnd trost der heiligen Tauffe / durch das gantze leben des Menschen strecke vnd beweise / quod ad reconciliationem & renouationem.

Es muß auch bey dieser lehre / den andern Sacramentschwermern gewehret werden / denn die Caluinisten sprengen vnter die leute / gar einen schedlichen jrrthumb / das die kinder / so von bekereten gleubigen eltern geborn werden / ob sie gleich in Sünden entfangen vnnd geborn werden / dennoch mit der natürlichen geburdt / auß gleubigen eltern / das mit sich bringen / das sie auch von der Tauff / nicht sein kinder des zorns / vnter dem reich vnd gewalt des Satans / sondern auch one die Tauff wahrhafftig sein im reich Christi / vnd in der gnaden Gottes / vnd das die Tauffe nur allein ein eusserlich zeichen sey / dardurch bezeuget werde / das dieselbigen kinder vorhin / vergebung der Sünde / vnd ewige seligkeit haben etc. Diese schwermerey / welche Augustinus in Pelagio voralters verdampt hat / lib. 2. De peccatorum meritis etc. vorkleinert den

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[0109] die Pastores zuerinnern / das alltzeit bey der lehre grunde soll gefüret werden / vnd die leuthe auß solchem grunde vermanet mügen werden / Auß was vrsachen / sie jre kinderlein zu tauffe schicken sollen / was da gehandelt werde / wenn ein kindlein getaufft wird / Nemlich / wie es durch Christum von Gottes zorn vnnd auß dem reich des teuffels erlöset / Gottes gnade / vergebung seiner sünde bekommen / vnd also ins Himelreich eingehen müge / Derhalben die vmbstehendẽ mit allem ernst sollen beten helffen. Vnd eben dardurch / werden auch die andern erinnert / was sie in jrer kindlicher tauffe entfangen haben / wie dann die Prediger diß stücke fleissig sollen treiben / wie sich die wirckung vnd trost der heiligen Tauffe / durch das gantze leben des Menschen strecke vnd beweise / quod ad reconciliationem & renouationem. Es muß auch bey dieser lehre / den andern Sacramentschwermern gewehret werden / denn die Caluinisten sprengen vnter die leute / gar einen schedlichen jrrthumb / das die kinder / so von bekereten gleubigen eltern geborn werden / ob sie gleich in Sünden entfangen vnnd geborn werden / dennoch mit der natürlichen geburdt / auß gleubigen eltern / das mit sich bringen / das sie auch von der Tauff / nicht sein kinder des zorns / vnter dem reich vnd gewalt des Satans / sondern auch one die Tauff wahrhafftig sein im reich Christi / vnd in der gnaden Gottes / vnd das die Tauffe nur allein ein eusserlich zeichen sey / dardurch bezeuget werde / das dieselbigen kinder vorhin / vergebung der Sünde / vnd ewige seligkeit haben etc. Diese schwermerey / welche Augustinus in Pelagio voralters verdampt hat / lib. 2. De peccatorum meritis etc. vorkleinert den

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/109>, abgerufen am 25.11.2024.