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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Quicquid solueritis in terra, &c. Matth. 16. & 18. Quorumcumque remiseritis &c. Iohan. 20. Nicht aber also / das einig Mensch für sein Person macht habe / für Gott Sünde zuuergeben / Denn das gehöret allein Gott / Isai. 43. vnd die macht ist allein des Menschen Sohne gegeben / Matth. 9. Sondern das Christus solche seine macht / Sünde zuuergeben / jetzundt alhie auff Erden brauchen vnd erzeigen will / durch das mittel des Ministerij ja so gewiß vnd warhafftig / als Matth. 9. Luc. 7. Denn er ist selbs dabey / wie er verheissen hat / Matth. 28. vnd will dardurch mit seinem Geist krefftig sein / wie er darumb saget Johan. 20. Accipite Spiritum sanctum, quorum remiseritis &c. Derhalben muß man inn der Absolution nicht sehen auff des Dieners person / sondern auff diesen grundt / Das der Sohne Gottes selbs do gegenwertig / durch seinen Diener / dir vergebung deiner Sünde reichen / zueignen / vergwissen / vnnd versichern will / das es heissen soll / was also auff Erden gelöset wirdt / soll auch im Himel loß vnd vergeben sein / Matt. j 6. j 8. Johan. 20.

Auß diesem warhafftigen grunde ist klar zuuernemen / was wir inn der Absolution für herlichen schönen trost haben / nemlich / das ich weiß / wo ich hie auff Erden meinen lieben Erlöser vnd Heilandt IHESVM Christum finden vnd antreffen kan / do er durch sein Wort / mit meiner armen person insonderheit handeln möge / vnd mir für meine person vergebung meiner Sünden reichen / schencken / zueignen / vergwissen vnd versichern / das ich nicht darff im zweiffel stehen / was Gott droben im Hi-

Quicquid solueritis in terra, &c. Matth. 16. & 18. Quorumcumque remiseritis &c. Iohan. 20. Nicht aber also / das einig Mensch für sein Person macht habe / für Gott Sünde zuuergeben / Denn das gehöret allein Gott / Isai. 43. vnd die macht ist allein des Menschen Sohne gegeben / Matth. 9. Sondern das Christus solche seine macht / Sünde zuuergeben / jetzundt alhie auff Erden brauchen vnd erzeigen will / durch das mittel des Ministerij ja so gewiß vnd warhafftig / als Matth. 9. Luc. 7. Denn er ist selbs dabey / wie er verheissen hat / Matth. 28. vnd will dardurch mit seinem Geist krefftig sein / wie er darumb saget Johan. 20. Accipite Spiritum sanctum, quorum remiseritis &c. Derhalben muß man inn der Absolution nicht sehen auff des Dieners person / sondern auff diesen grundt / Das der Sohne Gottes selbs do gegenwertig / durch seinen Diener / dir vergebung deiner Sünde reichen / zueignen / vergwissen / vnnd versichern will / das es heissen soll / was also auff Erden gelöset wirdt / soll auch im Himel loß vnd vergeben sein / Matt. j 6. j 8. Johan. 20.

Auß diesem warhafftigen grunde ist klar zuuernemen / was wir inn der Absolution für herlichen schönen trost haben / nemlich / das ich weiß / wo ich hie auff Erden meinen lieben Erlöser vnd Heilandt IHESVM Christum finden vnd antreffen kan / do er durch sein Wort / mit meiner armen person insonderheit handeln möge / vnd mir für meine person vergebung meiner Sünden reichen / schencken / zueignen / vergwissen vnd versichern / das ich nicht darff im zweiffel stehen / was Gott droben im Hi-

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[0100] Quicquid solueritis in terra, &c. Matth. 16. & 18. Quorumcumque remiseritis &c. Iohan. 20. Nicht aber also / das einig Mensch für sein Person macht habe / für Gott Sünde zuuergeben / Denn das gehöret allein Gott / Isai. 43. vnd die macht ist allein des Menschen Sohne gegeben / Matth. 9. Sondern das Christus solche seine macht / Sünde zuuergeben / jetzundt alhie auff Erden brauchen vnd erzeigen will / durch das mittel des Ministerij ja so gewiß vnd warhafftig / als Matth. 9. Luc. 7. Denn er ist selbs dabey / wie er verheissen hat / Matth. 28. vnd will dardurch mit seinem Geist krefftig sein / wie er darumb saget Johan. 20. Accipite Spiritum sanctum, quorum remiseritis &c. Derhalben muß man inn der Absolution nicht sehen auff des Dieners person / sondern auff diesen grundt / Das der Sohne Gottes selbs do gegenwertig / durch seinen Diener / dir vergebung deiner Sünde reichen / zueignen / vergwissen / vnnd versichern will / das es heissen soll / was also auff Erden gelöset wirdt / soll auch im Himel loß vnd vergeben sein / Matt. j 6. j 8. Johan. 20. Auß diesem warhafftigen grunde ist klar zuuernemen / was wir inn der Absolution für herlichen schönen trost haben / nemlich / das ich weiß / wo ich hie auff Erden meinen lieben Erlöser vnd Heilandt IHESVM Christum finden vnd antreffen kan / do er durch sein Wort / mit meiner armen person insonderheit handeln möge / vnd mir für meine person vergebung meiner Sünden reichen / schencken / zueignen / vergwissen vnd versichern / das ich nicht darff im zweiffel stehen / was Gott droben im Hi-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/100>, abgerufen am 22.11.2024.