Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben. DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange / CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben. DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0065" n="61"/> </div> <div> <head>CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben.<lb/></head> <p>DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange / </p> </div> </body> </text> </TEI> [61/0065]
CAP. XIII. Wie die Prediger mit Krancken umzugehen haben.
DIe Pastores haben bey Besuchung eines Krancken demselben freundlich zuzusprechen / und ihm zu unterrichten. (1.) Wie er als ein Christ seine Kranckheit ansehen solle / warum ihm dieselbige von GOtt zugeschicket werde; was GOtt darunter suche; und wie er sich in solcher Kranckheit halten solle / daß er nemlich die Leibes Ungelegenheit keines weges anders / als eine väterliche Heimsuchung ansehen / mit beständigen Gemüht / und kindlichen Vertrauen auf GOTT seinen lieben Vater annehmen / und gedultig ertragen / und es gewiß dafür halten solle / daß GOtt solches alles zu einem guten Ende / und insonderheit zu seiner ewigen Seeligkeit hinaus führen werde. (2.) Sonderlich aber ihn gegen die inwendige Anfechtung trösten: Dero Behuf sich dann der Pfarrherr bey denen / so um den Krancken seynd / mit sonderbahren Fleiß erkundigen / auch für sich selbst aus des Krancken Reden und Geberden abnehmen / sonderlich aber den Krancken selbst fleißig fragen solle / ob er auch innerliche Anfechtung habe / etwan wegen eines schwachen Glaubens seiner Unwürdigkeit / oder sonst: Ob er sich für der Menge oder Grösse seiner Sünde fürchte / ob er sich für dem Zorn GOttes / der Hölle / dem ewigen Todt und Verdammniß erschrecke / und sich darüber ängstige und in Verzweiffelung stehe: Ob er sich bekümmere / daß er diese Welt und die Seinigen / insonderheit Weib und Kind / und dieselben etwa in Armuht oder anderer Unrichtigkeit verlassen solle? Nach welchem erlangten Unterricht der Pastor dem Krancken mit Trost und Unterricht / auch Anführung weniger / jedoch dienlicher / lieblicher und durchdringender Sprüche aus GOttes Wort zusprechen kan und soll. Insonderheit soll er den Krancken vermahnen / 1. daß er ungesäumet seine Sünde bereue und beichte / die Absolution derselben / und darauf das heilige Abendmahl empfange /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/65 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/65>, abgerufen am 23.02.2025. |