Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.Haupt-Predigt. §. 3. Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen / §. 2. Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt. §. 3. Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden. §. 4. Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist. §. 5. Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten. §. 6. Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel. §. 7. Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen: Haupt-Predigt. §. 3. Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen / §. 2. Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt. §. 3. Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden. §. 4. Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist. §. 5. Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten. §. 6. Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel. §. 7. Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen: <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0005" n="5"/> </div> <div> <head>Haupt-Predigt.<lb/></head> </div> <div> <head>§. 3.<lb/></head> <p>Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen /</p> </div> <div> <head>§. 2.<lb/></head> <p>Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt.</p> </div> <div> <head>§. 3.<lb/></head> <p>Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden.</p> </div> <div> <head>§. 4.<lb/></head> <p>Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist.</p> </div> <div> <head>§. 5.<lb/></head> <p>Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten.</p> </div> <div> <head>§. 6.<lb/></head> <p>Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel.</p> </div> <div> <head>§. 7.<lb/></head> <p>Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen: </p> </div> </body> </text> </TEI> [5/0005]
Haupt-Predigt.
§. 3.
Wenn am Sonn- oder Feyer-Tagen des Morgens den Sommer ein Viertel nach Sieben / des Winters ein Viertel vor achte Uhr zum ersten / und eine Viertel Stunde nachher zum andernmahl geleutet worden / soll in denen Städten der Cantor nebst denen übrigen Schuel-Collegen und Schülern sich auf den Chor versammlen /
§. 2.
Und ernstlich singen. O Vater allmächtiger GOtt.
§. 3.
Darauf der Pastor vor den Altar das Gloria in excelsis Deo intoniren; und ferner von der gantzen Gemeine / Allein GOtt in der Höh ley Ehr / oder / Ehr sey GOTT in der Höh / gesungen werden.
§. 4.
Darnach wende sich der Priester zum Volck und singet / Der HErr sey mit euch: Die Gemeine antwortet; und mit deinem Geist.
§. 5.
Hierauf wendet sich der Priester wieder gegen den Altar und singe eine Collectam de Tempore oder Festo oder eine von denen hier untergesetzten Sonntags-Collecten.
§. 6.
Denn wende sich der Priester hinwieder gegen die Gemeine und lese hell und deutlich den Text der Sonn- und Fest-Tags Epistel.
§. 7.
Nach deren Verlesung singet man aus den gebräuchlichen Gesang-Büchern einen Teutschen Gesang / der sich auf die Zeit oder auf die Predigt schicket; nachher / Wir gläuben all an einen GOtt / oder Ich glaub an einen GOtt allein. Es kan auch gleich vor der Predigt eines von denen beyden Gesängen:
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/5>, abgerufen am 17.07.2024. |