Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

sto Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll / wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat / fürtragen / und also beten: Vater Unser etc.

Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten:

Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls.

Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein Mensch unterstehen zu verändern.

Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten:

N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so

sto Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll / wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat / fürtragen / und also beten: Vater Unser etc.

Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten:

Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls.

Taceat paulisper, postea pergat.

Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein Mensch unterstehen zu verändern.

Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten:

N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0039" n="35"/>
sto       Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll /       wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat /       fürtragen / und also beten: Vater Unser etc.</p>
        <p>Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie       darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten:</p>
        <p>Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen       Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der       Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand       wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe       nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Taceat paulisper, postea pergat.<lb/></head>
        <p>Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede       hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll       auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein       Mensch unterstehen zu verändern.</p>
        <l>Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten:</l>
        <p>N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen       / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey       dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[35/0039] sto Zusage hat daß sie nicht vergebens geschehen / sondern in seinem Nahmen erhöret werden soll / wollen wir sie dem himmlischen Vater in den Worten / die uns sein lieber Sohn gelehret hat / fürtragen / und also beten: Vater Unser etc. Nach geendigtem Gebet treten der Bräutigam und Braut für den Altar / und soll der Pastor sie darauf zum drittenmahl aufbieten / mit folgenden Worten: Es seyn allhier gegenwärtig N. und N. welche sich in den Ehelichen Stand nach Göttlichen Willen zu begeben bedacht seyn / auch derwegen nach Gebrauch dieser Kirchen öffentlich von der Cantzel abgekündiget worden / will sie auch nochmahls zum Uberfluß aufgeboten haben / ob jemand wäre / der Einrede hätte / und gute Uhrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe nicht müchte für sich gehen / daß er bey zeiten spreche / oder schweige hernachmahls. Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur Zeit nicht verhanden / der einige Einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jetztgenandten Persohnen möchte verhindert werden / so soll auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / soll sich kein Mensch unterstehen zu verändern. Darnach soll die Vertrauung geschehen / mit folgenden / oder dergleichen Worten: N. Ihr stehet allhie / und begehret gegenwärtige N. zu nehmen / zu einer Ehelichen Haußfrauen / mit ihr nach GOttes Befehl und Willen zu leben / euch auch von ihr nicht zu scheiden / es sey dann / daß euch der Todt scheide; ist solches noch eures Hertzens Wille und Meynung / so

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/39
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/39>, abgerufen am 21.11.2024.