Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei- chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0113" n="109"/> chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei- </p> </div> </body> </text> </TEI> [109/0113]
chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/113>, abgerufen am 16.02.2025. |