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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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5. Daß / nachdem der Canon der heiligen Schrifft geschlossen und versiegelt / keine anderweite unmittelbahre Erleuchtung zum Erkändtnis GOttes und Erlangung der Seeligkeit versprochen / und demnach das geschriebene Wort nebst den Heil. Sacramenten das einige Mittel zur Erleuchtung / Bekehrung und Heiligung des Menschen sey.

6. Dannenhero sich keiner von Unsern Predigern und Lehrern unterstehen soll / weder publice noch privatim jemanden auf neue Uber-Ausser- und ohne die Heil. Schrifft sich begebende visiones, ohnmittelbahre Erleuchtungen und Offenbahrungen / noch auch auf ein anders so genandtes innerliches Wort / sonderbahre Träume / Entzückungen / Prophetische Regungen und dergleichen Dinge zu weisen / zumahlen dadurch die arme Menschen nur des Teuffels Trug und List exponiret werden. Und da gleich an einem oder andern Orte sich jemand einiger visionen oder dergleichen etwas rühmen solte / soll dennoch im Lehren und Predigen davon nichts gedacht / vielweniger jemand darauf zu achten beredet / sondern um desto mehr männiglich der Vollkommenheit und genugsahmen Gewißheit des eusserlichen beschriebenen Wortes GOttes erinnert und darnach im Glauben sich zu halten ermahnet werden.

7. Und weil von einigen Fanaticis ausgestreuet / als ob in des Jacob Böhmens und dergleichen dunckeln verwirreten und verdächtigen Büchern mehr Lichts als in der heiligen Schrifft selbsten zu finden wäre / auch gar der Mann GOttes Moses von ihnen gelästert wird / ob hätte er nicht verstanden was er geschrieben; So sollen Unsere Prediger jedermann für solchen gefährlichen Büchern und irrigen Lehren warnen / und hingegen desto fleißiger ermahnen / sich an das feste Prophetische Wort zu halten / und nur solcher Bücher / so auf die reinen Evangelischen Lehren von wahrem Glauben und rechtschaffener Gottseeligkeit eingerichtet / sich zu gebrauchen.

8. Imgleichen sollen Unsere Prediger von der Lehre vom Chiliasmo oder Tausend-jährigen irrdischen Reich Christi / und

5. Daß / nachdem der Canon der heiligen Schrifft geschlossen und versiegelt / keine anderweite unmittelbahre Erleuchtung zum Erkändtnis GOttes und Erlangung der Seeligkeit versprochen / und demnach das geschriebene Wort nebst den Heil. Sacramenten das einige Mittel zur Erleuchtung / Bekehrung und Heiligung des Menschen sey.

6. Dannenhero sich keiner von Unsern Predigern und Lehrern unterstehen soll / weder publicè noch privatim jemanden auf neue Uber-Ausser- und ohne die Heil. Schrifft sich begebende visiones, ohnmittelbahre Erleuchtungen und Offenbahrungen / noch auch auf ein anders so genandtes innerliches Wort / sonderbahre Träume / Entzückungen / Prophetische Regungen und dergleichen Dinge zu weisen / zumahlen dadurch die arme Menschen nur des Teuffels Trug und List exponiret werden. Und da gleich an einem oder andern Orte sich jemand einiger visionen oder dergleichen etwas rühmen solte / soll dennoch im Lehren und Predigen davon nichts gedacht / vielweniger jemand darauf zu achten beredet / sondern um desto mehr männiglich der Vollkommenheit und genugsahmen Gewißheit des eusserlichen beschriebenen Wortes GOttes erinnert und darnach im Glauben sich zu halten ermahnet werden.

7. Und weil von einigen Fanaticis ausgestreuet / als ob in des Jacob Böhmens und dergleichen dunckeln verwirreten und verdächtigen Büchern mehr Lichts als in der heiligen Schrifft selbsten zu finden wäre / auch gar der Mann GOttes Moses von ihnen gelästert wird / ob hätte er nicht verstanden was er geschrieben; So sollen Unsere Prediger jedermann für solchen gefährlichen Büchern und irrigen Lehren warnen / und hingegen desto fleißiger ermahnen / sich an das feste Prophetische Wort zu halten / und nur solcher Bücher / so auf die reinen Evangelischen Lehren von wahrem Glauben und rechtschaffener Gottseeligkeit eingerichtet / sich zu gebrauchen.

8. Imgleichen sollen Unsere Prediger von der Lehre vom Chiliasmo oder Tausend-jährigen irrdischen Reich Christi / und

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[94/0094] 5. Daß / nachdem der Canon der heiligen Schrifft geschlossen und versiegelt / keine anderweite unmittelbahre Erleuchtung zum Erkändtnis GOttes und Erlangung der Seeligkeit versprochen / und demnach das geschriebene Wort nebst den Heil. Sacramenten das einige Mittel zur Erleuchtung / Bekehrung und Heiligung des Menschen sey. 6. Dannenhero sich keiner von Unsern Predigern und Lehrern unterstehen soll / weder publicè noch privatim jemanden auf neue Uber-Ausser- und ohne die Heil. Schrifft sich begebende visiones, ohnmittelbahre Erleuchtungen und Offenbahrungen / noch auch auf ein anders so genandtes innerliches Wort / sonderbahre Träume / Entzückungen / Prophetische Regungen und dergleichen Dinge zu weisen / zumahlen dadurch die arme Menschen nur des Teuffels Trug und List exponiret werden. Und da gleich an einem oder andern Orte sich jemand einiger visionen oder dergleichen etwas rühmen solte / soll dennoch im Lehren und Predigen davon nichts gedacht / vielweniger jemand darauf zu achten beredet / sondern um desto mehr männiglich der Vollkommenheit und genugsahmen Gewißheit des eusserlichen beschriebenen Wortes GOttes erinnert und darnach im Glauben sich zu halten ermahnet werden. 7. Und weil von einigen Fanaticis ausgestreuet / als ob in des Jacob Böhmens und dergleichen dunckeln verwirreten und verdächtigen Büchern mehr Lichts als in der heiligen Schrifft selbsten zu finden wäre / auch gar der Mann GOttes Moses von ihnen gelästert wird / ob hätte er nicht verstanden was er geschrieben; So sollen Unsere Prediger jedermann für solchen gefährlichen Büchern und irrigen Lehren warnen / und hingegen desto fleißiger ermahnen / sich an das feste Prophetische Wort zu halten / und nur solcher Bücher / so auf die reinen Evangelischen Lehren von wahrem Glauben und rechtschaffener Gottseeligkeit eingerichtet / sich zu gebrauchen. 8. Imgleichen sollen Unsere Prediger von der Lehre vom Chiliasmo oder Tausend-jährigen irrdischen Reich Christi / und

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/94>, abgerufen am 24.11.2024.