Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.dern allein in dem was der Mund GOTTes geredet sich gründet / Wie dann solch Wort GOttes / wodurch derselbe von Anfang der Welt sich und seinen Willen seiner Kirche geoffenbahret / hernach durch Göttliches Eingeben in Schrifften verfasset worden / damit die Kirche zu allen Zeiten einen festen Grund und gewisse Regul habe / dadurch die wahre Religion erkandt und bewiesen und von denen ungewissen und irrigen Meinungen unterschieden werden könne; Deßwegen dann auch solche H. Göttliche Schrifft der eintzige Grund des Glaubens ist / worauf und ausser dem auf kein anders weder im Himmel noch auf Erden der Mensch gewiesen; Zumahln darinnen alles geoffenbahret und begriffen / was nohtwendig zu der seeligmachenden Glaubens Lehre und zu der Menschen Unterrichtung / Trost / Ermahnung / Straffe und Besserung erfodert wird; So soll dannenhero dieses heilige Wort GOttes von denen Predigern in ihren Predigen / Catechisationen und Auslegungen nicht gezwungen / verkehret oder auf praeconcipirte Deutungen gezogen / sondern in simplici sensu, welchen der klare und deutliche context mit sich führet und wie ein Ort in der heiligen Schrifft den andern erleutert / gelehret / ausgeleget / und der Christlichen Gemeine vorgetragen werden. II. Und gleich wie im Jahr 1576. unser Ober-Aelter-Herr Vater / weyland Herr Hertzog Julius zu Braunschweig und Lüneburg etc. Glorwürdigsten Andenckens bey der damahls durch GOTTes sonderbahre Gnade dern allein in dem was der Mund GOTTes geredet sich gründet / Wie dann solch Wort GOttes / wodurch derselbe von Anfang der Welt sich und seinen Willen seiner Kirche geoffenbahret / hernach durch Göttliches Eingeben in Schrifften verfasset worden / damit die Kirche zu allen Zeiten einen festen Grund und gewisse Regul habe / dadurch die wahre Religion erkandt und bewiesen und von denen ungewissen und irrigen Meinungen unterschieden werden könne; Deßwegen dann auch solche H. Göttliche Schrifft der eintzige Grund des Glaubens ist / worauf und ausser dem auf kein anders weder im Himmel noch auf Erden der Mensch gewiesen; Zumahln darinnen alles geoffenbahret und begriffen / was nohtwendig zu der seeligmachenden Glaubens Lehre und zu der Menschen Unterrichtung / Trost / Ermahnung / Straffe und Besserung erfodert wird; So soll dannenhero dieses heilige Wort GOttes von denen Predigern in ihren Predigen / Catechisationen und Auslegungen nicht gezwungen / verkehret oder auf praeconcipirte Deutungen gezogen / sondern in simplici sensu, welchen der klare und deutliche context mit sich führet und wie ein Ort in der heiligen Schrifft den andern erleutert / gelehret / ausgeleget / und der Christlichen Gemeine vorgetragen werden. II. Und gleich wie im Jahr 1576. unser Ober-Aelter-Herr Vater / weyland Herr Hertzog Julius zu Braunschweig und Lüneburg etc. Glorwürdigsten Andenckens bey der damahls durch GOTTes sonderbahre Gnade <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0008" n="8"/> dern allein in dem was der Mund GOTTes geredet sich gründet / Wie dann solch Wort GOttes / wodurch derselbe von Anfang der Welt sich und seinen Willen seiner Kirche geoffenbahret / hernach durch Göttliches Eingeben in Schrifften verfasset worden / damit die Kirche zu allen Zeiten einen festen Grund und gewisse Regul habe / dadurch die wahre Religion erkandt und bewiesen und von denen ungewissen und irrigen Meinungen unterschieden werden könne; Deßwegen dann auch solche H. Göttliche Schrifft der eintzige Grund des Glaubens ist / worauf und ausser dem auf kein anders weder im Himmel noch auf Erden der Mensch gewiesen; Zumahln darinnen alles geoffenbahret und begriffen / was nohtwendig zu der seeligmachenden Glaubens Lehre und zu der Menschen Unterrichtung / Trost / Ermahnung / Straffe und Besserung erfodert wird; So soll dannenhero dieses heilige Wort GOttes von denen Predigern in ihren Predigen / Catechisationen und Auslegungen nicht gezwungen / verkehret oder auf praeconcipirte Deutungen gezogen / sondern in simplici sensu, welchen der klare und deutliche context mit sich führet und wie ein Ort in der heiligen Schrifft den andern erleutert / gelehret / ausgeleget / und der Christlichen Gemeine vorgetragen werden.</p> <p>II. Und gleich wie im Jahr 1576. unser Ober-Aelter-Herr Vater / weyland Herr Hertzog Julius zu Braunschweig und Lüneburg etc. Glorwürdigsten Andenckens bey der damahls durch GOTTes sonderbahre Gnade </p> </div> </body> </text> </TEI> [8/0008]
dern allein in dem was der Mund GOTTes geredet sich gründet / Wie dann solch Wort GOttes / wodurch derselbe von Anfang der Welt sich und seinen Willen seiner Kirche geoffenbahret / hernach durch Göttliches Eingeben in Schrifften verfasset worden / damit die Kirche zu allen Zeiten einen festen Grund und gewisse Regul habe / dadurch die wahre Religion erkandt und bewiesen und von denen ungewissen und irrigen Meinungen unterschieden werden könne; Deßwegen dann auch solche H. Göttliche Schrifft der eintzige Grund des Glaubens ist / worauf und ausser dem auf kein anders weder im Himmel noch auf Erden der Mensch gewiesen; Zumahln darinnen alles geoffenbahret und begriffen / was nohtwendig zu der seeligmachenden Glaubens Lehre und zu der Menschen Unterrichtung / Trost / Ermahnung / Straffe und Besserung erfodert wird; So soll dannenhero dieses heilige Wort GOttes von denen Predigern in ihren Predigen / Catechisationen und Auslegungen nicht gezwungen / verkehret oder auf praeconcipirte Deutungen gezogen / sondern in simplici sensu, welchen der klare und deutliche context mit sich führet und wie ein Ort in der heiligen Schrifft den andern erleutert / gelehret / ausgeleget / und der Christlichen Gemeine vorgetragen werden.
II. Und gleich wie im Jahr 1576. unser Ober-Aelter-Herr Vater / weyland Herr Hertzog Julius zu Braunschweig und Lüneburg etc. Glorwürdigsten Andenckens bey der damahls durch GOTTes sonderbahre Gnade
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/8>, abgerufen am 17.07.2024. |