Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

dem Befinden nach an Unser Consistorium davon zu berichten.

VII. Gleich wie nun die administration des Heil. Abendmahls in der Kirchen für dem Angesicht der versammleten Christlichen Gemeine offentlich verrichtet wird / also soll ein jeder Communicante gehalten seyn sich allda anzufinden und das Heil. Abendmahl zu empfangen; Wann aber jemand wegen Leibes-Schwachheit solches zu thun nicht vermöchte / so hat der Prediger demselben in seinem Hause so wol mit der absolution als Reichung des Heil. Abendmahls zu willfahren. Wie dann auch denen / so nicht aus Hochmuht oder einer singularität / sondern aus anderen Christlichen Ursachen in der Kirchen vor oder nach dem Gottesdienste zu beichten und das Heil. Nachtmahl zu geniessen verlangen / solches nicht versaget werden soll.

CAP. XII. Von Besuchung der Krancken und assistents bey den Sterbenden.

GLeich wie ein Gewissenhaffter treuer Prediger nicht unterlassen wird einem jeden / für dessen Seele er zu sorgen hat / bey ereugenden Nothfällen mit Rath / Trost und Ermahnungen zu assistiren / also ist er solches vielmehr zu der Zeit zu thun verbunden / Wann jemand mit

dem Befinden nach an Unser Consistorium davon zu berichten.

VII. Gleich wie nun die administration des Heil. Abendmahls in der Kirchen für dem Angesicht der versam̃leten Christlichen Gemeine offentlich verrichtet wird / also soll ein jeder Communicante gehalten seyn sich allda anzufinden und das Heil. Abendmahl zu empfangen; Wann aber jemand wegen Leibes-Schwachheit solches zu thun nicht vermöchte / so hat der Prediger demselben in seinem Hause so wol mit der absolution als Reichung des Heil. Abendmahls zu willfahren. Wie dann auch denen / so nicht aus Hochmuht oder einer singularität / sondern aus anderen Christlichen Ursachen in der Kirchen vor oder nach dem Gottesdienste zu beichten und das Heil. Nachtmahl zu geniessen verlangen / solches nicht versaget werden soll.

CAP. XII. Von Besuchung der Krancken und assistents bey den Sterbenden.

GLeich wie ein Gewissenhaffter treuer Prediger nicht unterlassen wird einem jeden / für dessen Seele er zu sorgen hat / bey ereugenden Nothfällen mit Rath / Trost und Ermahnungen zu assistiren / also ist er solches vielmehr zu der Zeit zu thun verbunden / Wann jemand mit

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0046" n="46"/>
dem Befinden nach an Unser Consistorium                      davon zu berichten.</p>
        <p>VII. Gleich wie nun die administration des Heil. Abendmahls in der Kirchen für                      dem Angesicht der versam&#x0303;leten Christlichen Gemeine offentlich                      verrichtet wird / also soll ein jeder Communicante gehalten seyn sich allda                      anzufinden und das Heil. Abendmahl zu empfangen; Wann aber jemand wegen                      Leibes-Schwachheit solches zu thun nicht vermöchte / so hat der Prediger                      demselben in seinem Hause so wol mit der absolution als Reichung des Heil.                      Abendmahls zu willfahren. Wie dann auch denen / so nicht aus Hochmuht oder einer                      singularität / sondern aus anderen Christlichen Ursachen in der Kirchen vor oder                      nach dem Gottesdienste zu beichten und das Heil. Nachtmahl zu geniessen                      verlangen / solches nicht versaget werden soll.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CAP. XII. Von Besuchung der Krancken und assistents bey den Sterbenden.<lb/></head>
        <p>GLeich wie ein Gewissenhaffter treuer Prediger nicht unterlassen wird einem jeden                      / für dessen Seele er zu sorgen hat / bey ereugenden Nothfällen mit Rath / Trost                      und Ermahnungen zu assistiren / also ist er solches vielmehr zu der Zeit zu thun                      verbunden / Wann jemand mit
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[46/0046] dem Befinden nach an Unser Consistorium davon zu berichten. VII. Gleich wie nun die administration des Heil. Abendmahls in der Kirchen für dem Angesicht der versam̃leten Christlichen Gemeine offentlich verrichtet wird / also soll ein jeder Communicante gehalten seyn sich allda anzufinden und das Heil. Abendmahl zu empfangen; Wann aber jemand wegen Leibes-Schwachheit solches zu thun nicht vermöchte / so hat der Prediger demselben in seinem Hause so wol mit der absolution als Reichung des Heil. Abendmahls zu willfahren. Wie dann auch denen / so nicht aus Hochmuht oder einer singularität / sondern aus anderen Christlichen Ursachen in der Kirchen vor oder nach dem Gottesdienste zu beichten und das Heil. Nachtmahl zu geniessen verlangen / solches nicht versaget werden soll. CAP. XII. Von Besuchung der Krancken und assistents bey den Sterbenden. GLeich wie ein Gewissenhaffter treuer Prediger nicht unterlassen wird einem jeden / für dessen Seele er zu sorgen hat / bey ereugenden Nothfällen mit Rath / Trost und Ermahnungen zu assistiren / also ist er solches vielmehr zu der Zeit zu thun verbunden / Wann jemand mit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/46
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/46>, abgerufen am 21.11.2024.