Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

men gestücket werden; So verordnen Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen / und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervose und ad usum erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge / daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert werde.

men gestücket werden; So verordnen Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen / und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervosè und ad usum erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge / daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert werde.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0017" n="17"/>
men gestücket werden; So verordnen                      Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger                      die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey                      die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer                      angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den                      ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen                      keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und                      Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder                      Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und                      vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit                      Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und                      eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens                      und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen /                      und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden                      in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er                      davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich                      hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervosè und ad usum                      erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge /                      daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici                      fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert                      werde.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[17/0017] men gestücket werden; So verordnen Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen / und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervosè und ad usum erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge / daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert werde.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/17
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/17>, abgerufen am 21.11.2024.