Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.dungen oder andere Proceß verkündigen wöllen / So es dann ein einiche Person / deren zuuerkündigen / sollen sie ein glaubwirdige Copey / neben dem Original bey sich haben / dem jennen / so die verkündung geschicht / das Original anzeigen / vnd jhme alßbaldt / die gleichlautendt / vnd durch vnsern Hoffgerichts Secretari vnterschriebene Copey dauon vberantworten / auch zurück des Originalß die execution / wie / wann / vnd wem / auch an welchem ort die beschehen / ördentlich vnd getrewlich auffschreiben / vnd das Original dem / so sie darmit abgefertiget / wieder antworten: So fern aber mehr / als ein Person im Proceß verleibt / sollen alß viel vnterschriebene Copeyen mitgeschickt / alß viel der Personen seindt / vnd also einem jeden / dem verkündung beschicht / ein besondere Copey vberantworttet / vnd mit dem Original / alß hieuor stehet / gehandelt werden: Vnd soll solche Copeyen vnsers Hoffgerichts Secretari jeder zeit / fertigen vnd vnterschreiben / auch one vnterschreibung nicht hinauß geben. Würde auch einem Botten ichts beschwerlichs in der vberantwortung der ladung / oder anderer Proceß / die jme zu exequiren beuohlen / begegnen / Dasselb soll er in seiner Relation auch vermelden / vnd solchs vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer gebürlicher weiß zustraffen macht haben. Es sollen auch die Botten für sich selbst / die Partheyen mit vbermessigem Botten lohn nicht vbersetzen / oder in dungen oder andere Proceß verkündigen wöllen / So es dann ein einiche Person / deren zuuerkündigen / sollen sie ein glaubwirdige Copey / neben dem Original bey sich haben / dem jennen / so die verkündung geschicht / das Original anzeigen / vnd jhme alßbaldt / die gleichlautendt / vnd durch vnsern Hoffgerichts Secretari vnterschriebene Copey dauon vberantworten / auch zurück des Originalß die execution / wie / wann / vnd wem / auch an welchem ort die beschehen / ördentlich vnd getrewlich auffschreiben / vnd das Original dem / so sie darmit abgefertiget / wieder antworten: So fern aber mehr / als ein Person im Proceß verleibt / sollen alß viel vnterschriebene Copeyen mitgeschickt / alß viel der Personen seindt / vnd also einem jeden / dem verkündung beschicht / ein besondere Copey vberantworttet / vnd mit dem Original / alß hieuor stehet / gehandelt werden: Vnd soll solche Copeyen vnsers Hoffgerichts Secretari jeder zeit / fertigen vnd vnterschreiben / auch one vnterschreibung nicht hinauß geben. Würde auch einem Botten ichts beschwerlichs in der vberantwortung der ladung / oder anderer Proceß / die jme zu exequiren beuohlen / begegnen / Dasselb soll er in seiner Relation auch vermelden / vnd solchs vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer gebürlicher weiß zustraffen macht haben. Es sollen auch die Botten für sich selbst / die Partheyen mit vbermessigem Botten lohn nicht vbersetzen / oder in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0037" n="11"/> dungen oder andere Proceß verkündigen wöllen / So es dann ein einiche Person / deren zuuerkündigen / sollen sie ein glaubwirdige Copey / neben dem Original bey sich haben / dem jennen / so die verkündung geschicht / das Original anzeigen / vnd jhme alßbaldt / die gleichlautendt / vnd durch vnsern Hoffgerichts Secretari vnterschriebene Copey dauon vberantworten / auch zurück des Originalß die execution / wie / wann / vnd wem / auch an welchem ort die beschehen / ördentlich vnd getrewlich auffschreiben / vnd das Original dem / so sie darmit abgefertiget / wieder antworten: So fern aber mehr / als ein Person im Proceß verleibt / sollen alß viel vnterschriebene Copeyen mitgeschickt / alß viel der Personen seindt / vnd also einem jeden / dem verkündung beschicht / ein besondere Copey vberantworttet / vnd mit dem Original / alß hieuor stehet / gehandelt werden: Vnd soll solche Copeyen vnsers Hoffgerichts Secretari jeder zeit / fertigen vnd vnterschreiben / auch one vnterschreibung nicht hinauß geben.</p> <p>Würde auch einem Botten ichts beschwerlichs in der vberantwortung der ladung / oder anderer Proceß / die jme zu exequiren beuohlen / begegnen / Dasselb soll er in seiner Relation auch vermelden / vnd solchs vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer gebürlicher weiß zustraffen macht haben.</p> <p>Es sollen auch die Botten für sich selbst / die Partheyen mit vbermessigem Botten lohn nicht vbersetzen / oder in </p> </div> </body> </text> </TEI> [11/0037]
dungen oder andere Proceß verkündigen wöllen / So es dann ein einiche Person / deren zuuerkündigen / sollen sie ein glaubwirdige Copey / neben dem Original bey sich haben / dem jennen / so die verkündung geschicht / das Original anzeigen / vnd jhme alßbaldt / die gleichlautendt / vnd durch vnsern Hoffgerichts Secretari vnterschriebene Copey dauon vberantworten / auch zurück des Originalß die execution / wie / wann / vnd wem / auch an welchem ort die beschehen / ördentlich vnd getrewlich auffschreiben / vnd das Original dem / so sie darmit abgefertiget / wieder antworten: So fern aber mehr / als ein Person im Proceß verleibt / sollen alß viel vnterschriebene Copeyen mitgeschickt / alß viel der Personen seindt / vnd also einem jeden / dem verkündung beschicht / ein besondere Copey vberantworttet / vnd mit dem Original / alß hieuor stehet / gehandelt werden: Vnd soll solche Copeyen vnsers Hoffgerichts Secretari jeder zeit / fertigen vnd vnterschreiben / auch one vnterschreibung nicht hinauß geben.
Würde auch einem Botten ichts beschwerlichs in der vberantwortung der ladung / oder anderer Proceß / die jme zu exequiren beuohlen / begegnen / Dasselb soll er in seiner Relation auch vermelden / vnd solchs vnsere Hoffrichter vnd Beysitzer gebürlicher weiß zustraffen macht haben.
Es sollen auch die Botten für sich selbst / die Partheyen mit vbermessigem Botten lohn nicht vbersetzen / oder in
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/37>, abgerufen am 05.07.2024. |