Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

Bild:
<< vorherige Seite
Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt.
X.

FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen.

Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen.

Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die Producta, vnd Schrifften / so die Procuratores in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen.

Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt.
X.

FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen.

Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen.

Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die Producta, vnd Schrifften / so die Procuratores in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0035" n="10"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt.<lb/></head>
        <head>X.<lb/></head>
        <p>FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem
                     Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel /
                     von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein /
                     auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu
                     auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen.</p>
        <p>Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im
                     rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd
                     einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an
                     der Rathstuben zuuor anklopffen.</p>
        <p>Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig
                     sein / Die <hi rendition="#i">Producta</hi>, vnd Schrifften / so die <hi rendition="#i">Procuratores</hi> in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich
                     von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen
                     / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem
                     gegentheil eine zustellen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[10/0035] Von Pedellen / vnd Botten / vnd derselben Ampt. X. FErner setzen vnd ordnen wir / das gemelt vnser Fürstlich Hoffgericht mit einem Pedellen / vnd zween Botten / oder so viel derselben nach gestaldt der hendel / von nöthen sein werden / die doch Erbar / geschickt / vnd glaubhafftig sein / auch schreiben vnd lesen können / Durch vnsern Hoffrichter / jeder zeit / darzu auffgenommen / versehen vnd bestelt werden sollen. Vnd soll des Hoffgerichts Pedel zu zeit der Hoffgericht / vnd sonst / so man im rath ist / vnd referirt / vor der Rathstuben fleißig auffwarten / nicht auß vnd einlauffen / Sondern wo er etwas in Rath anzusagen / oder zuüberantworten / an der Rathstuben zuuor anklopffen. Wann aber gerichtliche audientz gehalten wirdt / soll er im Gerichte gegenwertig sein / Die Producta, vnd Schrifften / so die Procuratores in jhrer ordnung einlegen / vnuerzüglich von jhnen empfangen / vnd des Hoffgerichts Vnderschreibern dieselben behandigen / vnd vberantworten / vnd so die von jhme vberschrieben / alßbaldt dem gegentheil eine zustellen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/35
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/35>, abgerufen am 16.11.2024.