Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

Bild:
<< vorherige Seite

dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0166"/>
dann an vns gelangen
                     lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher
                     Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere
                     Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch
                     menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser
                     Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden /
                     mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt /
                     Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den
                     Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0166] dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/166
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/166>, abgerufen am 28.11.2024.