Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

Bild:
<< vorherige Seite

derungen zum theil gestillet / vnd abgewendet / vnd sich sein Lieb wol zuberichten hette / das derselben / alss dem Landtsfürsten / vnd ördentlicher Obrigkeit obliegen wolte / hierin gebürlichs einsehen zuhaben / So hette sein Lieb / mit guter vorbetrachtung vnd zeitigem Rath der Gelerten / ein Fürstlich vnd bestendig Hoffgericht (In massen seiner Lieb Vorfahren / etwa gleicher weiss / ein Fürstlich Hoffgericht in seiner Lieb Stadt Braunschweig / auff dem Mosshause gehalten haben) anrichten / besetzen / vnd darüber ein heilsame vnd mehrertheils den gemeinen beschriebenen Rechten / gleichförmige Hoffgerichts Ordnung aussgehen / vnd vns im Druck also vntertheniglich fürbringen lassen / Darmit aber solche seiner Lieb getrewe vnd wolmeinende / auch nothwendige fleiss vnd arbeit / in künfftig zeit / etwa durch die jenigen / so gleich vnd Recht nicht wol dulden vnd leiden köndten / angefochten vnd Calumniert / oder vielleicht gar vmbgestossen / vnd zurück gelegt werden möchte / Hat vns darauff sein Lieb demütiglich angeruffen vnd gebeten / das wir alss Römischer Keyser / seiner Lieb dieselb Hoffgerichts Ordnung / vmb mehrer bestendigkeit willen / zu Confirmie-

derungen zum theil gestillet / vnd abgewendet / vnd sich sein Lieb wol zuberichten hette / das derselben / alss dem Landtsfürsten / vnd ördentlicher Obrigkeit obliegen wolte / hierin gebürlichs einsehen zuhaben / So hette sein Lieb / mit guter vorbetrachtung vnd zeitigem Rath der Gelerten / ein Fürstlich vnd bestendig Hoffgericht (In massen seiner Lieb Vorfahren / etwa gleicher weiss / ein Fürstlich Hoffgericht in seiner Lieb Stadt Braunschweig / auff dem Mosshause gehalten haben) anrichten / besetzen / vnd darüber ein heilsame vnd mehrertheils den gemeinen beschriebenen Rechten / gleichförmige Hoffgerichts Ordnung aussgehen / vnd vns im Druck also vntertheniglich fürbringen lassen / Darmit aber solche seiner Lieb getrewe vnd wolmeinende / auch nothwendige fleiss vnd arbeit / in künfftig zeit / etwa durch die jenigen / so gleich vnd Recht nicht wol dulden vnd leiden köndten / angefochten vnd Calumniert / oder vielleicht gar vmbgestossen / vnd zurück gelegt werden möchte / Hat vns darauff sein Lieb demütiglich angeruffen vnd gebeten / das wir alss Römischer Keyser / seiner Lieb dieselb Hoffgerichts Ordnung / vmb mehrer bestendigkeit willen / zu Confirmie-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0011"/>
derungen zum
                     theil gestillet / vnd abgewendet / vnd sich sein Lieb wol zuberichten hette /
                     das derselben / alss dem Landtsfürsten / vnd ördentlicher Obrigkeit obliegen
                     wolte / hierin gebürlichs einsehen zuhaben / So hette sein Lieb / mit guter
                     vorbetrachtung vnd zeitigem Rath der Gelerten / ein Fürstlich vnd bestendig
                     Hoffgericht (In massen seiner Lieb Vorfahren / etwa gleicher weiss / ein
                     Fürstlich Hoffgericht in seiner Lieb Stadt Braunschweig / auff dem Mosshause
                     gehalten haben) anrichten / besetzen / vnd darüber ein heilsame vnd mehrertheils
                     den gemeinen beschriebenen Rechten / gleichförmige Hoffgerichts Ordnung
                     aussgehen / vnd vns im Druck also vntertheniglich fürbringen lassen / Darmit
                     aber solche seiner Lieb getrewe vnd wolmeinende / auch nothwendige fleiss vnd
                     arbeit / in künfftig zeit / etwa durch die jenigen / so gleich vnd Recht nicht
                     wol dulden vnd leiden köndten / angefochten vnd Calumniert / oder vielleicht gar
                     vmbgestossen / vnd zurück gelegt werden möchte / Hat vns darauff sein Lieb
                     demütiglich angeruffen vnd gebeten / das wir alss Römischer Keyser / seiner Lieb
                     dieselb Hoffgerichts Ordnung / vmb mehrer bestendigkeit willen / zu
                             Confirmie-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0011] derungen zum theil gestillet / vnd abgewendet / vnd sich sein Lieb wol zuberichten hette / das derselben / alss dem Landtsfürsten / vnd ördentlicher Obrigkeit obliegen wolte / hierin gebürlichs einsehen zuhaben / So hette sein Lieb / mit guter vorbetrachtung vnd zeitigem Rath der Gelerten / ein Fürstlich vnd bestendig Hoffgericht (In massen seiner Lieb Vorfahren / etwa gleicher weiss / ein Fürstlich Hoffgericht in seiner Lieb Stadt Braunschweig / auff dem Mosshause gehalten haben) anrichten / besetzen / vnd darüber ein heilsame vnd mehrertheils den gemeinen beschriebenen Rechten / gleichförmige Hoffgerichts Ordnung aussgehen / vnd vns im Druck also vntertheniglich fürbringen lassen / Darmit aber solche seiner Lieb getrewe vnd wolmeinende / auch nothwendige fleiss vnd arbeit / in künfftig zeit / etwa durch die jenigen / so gleich vnd Recht nicht wol dulden vnd leiden köndten / angefochten vnd Calumniert / oder vielleicht gar vmbgestossen / vnd zurück gelegt werden möchte / Hat vns darauff sein Lieb demütiglich angeruffen vnd gebeten / das wir alss Römischer Keyser / seiner Lieb dieselb Hoffgerichts Ordnung / vmb mehrer bestendigkeit willen / zu Confirmie-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/11
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/11>, abgerufen am 21.11.2024.