Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Wie in appellation sachen nach der kriegsbefestigung gehandlet werden
soll. LIX. DIeser vorgeschriebener Rechtlicher Proceß soll nicht allein in den rechtfertigungen erster Instantz / Sondern auch in den appellation Sachen an vnserm Hoffgericht gehalten werden. So fern aber in appellation Sachen der Appellans oder Appellatus nichts weiters / dann in erster Instantz beschehen / nach befestigung des kriegs zu beweisen / oder einzubringen hetten / soll alßbaldt auff jhr begeren Terminus producendi omniae, & concludendi, angesetzt werden. Wolte aber ein Parthey / Appellans, oder Appellatus, nach beschehener kriegsbefestigung nicht newes fürbringen / Sondern begerte jhme alßbaldt Terminum Producendum omnia, vnd zu beschliessen anzusetzen / vnd doch sein Wiedertheil weiters einbringen wolt / soll jhm solchs zuthun / zeit angesetzt / vnd wie in erster Instantien / zuhandlen zugelassen / vnd gestattet werden. Wie in appellation sachen nach der kriegsbefestigung gehandlet werden
soll. LIX. DIeser vorgeschriebener Rechtlicher Proceß soll nicht allein in den rechtfertigungen erster Instantz / Sondern auch in den appellation Sachen an vnserm Hoffgericht gehalten werden. So fern aber in appellation Sachen der Appellans oder Appellatus nichts weiters / dann in erster Instantz beschehen / nach befestigung des kriegs zu beweisen / oder einzubringen hetten / soll alßbaldt auff jhr begeren Terminus producendi omniae, & concludendi, angesetzt werden. Wolte aber ein Parthey / Appellans, oder Appellatus, nach beschehener kriegsbefestigung nicht newes fürbringen / Sondern begerte jhme alßbaldt Terminum Producendum omnia, vnd zu beschliessen anzusetzen / vnd doch sein Wiedertheil weiters einbringen wolt / soll jhm solchs zuthun / zeit angesetzt / vnd wie in erster Instantien / zuhandlen zugelassen / vnd gestattet werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0105" n="45"/> </div> <div> <head>Wie in appellation sachen nach der kriegsbefestigung gehandlet werden soll.<lb/></head> <head>LIX.<lb/></head> <p>DIeser vorgeschriebener Rechtlicher Proceß soll nicht allein in den rechtfertigungen erster Instantz / Sondern auch in den appellation Sachen an vnserm Hoffgericht gehalten werden.</p> <p>So fern aber in appellation Sachen der <hi rendition="#i">Appellans</hi> oder <hi rendition="#i">Appellatus</hi> nichts weiters / dann in erster Instantz beschehen / nach befestigung des kriegs zu beweisen / oder einzubringen hetten / soll alßbaldt auff jhr begeren <hi rendition="#i">Terminus producendi omniae, & concludendi</hi>, angesetzt werden.</p> <p>Wolte aber ein Parthey / <hi rendition="#i">Appellans</hi>, oder <hi rendition="#i">Appellatus</hi>, nach beschehener kriegsbefestigung nicht newes fürbringen / Sondern begerte jhme alßbaldt <hi rendition="#i">Terminum Producendum omnia</hi>, vnd zu beschliessen anzusetzen / vnd doch sein Wiedertheil weiters einbringen wolt / soll jhm solchs zuthun / zeit angesetzt / vnd wie in erster Instantien / zuhandlen zugelassen / vnd gestattet werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [45/0105]
Wie in appellation sachen nach der kriegsbefestigung gehandlet werden soll.
LIX.
DIeser vorgeschriebener Rechtlicher Proceß soll nicht allein in den rechtfertigungen erster Instantz / Sondern auch in den appellation Sachen an vnserm Hoffgericht gehalten werden.
So fern aber in appellation Sachen der Appellans oder Appellatus nichts weiters / dann in erster Instantz beschehen / nach befestigung des kriegs zu beweisen / oder einzubringen hetten / soll alßbaldt auff jhr begeren Terminus producendi omniae, & concludendi, angesetzt werden.
Wolte aber ein Parthey / Appellans, oder Appellatus, nach beschehener kriegsbefestigung nicht newes fürbringen / Sondern begerte jhme alßbaldt Terminum Producendum omnia, vnd zu beschliessen anzusetzen / vnd doch sein Wiedertheil weiters einbringen wolt / soll jhm solchs zuthun / zeit angesetzt / vnd wie in erster Instantien / zuhandlen zugelassen / vnd gestattet werden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |