Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.gesehen werden solle / dieselbige vnsere Kirchen Rethe / die vn nachlessige beschaffung thun / das niemandt von den Pastorn / oder auch jhnen selbs vbersehen / sondern vielmehr ohne ansehen der Personen / allenthalben nach befindung der sachen / vnd aller vmbstende / die gegebene ergerniß gestraffet / vnd gebürlich abgeschaffet / auch darin zu besserung der Sünder / vnd zu erbawung der Christlichen Gemeine / gewisse ordnung / richtigkeit / vnd gleicheit gehalten werde. Vnnd dann schlieslich / das die vnnötige Zehrung vnnd auffschlege / so bey den Special Visitationibus vnd Kirchen Rechnungen / bißhero an etlichen örtern zur vngebühr geschehen / hinfüro gentzlich vnterlassen werden / vnd die Superintendentes / wenn sie ausziehen / keinen grossen comitatum mit sich führen / sondern eine Person allein / Wie auch vnsere Amptleute / wenn sie zu auffnehmung der Kirchen Rechnung reisen / nicht einen hauffen Volcks / von Amptsdienern / Vögten / Knechten / Jungen / auch Amptsvnderthanen / wie bißher geschehen / mit sich nehmen / oder nachbescheiden / Sondern allein / vnd solcher gestalt / wie ein jeder von vns mit Kleidung vnd Pferden vnterhalten wird / ankommen / bey verrichtung der Visitation vnd Kirchen-Rechnung / sich an nohtwendigem Essen vnd Trincken / wie es jedes orts gelegenheit gibt / genügen lassen / mit einkauffung Weins / oder aufflegung gantzer Tonnen oder Faß Biers / die Kirchen vnd Arme Leute nicht beschweren / sondern / so viel als jnen nötig / aus der Schencke oder dem Krug Bier holen lassen / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen / weder bey / noch nach verrichteter arbeit dißfals anstellen / denn da dem zuwieder etwas geschehen wirdt / sol solches in Rechnung nicht gesehen werden solle / dieselbige vnsere Kirchen Rethe / die vn nachlessige beschaffung thun / das niemandt von den Pastorn / oder auch jhnen selbs vbersehen / sondern vielmehr ohne ansehen der Personen / allenthalben nach befindung der sachen / vnd aller vmbstende / die gegebene ergerniß gestraffet / vnd gebürlich abgeschaffet / auch darin zu besserung der Sünder / vnd zu erbawung der Christlichen Gemeine / gewisse ordnung / richtigkeit / vnd gleicheit gehalten werde. Vnnd dann schlieslich / das die vnnötige Zehrung vnnd auffschlege / so bey den Special Visitationibus vnd Kirchen Rechnungen / bißhero an etlichen örtern zur vngebühr geschehen / hinfüro gentzlich vnterlassen werden / vnd die Superintendentes / wenn sie ausziehen / keinen grossen comitatum mit sich führen / sondern eine Person allein / Wie auch vnsere Amptleute / wenn sie zu auffnehmung der Kirchen Rechnung reisen / nicht einen hauffen Volcks / von Amptsdienern / Vögten / Knechten / Jungen / auch Amptsvnderthanen / wie bißher geschehen / mit sich nehmen / oder nachbescheiden / Sondern allein / vnd solcher gestalt / wie ein jeder von vns mit Kleidung vnd Pferden vnterhalten wird / ankommen / bey verrichtung der Visitation vnd Kirchẽ-Rechnung / sich an nohtwendigem Essen vnd Trincken / wie es jedes orts gelegenheit gibt / genügen lassen / mit einkauffung Weins / oder aufflegung gantzer Tonnen oder Faß Biers / die Kirchen vnd Arme Leute nicht beschwerẽ / sondern / so viel als jnen nötig / aus der Schencke oder dem Krug Bier holen lassẽ / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen / weder bey / noch nach verrichteter arbeit dißfals anstellen / deñ da dem zuwieder etwas geschehen wirdt / sol solches in Rechnung nicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0097"/> gesehen werden solle / dieselbige vnsere Kirchen Rethe / die vn nachlessige beschaffung thun / das niemandt von den Pastorn / oder auch jhnen selbs vbersehen / sondern vielmehr ohne ansehen der Personen / allenthalben nach befindung der sachen / vnd aller vmbstende / die gegebene ergerniß gestraffet / vnd gebürlich abgeschaffet / auch darin zu besserung der Sünder / vnd zu erbawung der Christlichen Gemeine / gewisse ordnung / richtigkeit / vnd gleicheit gehalten werde. Vnnd dann schlieslich / das die vnnötige Zehrung vnnd auffschlege / so bey den Special Visitationibus vnd Kirchen Rechnungen / bißhero an etlichen örtern zur vngebühr geschehen / hinfüro gentzlich vnterlassen werden / vnd die Superintendentes / wenn sie ausziehen / keinen grossen comitatum mit sich führen / sondern eine Person allein / Wie auch vnsere Amptleute / wenn sie zu auffnehmung der Kirchen Rechnung reisen / nicht einen hauffen Volcks / von Amptsdienern / Vögten / Knechten / Jungen / auch Amptsvnderthanen / wie bißher geschehen / mit sich nehmen / oder nachbescheiden / Sondern allein / vnd solcher gestalt / wie ein jeder von vns mit Kleidung vnd Pferden vnterhalten wird / ankommen / bey verrichtung der Visitation vnd Kirchẽ-Rechnung / sich an nohtwendigem Essen vnd Trincken / wie es jedes orts gelegenheit gibt / genügen lassen / mit einkauffung Weins / oder aufflegung gantzer Tonnen oder Faß Biers / die Kirchen vnd Arme Leute nicht beschwerẽ / sondern / so viel als jnen nötig / aus der Schencke oder dem Krug Bier holen lassẽ / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen / weder bey / noch nach verrichteter arbeit dißfals anstellen / deñ da dem zuwieder etwas geschehen wirdt / sol solches in Rechnung nicht </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0097]
gesehen werden solle / dieselbige vnsere Kirchen Rethe / die vn nachlessige beschaffung thun / das niemandt von den Pastorn / oder auch jhnen selbs vbersehen / sondern vielmehr ohne ansehen der Personen / allenthalben nach befindung der sachen / vnd aller vmbstende / die gegebene ergerniß gestraffet / vnd gebürlich abgeschaffet / auch darin zu besserung der Sünder / vnd zu erbawung der Christlichen Gemeine / gewisse ordnung / richtigkeit / vnd gleicheit gehalten werde. Vnnd dann schlieslich / das die vnnötige Zehrung vnnd auffschlege / so bey den Special Visitationibus vnd Kirchen Rechnungen / bißhero an etlichen örtern zur vngebühr geschehen / hinfüro gentzlich vnterlassen werden / vnd die Superintendentes / wenn sie ausziehen / keinen grossen comitatum mit sich führen / sondern eine Person allein / Wie auch vnsere Amptleute / wenn sie zu auffnehmung der Kirchen Rechnung reisen / nicht einen hauffen Volcks / von Amptsdienern / Vögten / Knechten / Jungen / auch Amptsvnderthanen / wie bißher geschehen / mit sich nehmen / oder nachbescheiden / Sondern allein / vnd solcher gestalt / wie ein jeder von vns mit Kleidung vnd Pferden vnterhalten wird / ankommen / bey verrichtung der Visitation vnd Kirchẽ-Rechnung / sich an nohtwendigem Essen vnd Trincken / wie es jedes orts gelegenheit gibt / genügen lassen / mit einkauffung Weins / oder aufflegung gantzer Tonnen oder Faß Biers / die Kirchen vnd Arme Leute nicht beschwerẽ / sondern / so viel als jnen nötig / aus der Schencke oder dem Krug Bier holen lassẽ / sonsten aber allerdings keine Gelage oder Gastereyen / weder bey / noch nach verrichteter arbeit dißfals anstellen / deñ da dem zuwieder etwas geschehen wirdt / sol solches in Rechnung nicht
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/97>, abgerufen am 16.07.2024. |