Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.nen gewönlichen freyen Jahrmarckten / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtung gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei- nen gewönlichen freyen Jahrmarcktẽ / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtũg gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0087"/> nen gewönlichen freyen Jahrmarcktẽ / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtũg gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0087]
nen gewönlichen freyen Jahrmarcktẽ / mit kauffen / verkauffen / borgen / leihen / vorsetzen / vertauschen oder einigen andern Contract oder handelunge / wie der oder die nahmen haben muchte / treiben / sondern sich dessen allen gentzlich vnd durchauß eussern / vnnd nur an obgedeuteten jhnen eingereumeten Jarmarckten auch bloßn Paß vnd durchzug gegen entrichtũg gepürlichen Zoll: gleidt: vnnd weggeldts / wie solchs bey vnsers Herrn Vaters Hertzogen Julij zu Braunschweigk etc. zeiten / gepreuchlich gewesen / oder wir in künfftig anordnen werden / obgesetzte eine oder zwo nacht allein ersettigen lassen sollen vnd mügen / es were dann das etwa dem einen oder andern in seinem durchzuge an dem einem oder andern orte vnsers Fürstenthumbs jhr Sambstag vorfiele / oder mit kundtlicher leibs schwacheit angegriffen würde / dann auff solche beide felle jhnen hir mit nottürfftige ruhezeit auch eingereumet sein solle / dero behueff vnd auff solche felle / darüber aber weiter nicht / wir angezogenes vnser neher Edict hiemit vnd in Crafft dieses hinwieder cassiren, vnnd vnsern auch vnserer Fürstenthumb Graffen / Praelaten / denen von der Ritterschafft / Beschlosten / Haubt: vnnd Ambtleuten / auch Burgermeister vnnd Communen in Stedten / desgleichen Vögten / Gogreuen vnd allen vnsern Vnderthanen / angehörigen vnnd verwandten in gemein / denen diß in originali oder daruon glaubhaffte auscultirte Copey vorgezeiget wirdet / gepieten thun / man wolle ermelte Juden obgesetzter gestaldt in vnsern Fürstenthumben / Graffschafften vnnd Landen zu jhrer gelegenheit einen vnbefarten durchzug / wie dann auch / inmassen oben erwehnet / auff den gewönlichen freyen Jarmarckten / so lange die an ei-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |