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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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unter zum schmeheligsten lestern / schenden / verfluchen vnd verachten / Welche grausamb Tiranney / wir als ein Christlicher Fürst / nach dem wir das in warheit erkandt / nit dulden sollen oder wollen / Darmit auch die Juden / so vnter vns vnd in vnserem Fürstenthumb gesessen / aller gnaden / freiheit / recht oder gewonheiten / so sie deren welche hetten / vermüge obangeregter Recht vnd des heiligen Reichs ordenunge sich selbst de facto entsetzt / vnd verlustig gemacht haben / Darumb wir hirmit in krafft dieß vnsers brieffs / vnd offenen Edicts, vielangeregte Juden / Judengenossen / midt Weibe / Kinderen / allen jren hab vnd güteren / sie sein in Stedten / Flecken / Mercken / Dorffern / oder sonst einigs ordts gesessen / vnserer Fürstenthumb verbannen vnd verweisen / wie wir sie dann hirmit vor vorbannere / vnnd gemein gemachte verechtere vnnd verschmelerer gemeiner Recht / des heiligen Reichs ordnunge / vnser Regalien / statuten vnd satzunge / offentlich declariren vnd verkunden / Beuelen hirmidt allen vnsern Redten / Stedten / Amptleuten / Vogten / Schultheissen / Gogreuen / Vnderthanen vnd allen denen / so vmb vnsernt willen pillich thun vnnd lassen sollen / das jhr fur euch selbst vnd alle die / den jhr ferner zugepieten haben / obangeregte Juden nit anders / dann lauts dieser obstehenden groblich verwirckten erclerunge halten / sie die Juden in vnsern Fürstenthumben / weder in Stedten / Gerichten / Flecken / Merckten oder Dorfferen nit dulden / leiden / hausen / hegen / essen / trincken / noch einige andere vorschub / paß / oder vnderschleiff gönnet / noch gebet / Vielweiniger mit jhnen einige hantierung / kauff / Marschafft vnd handelunge habt / sondern wo jhr einigen oder mehr Juden / jhre

unter zum schmeheligsten lestern / schenden / verfluchen vnd verachten / Welche grausamb Tiranney / wir als ein Christlicher Fürst / nach dem wir das in warheit erkandt / nit dulden sollen oder wollen / Darmit auch die Juden / so vnter vns vnd in vnserem Fürstenthumb gesessen / aller gnaden / freiheit / recht oder gewonheiten / so sie deren welche hetten / vermüge obangeregter Recht vnd des heiligen Reichs ordenunge sich selbst de facto entsetzt / vnd verlustig gemacht haben / Darumb wir hirmit in krafft dieß vnsers brieffs / vnd offenen Edicts, vielangeregte Juden / Judengenossen / midt Weibe / Kinderen / allen jren hab vnd güteren / sie sein in Stedten / Flecken / Mercken / Dorffern / oder sonst einigs ordts gesessen / vnserer Fürstenthumb verbannen vnd verweisen / wie wir sie dann hirmit vor vorbannere / vnnd gemein gemachte verechtere vnnd verschmelerer gemeiner Recht / des heiligen Reichs ordnunge / vnser Regalien / statuten vnd satzunge / offentlich declariren vnd verkunden / Beuelen hirmidt allen vnsern Redten / Stedten / Amptleuten / Vogten / Schultheissen / Gogreuen / Vnderthanen vñ allen denen / so vmb vnsernt willẽ pillich thun vnnd lassen sollen / das jhr fur euch selbst vnd alle die / den jhr ferner zugepieten haben / obangeregte Juden nit anders / dañ lauts dieser obstehenden groblich verwirckten erclerunge halten / sie die Juden in vnsern Fürstenthumben / weder in Stedten / Gerichten / Flecken / Merckten oder Dorfferen nit dulden / leiden / hausen / hegen / essen / trincken / noch einige andere vorschub / paß / oder vnderschleiff gönnet / noch gebet / Vielweiniger mit jhnen einige hantierung / kauff / Marschafft vnd handelunge habt / sondern wo jhr einigen oder mehr Juden / jhre

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/81>, abgerufen am 22.11.2024.