Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0008"/> dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern </p> </div> </body> </text> </TEI> [0008]
dieses wercks behuftge Fuhr sampt Futter vnd Mahl geschafft / von der Landtschafft aber seine mühe vnd arbeit nach billigen dingen belohnet werden / deputirt, vnd demselben die Landtschafft die Ehrnueste vnd Erbare Thedel von Walmoden / Burghartten von Campe zu Deensen / vnd Johannes Barnstorff zugeordnet / auch Hochgedachtem vnserm gnedigen Fürsten vnd Herrn / Hertzogen Heinrichen Julio etc. einen auß S. F. G. Rähten neben einem Notario gemeltem Christoffen Strauben zuzuordnen / freygelassen / alles zu dem ende / das solche Personen vnd sonderlich Christoff Straube neben den Fürstlichen Deputirten vff des Landesfürsten: der von Walmoden / der von Campen / vnd Johannes Barnstorff aber vff gemeiner Landschafft Vnkosten sich fürderligst gewisser zeit miteinander vergleichen / alß dann auch von einem Ambt ins ander etwa in eine Stadt / Fleck oder Dorff sich begeben / vnd bey alten gewesenen Voigten vnd Dienern / deßgleichen andern Alten Leuthen so vor 20. oder 30. jahren in dem Ambte oder Gerichte gedienet / oder gewohnet / aber jtzo in einem andern gesessen sein / wie auch bey etzlichen des Ambts eingesessenen an jedem ort zusamen etwa Zehen oder Zwölff Personen / welchen jhre Eidt vnd Pflicht / damit sie dem Landesfürsten verwandt / zuuor zuerlassen / auff vorgehende newe Eidtsleistung / dieser gelegenheit vnnd anderer ausgesetzten Poste halben sich erkundigen / sie auch vnnd einem jeden insunderheit vnnd seorsim nicht allein vff die vbergebende sonderbare Fragstücke vleissig examiniren: Sondern jhnen auch an jeden ort die Erbregister vorleggen / vnd daraus extract zustellen / auch manum scribentis von oberwenten Zeugen oder andern
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/8>, abgerufen am 18.12.2024. |