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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kommen ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthunb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dann vnser Geleidt / Schutz vnd schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vnd ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen Patents / dergestalt / das jhr zwischen jtzt vnd schirstkommenden Pfingsten allenthalben in vnserm Fürstenthumb was vnd wem ein jeder insonderheit schuldig ist / bezalet / auch in solcher frist / mit

Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kom̃en ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthũb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dañ vnser Geleidt / Schutz vñ schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vñ ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen Patents / dergestalt / das jhr zwischen jtzt vnd schirstkom̃enden Pfingsten allenthalben in vnserm Fürstenthumb was vnd wem ein jeder insonderheit schuldig ist / bezalet / auch in solcher frist / mit

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[0078] Fürstenthumb wohnen / oder aber sonsten ausserhalb desselben in ander Herrschafften vnnd gebieten sitzen / vnd vnser geleit / schutz vnd schirmbrieffe hiebeuor von vns erlanget gehabt vnd noch haben / zuwissen / Demnach nicht allein bey weinigen Wochen offenbar worden / vnd an lichten tag kom̃en ist / Welcher gestalt durch hilff vnnd befürdernis eines guten theils der Juden gantzem gemeinem besten zum höchsten betrug / schaden vnd beschwernus / das verboten hochstrefflich Laster / falscher vnd vnrechter Müntzmachung getrieben vnd gebraucht worden / Sonder auch vor gar glaublich geschrieben vnd gesaget wirdt / das vnser wahren Christlichen glaubens vnnd nahmen Erbfeindt der Türcke / alleinne von den Juden aus der Christenheit / vnd vmb derselben gelegenheit alle Kundtschafft bekomme / Das wir derhalben vnd auß vielmehr andern bewegenden vrsachen lenger nicht dulden / leiden oder nachgeben können / das einiger Jude noch Judin in vnserm Fürstenthũb Wonung / auffenthalt / handel oder wandel viel weiniger sich auch vnsers gleidts / schutz vnd schirms zuerfreien / vnd zugebrauchen haben sollen / Vnnd solchem nach kundigen wir euch Juden allen sambt vnnd sonderlich / so wie berurt / in vnserm Fürstenthumb bißhero jhr Wonung gehabt vnd noch haben / vnd auch in andern gebieten seßhafftig sein / keinen außgenohmen / Erstlich die Wohnung / vnd dañ vnser Geleidt / Schutz vñ schirm vnd sicherheiten / gentzlich vnd allerdings auff vñ ab hiemit vnd in Crafft dieses vnsers gemeinen offenen Patents / dergestalt / das jhr zwischen jtzt vnd schirstkom̃enden Pfingsten allenthalben in vnserm Fürstenthumb was vnd wem ein jeder insonderheit schuldig ist / bezalet / auch in solcher frist / mit

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/78>, abgerufen am 22.11.2024.