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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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nicht hoch vertrawen / viel weniger sie herfür ziehen. Wann wir nun demselben in betrachtung vnser verwandtnus / damit wir Key. May. dem heiligen Röm. Reich / vnd dem geliebten Vaterlandt zugethan / vnsers theils lenger nicht zusehen können / sondern die alte Braunschweigische / vnd vns von vnsern löblichen Vorfahrn angestammete vnd auff geerbte Reuterey wiederumb / so viel an vns / herfür zubringen gemeinet / damit wir auff allen fall / do von Key. May. wir die Deudsche Freyheit gegen frömbde Nationen zuerhalten auffgemahnet / mit vnsern Gezeuge vnnd Rüstung desto besser gefast sein vnd bestehen mögen / Als wöllen vnd beuehlen wir hiemit euch allen vnd jeden wol: vnnd obgemelten vnsern Lehnleuten / Dienern vnd Verwandten / was Wirden oder Standes die sein / in gnaden ernstlich / das jhr vnd ein jeder vnserer angehörigen mit so viel Reisigen Pferden / als er vermöge seiner Lehen vnd verwandtnus vns zu dienen schüldig vnd pflichtig / jederzeit in guter Beaeitschafft sitze / woluersuchte / geübte / erfahrne / wegkündige Knechte bey sich habe / Desgleichen so viel müglich mit Blancker / Stahlener Rüstung / vnd gestehleten Satteln / daran zwey Fewr Rohr mit Eisen Blechen Laden / vnd schmalen anschlägen jrgendts zu eindrechtigen Vierdhalben Quentin schweren Kugeln vnnd zugerichteten Patronen / oder mit andern dergleichen vnsträfflichen Rüstungen / Wie auch mit Spiessen vnnd Haupt Harnischen / vnserm vns von Hochgedachtem vnserm freundtlichen lieben Vettern vnd Herrn Vatern angeerbten gebrauch vnd tapfferkeit nach / damit jhre LL. sich bey Keyser vnd Königen / auch für sich felbst / wie menniglichem kundtbar / gefast vnnd bereit haben finden lassen / bey

nicht hoch vertrawen / viel weniger sie herfür ziehen. Wann wir nun demselben in betrachtung vnser verwandtnus / damit wir Key. May. dem heiligen Röm. Reich / vnd dem geliebten Vaterlandt zugethan / vnsers theils lenger nicht zusehen können / sondern die alte Braunschweigische / vnd vns von vnsern löblichen Vorfahrn angestam̃ete vnd auff geerbte Reuterey wiederumb / so viel an vns / herfür zubringen gemeinet / damit wir auff allen fall / do von Key. May. wir die Deudsche Freyheit gegen frömbde Nationen zuerhalten auffgemahnet / mit vnsern Gezeuge vnnd Rüstung desto besser gefast sein vnd bestehen mögen / Als wöllen vnd beuehlen wir hiemit euch allen vnd jeden wol: vnnd obgemelten vnsern Lehnleuten / Dienern vnd Verwandten / was Wirden oder Standes die sein / in gnaden ernstlich / das jhr vnd ein jeder vnserer angehörigen mit so viel Reisigen Pferden / als er vermöge seiner Lehen vnd verwandtnus vns zu dienen schüldig vnd pflichtig / jederzeit in guter Beaeitschafft sitze / woluersuchte / geübte / erfahrne / wegkündige Knechte bey sich habe / Desgleichen so viel müglich mit Blancker / Stahlener Rüstung / vnd gestehleten Satteln / daran zwey Fewr Rohr mit Eisen Blechen Laden / vnd schmalen anschlägen jrgendts zu eindrechtigen Vierdhalben Quentin schweren Kugeln vnnd zugerichteten Patronen / oder mit andern dergleichen vnsträfflichen Rüstungen / Wie auch mit Spiessen vnnd Haupt Harnischen / vnserm vns von Hochgedachtem vnserm freundtlichen lieben Vettern vnd Herrn Vatern angeerbten gebrauch vnd tapfferkeit nach / damit jhre LL. sich bey Keyser vnd Königen / auch für sich felbst / wie menniglichem kundtbar / gefast vnnd bereit haben finden lassen / bey

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[0075] nicht hoch vertrawen / viel weniger sie herfür ziehen. Wann wir nun demselben in betrachtung vnser verwandtnus / damit wir Key. May. dem heiligen Röm. Reich / vnd dem geliebten Vaterlandt zugethan / vnsers theils lenger nicht zusehen können / sondern die alte Braunschweigische / vnd vns von vnsern löblichen Vorfahrn angestam̃ete vnd auff geerbte Reuterey wiederumb / so viel an vns / herfür zubringen gemeinet / damit wir auff allen fall / do von Key. May. wir die Deudsche Freyheit gegen frömbde Nationen zuerhalten auffgemahnet / mit vnsern Gezeuge vnnd Rüstung desto besser gefast sein vnd bestehen mögen / Als wöllen vnd beuehlen wir hiemit euch allen vnd jeden wol: vnnd obgemelten vnsern Lehnleuten / Dienern vnd Verwandten / was Wirden oder Standes die sein / in gnaden ernstlich / das jhr vnd ein jeder vnserer angehörigen mit so viel Reisigen Pferden / als er vermöge seiner Lehen vnd verwandtnus vns zu dienen schüldig vnd pflichtig / jederzeit in guter Beaeitschafft sitze / woluersuchte / geübte / erfahrne / wegkündige Knechte bey sich habe / Desgleichen so viel müglich mit Blancker / Stahlener Rüstung / vnd gestehleten Satteln / daran zwey Fewr Rohr mit Eisen Blechen Laden / vnd schmalen anschlägen jrgendts zu eindrechtigen Vierdhalben Quentin schweren Kugeln vnnd zugerichteten Patronen / oder mit andern dergleichen vnsträfflichen Rüstungen / Wie auch mit Spiessen vnnd Haupt Harnischen / vnserm vns von Hochgedachtem vnserm freundtlichen lieben Vettern vnd Herrn Vatern angeerbten gebrauch vnd tapfferkeit nach / damit jhre LL. sich bey Keyser vnd Königen / auch für sich felbst / wie menniglichem kundtbar / gefast vnnd bereit haben finden lassen / bey

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/75>, abgerufen am 24.11.2024.