Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.mit reiner Lehr vnnd vnuerfelschter austheilung der heiligen Sacramenten vermüge Außpurgischer Confession erbawen / Die Closter / Studiosen vnd Jungen gottseliglich / vnd in guten Künsten mit vleiß vnterweisen / vnd zu dem Predigambt alles ernsts erzogen werden / Darzu sie solchen Jungen / auch Clostergesindt / ein gut Exempel fürtragen / vnddes Closters ehehafften / Recht vnd gerechtigkeit / Zinß / Gülten vnd gefälle / ohne desselben erheischender sonderer noht / vnnd vnser / alß des Landtsfürsten / vorwissen / vnd bewilligung nicht alieniren noch beschweren / Darzu auch mit desselben gefällen / nutzungen vnd einkommen / eigen vortheiliger weise / nicht vmbgehen / sondern darumb der ordination nach / jährliche richtige / erbare / auffrechte rechnung thun / etc. Weilandt Hochgedachts Hertzogen Julij Auschreiben an die Wulffenbüttelsche Clöster Am 5. Aprilis Anno 1573. Von Gottes gnaden Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. VNser gunst zuuor / Würdiger lieber Andechtiger / Ob woll nicht allein Weilandt der Hochgeborner Fürst / Herr Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser freundtlicher lieber Herr vnd Vatter Christmilter gedechtnuß / durch ein offentlich außgangen Edict, sondern auch wir selbst in werender vnser Regierung / zu etzlichen vnterschiedlichen mahlen / vnd noch mit reiner Lehr vnnd vnuerfelschter austheilung der heiligen Sacramenten vermüge Außpurgischer Confession erbawen / Die Closter / Studiosen vnd Jungen gottseliglich / vnd in guten Künsten mit vleiß vnterweisen / vnd zu dem Predigambt alles ernsts erzogen werden / Darzu sie solchen Jungen / auch Clostergesindt / ein gut Exempel fürtragen / vnddes Closters ehehafften / Recht vnd gerechtigkeit / Zinß / Gülten vnd gefälle / ohne desselben erheischender sonderer noht / vnnd vnser / alß des Landtsfürsten / vorwissen / vnd bewilligung nicht alieniren noch beschweren / Darzu auch mit desselben gefällen / nutzungen vnd einkom̃en / eigen vortheiliger weise / nicht vmbgehen / sondern darumb der ordination nach / jährliche richtige / erbare / auffrechte rechnung thun / etc. Weilandt Hochgedachts Hertzogen Julij Auschreiben an die Wulffenbüttelsche Clöster Am 5. Aprilis Anno 1573. Von Gottes gnaden Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. VNser gunst zuuor / Würdiger lieber Andechtiger / Ob woll nicht allein Weilandt der Hochgeborner Fürst / Herr Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser freundtlicher lieber Herr vnd Vatter Christmilter gedechtnuß / durch ein offentlich außgangen Edict, sondern auch wir selbst in werender vnser Regierung / zu etzlichen vnterschiedlichen mahlen / vnd noch <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0055"/> mit reiner Lehr vnnd vnuerfelschter austheilung der heiligen Sacramenten vermüge Außpurgischer Confession erbawen / Die Closter / Studiosen vnd Jungen gottseliglich / vnd in guten Künsten mit vleiß vnterweisen / vnd zu dem Predigambt alles ernsts erzogen werden / Darzu sie solchen Jungen / auch Clostergesindt / ein gut Exempel fürtragen / vnddes Closters ehehafften / Recht vnd gerechtigkeit / Zinß / Gülten vnd gefälle / ohne desselben erheischender sonderer noht / vnnd vnser / alß des Landtsfürsten / vorwissen / vnd bewilligung nicht alieniren noch beschweren / Darzu auch mit desselben gefällen / nutzungen vnd einkom̃en / eigen vortheiliger weise / nicht vmbgehen / sondern darumb der ordination nach / jährliche richtige / erbare / auffrechte rechnung thun / etc.</p> </div> </div> <div n="2"> <head>Weilandt Hochgedachts Hertzogen Julij Auschreiben an die Wulffenbüttelsche Clöster Am 5. Aprilis Anno 1573.<lb/></head> <p>Von Gottes gnaden Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc.</p> <p>VNser gunst zuuor / Würdiger lieber Andechtiger / Ob woll nicht allein Weilandt der Hochgeborner Fürst / Herr Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser freundtlicher lieber Herr vnd Vatter Christmilter gedechtnuß / durch ein offentlich außgangen Edict, sondern auch wir selbst in werender vnser Regierung / zu etzlichen vnterschiedlichen mahlen / vnd noch </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0055]
mit reiner Lehr vnnd vnuerfelschter austheilung der heiligen Sacramenten vermüge Außpurgischer Confession erbawen / Die Closter / Studiosen vnd Jungen gottseliglich / vnd in guten Künsten mit vleiß vnterweisen / vnd zu dem Predigambt alles ernsts erzogen werden / Darzu sie solchen Jungen / auch Clostergesindt / ein gut Exempel fürtragen / vnddes Closters ehehafften / Recht vnd gerechtigkeit / Zinß / Gülten vnd gefälle / ohne desselben erheischender sonderer noht / vnnd vnser / alß des Landtsfürsten / vorwissen / vnd bewilligung nicht alieniren noch beschweren / Darzu auch mit desselben gefällen / nutzungen vnd einkom̃en / eigen vortheiliger weise / nicht vmbgehen / sondern darumb der ordination nach / jährliche richtige / erbare / auffrechte rechnung thun / etc.
Weilandt Hochgedachts Hertzogen Julij Auschreiben an die Wulffenbüttelsche Clöster Am 5. Aprilis Anno 1573.
Von Gottes gnaden Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc.
VNser gunst zuuor / Würdiger lieber Andechtiger / Ob woll nicht allein Weilandt der Hochgeborner Fürst / Herr Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. vnser freundtlicher lieber Herr vnd Vatter Christmilter gedechtnuß / durch ein offentlich außgangen Edict, sondern auch wir selbst in werender vnser Regierung / zu etzlichen vnterschiedlichen mahlen / vnd noch
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