Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.Schreiben an Burger meister vnd Raht zu Hildensheimb darein sie avisiret werden / wegen des Priuilegij so Reuerend: Illustris: S. F. G. Steten vermüge des in Anno. 97. zu Saltzdalumb auff gerichteten Landtags Abschiedts in vim retorsionis der Jarmärckte halben gegeben sub dato Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno. 1597. Von Gottes gnaden Heinrich Julius Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Praemissis praemittendisWAs Wir in dem mit vnser getrewen Landtschafft. Wulff enbüttelschen theils am 3. Junij jüngsthin zu Saltzdalumb geendigtem algemeinen Landtage durch GOttes gnedige verleihung getroffenem Abschiede vnsern Steten vnnd Vnderthanen wegen der Inlendischen Jahrmärckte vnnd Kirchmessen vff jhre vnderthenige erinnerung vnter anderm vor ein recht vnnd billigmessiges Priuilegium gegeben / das habt jhr ab beiuerwartem Extract angeregten Abschiedts mit mehrem zuuernehmen / Nach dem Wir Schreiben an Burger meister vnd Raht zu Hildensheimb darein sie avisiret werden / wegen des Priuilegij so Reuerend: Illustris: S. F. G. Steten vermüge des in Anno. 97. zu Saltzdalumb auff gerichteten Landtags Abschiedts in vim retorsionis der Jarmärckte halben gegeben sub dato Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno. 1597. Von Gottes gnaden Heinrich Julius Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Praemissis praemittendisWAs Wir in dem mit vnser getrewen Landtschafft. Wulff enbüttelschen theils am 3. Junij jüngsthin zu Saltzdalumb geendigtem algemeinen Landtage durch GOttes gnedige verleihung getroffenem Abschiede vnsern Steten vnnd Vnderthanen wegen der Inlendischen Jahrmärckte vnnd Kirchmessen vff jhre vnderthenige erinnerung vnter anderm vor ein recht vnnd billigmessiges Priuilegium gegeben / das habt jhr ab beiuerwartem Extract angeregten Abschiedts mit mehrem zuuernehmen / Nach dem Wir <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0050"/> </div> <div n="1"> <head>Schreiben an Burger<lb/> meister vnd Raht zu Hildensheimb darein sie avisiret werden / wegen des Priuilegij so Reuerend: Illustris: S. F. G. Steten vermüge des in Anno. 97. zu Saltzdalumb auff gerichteten Landtags Abschiedts in vim retorsionis der Jarmärckte halben gegeben sub dato Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno. 1597.<lb/></head> <p>Von Gottes gnaden Heinrich Julius Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc.</p> <note place="left">Praemissis praemittendis</note> <p>WAs Wir in dem mit vnser getrewen Landtschafft. Wulff enbüttelschen theils am 3. Junij jüngsthin zu Saltzdalumb geendigtem algemeinen Landtage durch GOttes gnedige verleihung getroffenem Abschiede vnsern Steten vnnd Vnderthanen wegen der Inlendischen Jahrmärckte vnnd Kirchmessen vff jhre vnderthenige erinnerung vnter anderm vor ein recht vnnd billigmessiges Priuilegium gegeben / das habt jhr ab beiuerwartem Extract angeregten Abschiedts mit mehrem zuuernehmen / Nach dem Wir </p> </div> </body> </text> </TEI> [0050]
Schreiben an Burger
meister vnd Raht zu Hildensheimb darein sie avisiret werden / wegen des Priuilegij so Reuerend: Illustris: S. F. G. Steten vermüge des in Anno. 97. zu Saltzdalumb auff gerichteten Landtags Abschiedts in vim retorsionis der Jarmärckte halben gegeben sub dato Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno. 1597.
Von Gottes gnaden Heinrich Julius Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc.
WAs Wir in dem mit vnser getrewen Landtschafft. Wulff enbüttelschen theils am 3. Junij jüngsthin zu Saltzdalumb geendigtem algemeinen Landtage durch GOttes gnedige verleihung getroffenem Abschiede vnsern Steten vnnd Vnderthanen wegen der Inlendischen Jahrmärckte vnnd Kirchmessen vff jhre vnderthenige erinnerung vnter anderm vor ein recht vnnd billigmessiges Priuilegium gegeben / das habt jhr ab beiuerwartem Extract angeregten Abschiedts mit mehrem zuuernehmen / Nach dem Wir
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