Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht haben / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr. S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564. Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr. S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564. Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0126"/> sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.</p> </div> <div n="2"> <head>S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.<lb/></head> <p>Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0126]
sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.
S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.
Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/126>, abgerufen am 04.03.2025. |