Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht haben / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.

S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.

Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben

sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.

S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.

Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0126"/>
sig vnd getrew ernstlich auffsehens                      habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere                      schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen                      zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten                      sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do                      sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habe&#x0303; / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder                      vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten                      tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt /                      Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item                      den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.<lb/></head>
          <p>Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch                      andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst                      thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers                      Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen                      gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen                      können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich                      selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern                      vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich                      desselben ferner vnterstünden / vns dieselben
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0126] sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr. S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564. Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/126
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/126>, abgerufen am 22.11.2024.