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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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ten vnd Pferden / auch guten / düchtigen / langen vnnd kurtzen Röhren / auch ober vnnd vnterwehren gefast halte / damit er vnd sie vff ehestes erfordern / vns zu Tag vnd Nacht zuziehen / vnd des geliebten Vaterlands noht vnd gefahr abwenden helffen mügen. Inmassen wir dann als der gnediger Landsfürst vnnd Vater des Vaterlandts bey vnsere gehorsame getrewe Vnderthanen / in allen fürfallenden nohtfellen selbst zutretten / sie nach allem vermügen / wider frömbder vnnd außwertiger ein: vnd vberfall zuschützen / vnnd bey jhnen Leib / Gutt vnd Blut vffzusetzen geneigt sein. Darauff wir auch dieselbige hiemit ferner gnediglich ermahnet haben wollen / das sie nur in GOttes furcht leben / darneben aber wie erwehnet / in guter Bereitschafft sitzen / vnd sich gleichwol durch solche / in dem benachbarten Kreisse vnd Landen erhörte Tyranney / im geringsten nicht schrecken lassen. Vnnd als wir nechst dem erfahren / das sich hin vnd wieder / so wol in vnserm Fürstenthumb vnd Landen / als sonsten allerhandt Kundtschaffer finden / So wollen wir einem jeden / sonderlich vnsern Drosten / Beschlosten / Haupt: vnnd Ambtleuten / auch Bürgermeistern vnnd Rähten in Städten hiemit ebenmessig ernstlich vfferlegt vnd befohlen haben / das nicht allein ein jeder für sich auff solche Gesellen / vnd derselben Geberde / Händel vnd Wandel / besondere fleissige auffacht gebe / sondern auch in den Wirtsheusern / Krügen / Garküchen / vnd sonsten derogleichen zubeschehen beschaffe / vnd do sich bey dem einen oder andern Verrehterey oder derogleichen verdacht ereugen solte / den oder dieselben als dann gestracks gefenglich anneme / vnnd in vnser verwarung bringen lasse / Inmassen wir dann auch ebenmessig gehabt ha-

ten vnd Pferden / auch guten / düchtigen / langen vnnd kurtzen Röhren / auch ober vnnd vnterwehren gefast halte / damit er vnd sie vff ehestes erfordern / vns zu Tag vnd Nacht zuziehen / vnd des geliebten Vaterlands noht vnd gefahr abwenden helffen mügen. Inmassen wir dann als der gnediger Landsfürst vnnd Vater des Vaterlandts bey vnsere gehorsame getrewe Vnderthanen / in allen fürfallenden nohtfellen selbst zutretten / sie nach allem vermügen / wider frömbder vnnd außwertiger ein: vnd vberfall zuschützen / vnnd bey jhnen Leib / Gutt vnd Blut vffzusetzen geneigt sein. Darauff wir auch dieselbige hiemit ferner gnediglich ermahnet haben wollen / das sie nur in GOttes furcht leben / darneben aber wie erwehnet / in guter Bereitschafft sitzen / vnd sich gleichwol durch solche / in dem benachbarten Kreisse vnd Landen erhörte Tyranney / im geringsten nicht schrecken lassen. Vnnd als wir nechst dem erfahren / das sich hin vnd wieder / so wol in vnserm Fürstenthumb vnd Landen / als sonsten allerhandt Kundtschaffer finden / So wollen wir einem jeden / sonderlich vnsern Drosten / Beschlosten / Haupt: vnnd Ambtleuten / auch Bürgermeistern vnnd Rähten in Städten hiemit ebenmessig ernstlich vfferlegt vnd befohlen haben / das nicht allein ein jeder für sich auff solche Gesellen / vnd derselben Geberde / Händel vnd Wandel / besondere fleissige auffacht gebe / sondern auch in den Wirtsheusern / Krügen / Garküchen / vnd sonsten derogleichen zubeschehen beschaffe / vnd do sich bey dem einen oder andern Verrehterey oder derogleichen verdacht ereugen solte / den oder dieselben als dann gestracks gefenglich anneme / vnnd in vnser verwarung bringen lasse / Inmassen wir dann auch ebenmessig gehabt ha-

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[0122] ten vnd Pferden / auch guten / düchtigen / langen vnnd kurtzen Röhren / auch ober vnnd vnterwehren gefast halte / damit er vnd sie vff ehestes erfordern / vns zu Tag vnd Nacht zuziehen / vnd des geliebten Vaterlands noht vnd gefahr abwenden helffen mügen. Inmassen wir dann als der gnediger Landsfürst vnnd Vater des Vaterlandts bey vnsere gehorsame getrewe Vnderthanen / in allen fürfallenden nohtfellen selbst zutretten / sie nach allem vermügen / wider frömbder vnnd außwertiger ein: vnd vberfall zuschützen / vnnd bey jhnen Leib / Gutt vnd Blut vffzusetzen geneigt sein. Darauff wir auch dieselbige hiemit ferner gnediglich ermahnet haben wollen / das sie nur in GOttes furcht leben / darneben aber wie erwehnet / in guter Bereitschafft sitzen / vnd sich gleichwol durch solche / in dem benachbarten Kreisse vnd Landen erhörte Tyranney / im geringsten nicht schrecken lassen. Vnnd als wir nechst dem erfahren / das sich hin vnd wieder / so wol in vnserm Fürstenthumb vnd Landen / als sonsten allerhandt Kundtschaffer finden / So wollen wir einem jeden / sonderlich vnsern Drosten / Beschlosten / Haupt: vnnd Ambtleuten / auch Bürgermeistern vnnd Rähten in Städten hiemit ebenmessig ernstlich vfferlegt vnd befohlen haben / das nicht allein ein jeder für sich auff solche Gesellen / vnd derselben Geberde / Händel vnd Wandel / besondere fleissige auffacht gebe / sondern auch in den Wirtsheusern / Krügen / Garküchen / vnd sonsten derogleichen zubeschehen beschaffe / vnd do sich bey dem einen oder andern Verrehterey oder derogleichen verdacht ereugen solte / den oder dieselben als dann gestracks gefenglich anneme / vnnd in vnser verwarung bringen lasse / Inmassen wir dann auch ebenmessig gehabt ha-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/122>, abgerufen am 22.11.2024.