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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnung nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Summa solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche

gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnũg nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Sum̃a solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche

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[0105] gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnũg nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Sum̃a solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/105>, abgerufen am 22.11.2024.