Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol.

FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.

Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun.

newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol.

FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.

Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0040"/>
newrt / vnd darob steiff vnd fehste
                     gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten
                     Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn
                     ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an
                     essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute
                     nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit
                     bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in
                     etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre
                     stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch
                     die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten
                     vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen /
                     jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen
                     Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht
                     zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber
                     zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen
                     werden sol.</p>
        <p>FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt,
                     das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin
                     verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner
                     Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die
                     hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen /
                     Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben
                     Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen
                     schrifftlicher Relation gewertig sein wil.</p>
        <p>Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst
                     befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als
                     der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen
                     daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts
                     stat angelobnus thun.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0040] newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol. FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil. Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/40
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/40>, abgerufen am 09.11.2024.