Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603.newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol. FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil. Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun. newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol. FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil. Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0040"/> newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol.</p> <p>FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.</p> <p>Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0040]
newrt / vnd darob steiff vnd fehste gehalten / vnd zu verhütunge des vnzimlichen Gardens allein rechten Landsknechten / so glaubwirdigen schein vorzuleggen / nur auff die zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnd zurückreisen etwas an essen / trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich sein / mit bescheidenen worten zu bitten verstattet / Auch die Jüden / so noch heimblich in etzlichen Stedten stecken / vollents abgeschaffet / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Stedten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordenunge zumachen / den Ober-Ambtleuten ernstlich befohlen werden sol.
FVrs neun vnd viertzigste / Hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zu eroffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnd zu besichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft notturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adiungiren, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.
Jedoch sollen dieselben zufürderst / das sie das jennige / was sie daselbst befinden / vnd in erfahrung bringen / so weinig dem gnedigen Landesfürsten als der gemeinen Landschafft zu nachteil nicht nachschwatzen / noch von einigen daselbst befindlichen vhrkunden abschrifft oder Copey behalten wollen / an Eydts stat angelobnus thun.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |