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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

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Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601.


Litera A.
Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung
der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver-
ordenten Consistorij.

VOn Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las-

Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601.


Litera A.
Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung
der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver-
ordenten Consistorij.

VOn Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las-

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[0055] Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601. Litera A. Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver- ordenten Consistorij. VOn Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/55>, abgerufen am 16.11.2024.