Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601. Litera A. Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver- ordenten Consistorij. VOn Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las- Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601. Litera A. Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver- ordenten Consistorij. VOn Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0055"/> Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601.</p> </div> </div> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="1"> <div n="2"> <head>Litera A.<lb/> Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung<lb/> der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver-<lb/> ordenten Consistorij.<lb/></head> <p><hi rendition="#in">V</hi>On Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0055]
Vnd wegen der Kleinen Städte / die von Münden vnnd Münder vnterschrieben vnd versiegelt worden / Geschehen zu Ganderßheimb / Den 10. Octobris, Anno 1601.
Litera A.
Fürstliche Ausschreiben wegen handthabung
der Fürstlichen Kirchen Ordnung vnd ver-
ordenten Consistorij.
VOn Gottes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnnd jeden vnsern Praelaten / Graffen / Herrn / vom Adel / Großvögten / Vice Rectori vnnd Professorn in vnser Julius Vniuersitet zu Helmstedt / General vnnd Special Superintendenten / Pastoribus / Ober: vnnd Ambtleuten / Bürgermeistern vnd Rähten in Stedten / Ambtschreibern / Vögten / Bürgern / Bawrßleuten vnd allen andern vnsern Vnderthanen vnsern geneigten gunst / Vnd geben euch hiemit gnedig zuerkennen / Das vns glaublich fürkompt / Ob wol Weylandt der Hochgeborne Fürst / Herr Julius Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Vnser geliebter Herr Vater / Hochlöblicher Christmilter gedechtnus zu anfang S. L. Regierung / als der domals Regierende vnd der Augspurgischen Confession verwandte Landesfürst mit S. L. vnd numehr vnserer Landtschaften beliebung eine Christliche vnd in Gottes Wort wolgegründete Kirchenordnunge / darnach man sich in Lehre vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen Sachen richten solte / promulgirn las-
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