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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

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die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingen / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.

Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.

ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch

die Abte zu Lockem / vnd Burßfelda / die Vorwalter zu Wennigsen / Escherde vnd Garten / Deßgleichen Christoff Knigge / Frantz von Rehden / Heinrich von Stockhausen / Frantz von Mandelschlo / Hilmar von Münichhausen / Bode von Adelebsen / Dietrichen von Lente / Georg von Alten / Item die Städte Göttingẽ / Hameln / Münden / Münder / Moringen / Bodenweder / Hardegsen vnd Eltze / vnd ernennende Wulffenbüttelsche Stende / auch die darzu vom gnedigen Landesfürsten verordnete Räthe fürgenommen / erwogen / vnd so wol auff S. F. G. als beyder algemeinen Landschafften ratification zu volliger richtigkeit / folgents auch zur publication befürdert werden müge.

Zum siebenden / weil der gnedige Landes-Fürst vff S. F. G. getrewen Landschafft vntherthenigs erinnern in gnaden sich dahin vernehmen lassen / das S. F. G. jhre Wiltbanen also anstellen wollen / das sich deren S. F. G. getrewen Landstende vnd arme Vnterthanen mit fuge nicht zu beschweren / Als hat algemeine Landschafft solchs zu vnterthenigem Dancke angenommen / dero gentzlichen zuuersicht / S. F. G. demselben also Landtsvätterlich nachsetzen vnd dafür Gottes reichen Segen je lenger je mehr gewertig sein werde.

ZVm achten / hat obgemelte Landschafft des gnedigen Landesfürsten miltes erbieten / das S. F. G. dero gehorsame Landstende vnd Vnterthanen bey der Gerechtigkeit des Jagens / kreitzens / stellens / kührens / schiessens / Hüner vnd Vogelfangs / auch

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/27>, abgerufen am 16.11.2024.