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Braun, Karl: Die Vagabundenfrage. Berlin, 1883.

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Arbeit mit weniger Händen verrichtet werden, als
vormals;
Zu 4 aber sagt der König wörtlich, indem er sich an seine
Beamten wendet:
"Es ist eine durchaus unrichtige Behauptung, daß
der Mensch, welcher sich freier und glücklicher fühlt,
mehr Neigung zur Unsittlichkeit, zum Müßiggange und
zum Vagabundiren habe, als der, welcher in der Knecht-
schaft lebt.
Im Gegentheil ist größere Sittlichkeit und erhöhter
Fleiß eben grade in den Provinzen zu finden, in wel-
chen der gemeine Mann wohlhabend und frei ist.
Diejenigen Unglücklichen aber, welche, durch
knechtische Behandlung und Mangel verwildert, An-
fangs die erlangte Freiheit mißbrauchen sollten, werdet
Ihr durch gesetzliche Zwangsmittel in die Schranken
der Ordnung zurückzuweisen, Euch angelegen sein
lassen."

(Rabe, Sammlung der Preuß. Edicte und Verord-
nungen. Bd. X, Seite 60--62).

In dem Edict vom 27. October 1810 sagt der König:

"Wir wollen Gewerbefreiheit",
und in dem Edict vom 7. September 1811 fügt er hinzu:

"Die Grundlagen, auf welchen die neuere Gesetzgebung
beruht -- Gleichheit vor dem Gesetz -- Eigenthum des
Grundes und Bodens -- freie Benutzung desselben und freie
Verfügung über denselben -- Gewerbefreiheit -- Aufhören
der Zwangs- und Bann-Gerechtigkeiten und der Monopole
-- Tragung der Abgaben nach gleichen Grundsätzen von
Jedermann -- Vereinfachung derselben und ihrer Erhebung
-- wollen wir nicht verlassen. Wir wollen den Zweck auf
einem langsamen aber sichern Wege erreichen und sind
entschlossen, gegen Diejenigen mit Ernst und Nachdruck
zu verfahren, die sich aus bloßem Privatinteresse Un-
sern landesväterlichen Ansichten entgegensetzen möchten."

So sprach Friedrich Wilhelm III., als er die Gesetze erließ
und die Einrichtungen schuf, welche die Wiedergeburt Preußens
nach der schweren Niederlage von 1806 begründet und später
durch Aufrichtung und Ausdehnung des Zollvereins den Wohl-

Arbeit mit weniger Händen verrichtet werden, als
vormals;
Zu 4 aber sagt der König wörtlich, indem er sich an seine
Beamten wendet:
«Es ist eine durchaus unrichtige Behauptung, daß
der Mensch, welcher sich freier und glücklicher fühlt,
mehr Neigung zur Unsittlichkeit, zum Müßiggange und
zum Vagabundiren habe, als der, welcher in der Knecht-
schaft lebt.
Im Gegentheil ist größere Sittlichkeit und erhöhter
Fleiß eben grade in den Provinzen zu finden, in wel-
chen der gemeine Mann wohlhabend und frei ist.
Diejenigen Unglücklichen aber, welche, durch
knechtische Behandlung und Mangel verwildert, An-
fangs die erlangte Freiheit mißbrauchen sollten, werdet
Ihr durch gesetzliche Zwangsmittel in die Schranken
der Ordnung zurückzuweisen, Euch angelegen sein
lassen.»

(Rabe, Sammlung der Preuß. Edicte und Verord-
nungen. Bd. X, Seite 60—62).

In dem Edict vom 27. October 1810 sagt der König:

«Wir wollen Gewerbefreiheit»,
und in dem Edict vom 7. September 1811 fügt er hinzu:

«Die Grundlagen, auf welchen die neuere Gesetzgebung
beruht — Gleichheit vor dem Gesetz — Eigenthum des
Grundes und Bodens — freie Benutzung desselben und freie
Verfügung über denselben — Gewerbefreiheit — Aufhören
der Zwangs- und Bann-Gerechtigkeiten und der Monopole
— Tragung der Abgaben nach gleichen Grundsätzen von
Jedermann — Vereinfachung derselben und ihrer Erhebung
— wollen wir nicht verlassen. Wir wollen den Zweck auf
einem langsamen aber sichern Wege erreichen und sind
entschlossen, gegen Diejenigen mit Ernst und Nachdruck
zu verfahren, die sich aus bloßem Privatinteresse Un-
sern landesväterlichen Ansichten entgegensetzen möchten.»

So sprach Friedrich Wilhelm III., als er die Gesetze erließ
und die Einrichtungen schuf, welche die Wiedergeburt Preußens
nach der schweren Niederlage von 1806 begründet und später
durch Aufrichtung und Ausdehnung des Zollvereins den Wohl-

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[32/0034] Arbeit mit weniger Händen verrichtet werden, als vormals; Zu 4 aber sagt der König wörtlich, indem er sich an seine Beamten wendet: «Es ist eine durchaus unrichtige Behauptung, daß der Mensch, welcher sich freier und glücklicher fühlt, mehr Neigung zur Unsittlichkeit, zum Müßiggange und zum Vagabundiren habe, als der, welcher in der Knecht- schaft lebt. Im Gegentheil ist größere Sittlichkeit und erhöhter Fleiß eben grade in den Provinzen zu finden, in wel- chen der gemeine Mann wohlhabend und frei ist. Diejenigen Unglücklichen aber, welche, durch knechtische Behandlung und Mangel verwildert, An- fangs die erlangte Freiheit mißbrauchen sollten, werdet Ihr durch gesetzliche Zwangsmittel in die Schranken der Ordnung zurückzuweisen, Euch angelegen sein lassen.» (Rabe, Sammlung der Preuß. Edicte und Verord- nungen. Bd. X, Seite 60—62). In dem Edict vom 27. October 1810 sagt der König: «Wir wollen Gewerbefreiheit», und in dem Edict vom 7. September 1811 fügt er hinzu: «Die Grundlagen, auf welchen die neuere Gesetzgebung beruht — Gleichheit vor dem Gesetz — Eigenthum des Grundes und Bodens — freie Benutzung desselben und freie Verfügung über denselben — Gewerbefreiheit — Aufhören der Zwangs- und Bann-Gerechtigkeiten und der Monopole — Tragung der Abgaben nach gleichen Grundsätzen von Jedermann — Vereinfachung derselben und ihrer Erhebung — wollen wir nicht verlassen. Wir wollen den Zweck auf einem langsamen aber sichern Wege erreichen und sind entschlossen, gegen Diejenigen mit Ernst und Nachdruck zu verfahren, die sich aus bloßem Privatinteresse Un- sern landesväterlichen Ansichten entgegensetzen möchten.» So sprach Friedrich Wilhelm III., als er die Gesetze erließ und die Einrichtungen schuf, welche die Wiedergeburt Preußens nach der schweren Niederlage von 1806 begründet und später durch Aufrichtung und Ausdehnung des Zollvereins den Wohl-

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Zitationshilfe: Braun, Karl: Die Vagabundenfrage. Berlin, 1883, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braun_vagabundenfrage_1883/34>, abgerufen am 22.11.2024.