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Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900.

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von diesem, also von dem praktischen Leben aus, eine Bedeutung und
Funktion innerhalb desselben. Fragen wir aber nach dieser Bedeutung,
so kann sie nichts anderes sein, als die Norm für die thatsächlichen
subjektiven Wertgefühle. Denn so wenig jeder subjektive Wert fordern
darf, für objektiv zu gelten, so ist doch jeder objektive berechtigt, seine
empirisch-psychologische Anerkennung zu fordern. Der praktische oder
teleologische Sinn des objektiven Wertes ist es, eine Legitimierung und
Normierung des subjektiven zu sein. Aber dieser schon oben berührte
Gedanke gewinnt hier erst seine erkenntnistheoretische Stelle, indem
die darüber hinausragende und mit ihm nicht befriedigte ansichseiende
Objektivität des Wertes ihrerseits auf dem metaphysischen Gebiet ihre
Heimat erhalten hat.

Deshalb mag jener bloss normative Sinn der Objektivität jetzt, wo
der Verdacht sensualistischer Einschränkung beseitigt ist, noch schärfere
Bestimmung erhalten. Innerhalb theoretischer Erkenntnis unterscheiden
wir den wahrgenommenen Verlauf einzelner Erscheinungen, als die
korrigierbare Erfahrung eines Subjekts, von dem allgemeinen Gesetze
derselben, das ihren objektiven Zusammenhang ausspricht; so wenig
dieses letztere nun auch in der blossen Wiederholung der ersteren
besteht -- wie der oberflächliche Empirismus will -- so liegt doch
seine praktische Bedeutung für uns nur darin, dass es erklärt: jene
Wahrnehmungsfolge war nicht zufällig, von Subjekt zu Subjekt
wechselnd, heute so und morgen anders; sondern wir können nun
sicher sein, dass jedesmal, wenn wir die eine Wahrnehmung machen,
die andere darauf folgt. Das objektive Gesetz hat keinen anderen
Inhalt als jener zunächst rein subjektive Empfindungskomplex; es hebt
ihn nur gleichsam in einen festeren Aggregatzustand und giebt damit
die Garantie, dass unter den gleichen Bedingungen wir ihn jederzeit
wiederholen können und jedermann ihn gleichmässig empfinden muss.
Über jede relative Summe singulärer und persönlicher Erfahrungen
ist das objektive Gesetz grundsätzlich erhaben; eine andere Rolle aber,
als der absoluten Summe derselben einen gleichmässigen und zuver-
lässigen Verlauf zu garantieren, ist ihm in der Praxis des Erkennens
nicht zugeteilt. Und so überall: was wir an Eindrücken, Bestrebungen,
Forderungen das Objektive nennen, mag sich charakteristisch genug
von jedem einzelnen seiner subjektiven Widerspiele abheben -- seine
Wirklichkeit und Wirksamkeit für uns lebt doch nur in der Summe
der subjektiven Vorstellungen und Handlungen, die sich nach jenem
entweder richten oder richten sollen. Das sittliche Ideal, das sich als
objektive Norm derart über das individuelle Handeln erhebt, dass seine
Würde von der Realisierung oder Nichtrealisierung durch das letztere

von diesem, also von dem praktischen Leben aus, eine Bedeutung und
Funktion innerhalb desselben. Fragen wir aber nach dieser Bedeutung,
so kann sie nichts anderes sein, als die Norm für die thatsächlichen
subjektiven Wertgefühle. Denn so wenig jeder subjektive Wert fordern
darf, für objektiv zu gelten, so ist doch jeder objektive berechtigt, seine
empirisch-psychologische Anerkennung zu fordern. Der praktische oder
teleologische Sinn des objektiven Wertes ist es, eine Legitimierung und
Normierung des subjektiven zu sein. Aber dieser schon oben berührte
Gedanke gewinnt hier erst seine erkenntnistheoretische Stelle, indem
die darüber hinausragende und mit ihm nicht befriedigte ansichseiende
Objektivität des Wertes ihrerseits auf dem metaphysischen Gebiet ihre
Heimat erhalten hat.

Deshalb mag jener bloſs normative Sinn der Objektivität jetzt, wo
der Verdacht sensualistischer Einschränkung beseitigt ist, noch schärfere
Bestimmung erhalten. Innerhalb theoretischer Erkenntnis unterscheiden
wir den wahrgenommenen Verlauf einzelner Erscheinungen, als die
korrigierbare Erfahrung eines Subjekts, von dem allgemeinen Gesetze
derselben, das ihren objektiven Zusammenhang ausspricht; so wenig
dieses letztere nun auch in der bloſsen Wiederholung der ersteren
besteht — wie der oberflächliche Empirismus will — so liegt doch
seine praktische Bedeutung für uns nur darin, daſs es erklärt: jene
Wahrnehmungsfolge war nicht zufällig, von Subjekt zu Subjekt
wechselnd, heute so und morgen anders; sondern wir können nun
sicher sein, daſs jedesmal, wenn wir die eine Wahrnehmung machen,
die andere darauf folgt. Das objektive Gesetz hat keinen anderen
Inhalt als jener zunächst rein subjektive Empfindungskomplex; es hebt
ihn nur gleichsam in einen festeren Aggregatzustand und giebt damit
die Garantie, daſs unter den gleichen Bedingungen wir ihn jederzeit
wiederholen können und jedermann ihn gleichmäſsig empfinden muſs.
Über jede relative Summe singulärer und persönlicher Erfahrungen
ist das objektive Gesetz grundsätzlich erhaben; eine andere Rolle aber,
als der absoluten Summe derselben einen gleichmäſsigen und zuver-
lässigen Verlauf zu garantieren, ist ihm in der Praxis des Erkennens
nicht zugeteilt. Und so überall: was wir an Eindrücken, Bestrebungen,
Forderungen das Objektive nennen, mag sich charakteristisch genug
von jedem einzelnen seiner subjektiven Widerspiele abheben — seine
Wirklichkeit und Wirksamkeit für uns lebt doch nur in der Summe
der subjektiven Vorstellungen und Handlungen, die sich nach jenem
entweder richten oder richten sollen. Das sittliche Ideal, das sich als
objektive Norm derart über das individuelle Handeln erhebt, daſs seine
Würde von der Realisierung oder Nichtrealisierung durch das letztere

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[13/0037] von diesem, also von dem praktischen Leben aus, eine Bedeutung und Funktion innerhalb desselben. Fragen wir aber nach dieser Bedeutung, so kann sie nichts anderes sein, als die Norm für die thatsächlichen subjektiven Wertgefühle. Denn so wenig jeder subjektive Wert fordern darf, für objektiv zu gelten, so ist doch jeder objektive berechtigt, seine empirisch-psychologische Anerkennung zu fordern. Der praktische oder teleologische Sinn des objektiven Wertes ist es, eine Legitimierung und Normierung des subjektiven zu sein. Aber dieser schon oben berührte Gedanke gewinnt hier erst seine erkenntnistheoretische Stelle, indem die darüber hinausragende und mit ihm nicht befriedigte ansichseiende Objektivität des Wertes ihrerseits auf dem metaphysischen Gebiet ihre Heimat erhalten hat. Deshalb mag jener bloſs normative Sinn der Objektivität jetzt, wo der Verdacht sensualistischer Einschränkung beseitigt ist, noch schärfere Bestimmung erhalten. Innerhalb theoretischer Erkenntnis unterscheiden wir den wahrgenommenen Verlauf einzelner Erscheinungen, als die korrigierbare Erfahrung eines Subjekts, von dem allgemeinen Gesetze derselben, das ihren objektiven Zusammenhang ausspricht; so wenig dieses letztere nun auch in der bloſsen Wiederholung der ersteren besteht — wie der oberflächliche Empirismus will — so liegt doch seine praktische Bedeutung für uns nur darin, daſs es erklärt: jene Wahrnehmungsfolge war nicht zufällig, von Subjekt zu Subjekt wechselnd, heute so und morgen anders; sondern wir können nun sicher sein, daſs jedesmal, wenn wir die eine Wahrnehmung machen, die andere darauf folgt. Das objektive Gesetz hat keinen anderen Inhalt als jener zunächst rein subjektive Empfindungskomplex; es hebt ihn nur gleichsam in einen festeren Aggregatzustand und giebt damit die Garantie, daſs unter den gleichen Bedingungen wir ihn jederzeit wiederholen können und jedermann ihn gleichmäſsig empfinden muſs. Über jede relative Summe singulärer und persönlicher Erfahrungen ist das objektive Gesetz grundsätzlich erhaben; eine andere Rolle aber, als der absoluten Summe derselben einen gleichmäſsigen und zuver- lässigen Verlauf zu garantieren, ist ihm in der Praxis des Erkennens nicht zugeteilt. Und so überall: was wir an Eindrücken, Bestrebungen, Forderungen das Objektive nennen, mag sich charakteristisch genug von jedem einzelnen seiner subjektiven Widerspiele abheben — seine Wirklichkeit und Wirksamkeit für uns lebt doch nur in der Summe der subjektiven Vorstellungen und Handlungen, die sich nach jenem entweder richten oder richten sollen. Das sittliche Ideal, das sich als objektive Norm derart über das individuelle Handeln erhebt, daſs seine Würde von der Realisierung oder Nichtrealisierung durch das letztere

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Zitationshilfe: Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/simmel_geld_1900/37>, abgerufen am 23.11.2024.