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Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900.

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als solches der geeignete Geldstoff ist, sondern nur insofern es der
Geldherstellung die unentbehrliche Grenze steckt; so dass, wenn es
dies zu thun aufhört, irgend ein anderes Substrat, zu dessen Ein-
geschränktheit man grösseres Vertrauen hat, an seine Stelle zu treten
hat -- wie es denn überhaupt nur bestimmte funktionelle Qualitäten
der Edelmetalle sind, die ihnen den Vorzug als Zirkulationsmittel ver-
schaffen, und, wenn diese ihnen einmal aus irgend einem Grunde
fehlen, ein anderes in diesen Hinsichten besser qualifiziertes Umlaufs-
mittel an ihre Stelle tritt: in Genua trieb im Jahre 1673 eingestandener-
massen die elende Beschaffenheit und unberechenbare Verschiedenheit
der einströmenden Münzen dazu, den Verkehr auf Wechsel und An-
weisungen zu basieren. Wir wissen heute nun freilich, dass nur die
Edelmetalle, oder sogar nur das Gold die Garantie für die erforder-
lichen Qualitäten, insbesondere für die Quantitätsbeschränkung giebt,
und dass Papiergeld der Gefahr des Missbrauchs durch willkürliche
Vermehrung nur durch ganz bestimmte Bindungen an Metallwert ent-
geht, die entweder durch Gesetz oder durch die Wirtschaft selbst
fixiert sind. Wie wirksam die Zweckmässigkeit dieser Einschränkung
ist -- so dass sie sogar über den primären individuellen Nutzen völlig
Herr werden kann -- zeigt z. B. die folgende Erscheinung. Während
des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten war in den westlichen
Staaten die Zirkulation des Papiergeldes -- der Greenbacks -- that-
sächlich ausgeschlossen; obgleich sie gesetzliches Zahlungsmittel waren,
wagte niemand, ein in Gold empfangenes Darlehen in ihnen zurück-
zuzahlen, wobei er einen Gewinn von 150 % gemacht hätte. Ähnlich
ging es sogar anfangs des 18. Jahrhunderts mit Schatzbons, die die
französische Regierung in grosser Geldnot ausgab. Obgleich sie durch
Gesetz bestimmte, dass von jeder Zahlung ein Viertel in diesen Bons
geleistet werden dürfe, so fielen sie dennoch sehr bald auf einen ganz
geringen Bruchteil ihres Nominalwertes. Solche Fälle beweisen, wie
sehr die Gesetze des Verkehrs selbst die Bedeutung des Metallgeldes
konservieren. Und zwar können sie das keineswegs nur nach dem
Typus der angeführten Beispiele. Als die Bank von England zwischen
1796 und 1819 ihre Noten nicht mehr einlöste, betrug schliesslich die
Entwertung derselben gegen Gold nur 3--5 %; aber die Warenpreise
erhöhten sich infolgedessen um 20--50 %! Und wo ein Zwangskurs
ausschliesslich Papier und Scheidemünze im Verkehr lässt, sind die
schwersten Schädigungen nur dadurch zu vermeiden, dass das Agio
für längere Perioden immer nur minimale Schwankungen zeigt, was
eben seinerseits nur durch genaue Eingrenzung der Papiergeld-
emissionen möglich ist. Diese unentbehrliche regulierende Bedeutung

als solches der geeignete Geldstoff ist, sondern nur insofern es der
Geldherstellung die unentbehrliche Grenze steckt; so daſs, wenn es
dies zu thun aufhört, irgend ein anderes Substrat, zu dessen Ein-
geschränktheit man gröſseres Vertrauen hat, an seine Stelle zu treten
hat — wie es denn überhaupt nur bestimmte funktionelle Qualitäten
der Edelmetalle sind, die ihnen den Vorzug als Zirkulationsmittel ver-
schaffen, und, wenn diese ihnen einmal aus irgend einem Grunde
fehlen, ein anderes in diesen Hinsichten besser qualifiziertes Umlaufs-
mittel an ihre Stelle tritt: in Genua trieb im Jahre 1673 eingestandener-
maſsen die elende Beschaffenheit und unberechenbare Verschiedenheit
der einströmenden Münzen dazu, den Verkehr auf Wechsel und An-
weisungen zu basieren. Wir wissen heute nun freilich, daſs nur die
Edelmetalle, oder sogar nur das Gold die Garantie für die erforder-
lichen Qualitäten, insbesondere für die Quantitätsbeschränkung giebt,
und daſs Papiergeld der Gefahr des Miſsbrauchs durch willkürliche
Vermehrung nur durch ganz bestimmte Bindungen an Metallwert ent-
geht, die entweder durch Gesetz oder durch die Wirtschaft selbst
fixiert sind. Wie wirksam die Zweckmäſsigkeit dieser Einschränkung
ist — so daſs sie sogar über den primären individuellen Nutzen völlig
Herr werden kann — zeigt z. B. die folgende Erscheinung. Während
des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten war in den westlichen
Staaten die Zirkulation des Papiergeldes — der Greenbacks — that-
sächlich ausgeschlossen; obgleich sie gesetzliches Zahlungsmittel waren,
wagte niemand, ein in Gold empfangenes Darlehen in ihnen zurück-
zuzahlen, wobei er einen Gewinn von 150 % gemacht hätte. Ähnlich
ging es sogar anfangs des 18. Jahrhunderts mit Schatzbons, die die
französische Regierung in groſser Geldnot ausgab. Obgleich sie durch
Gesetz bestimmte, daſs von jeder Zahlung ein Viertel in diesen Bons
geleistet werden dürfe, so fielen sie dennoch sehr bald auf einen ganz
geringen Bruchteil ihres Nominalwertes. Solche Fälle beweisen, wie
sehr die Gesetze des Verkehrs selbst die Bedeutung des Metallgeldes
konservieren. Und zwar können sie das keineswegs nur nach dem
Typus der angeführten Beispiele. Als die Bank von England zwischen
1796 und 1819 ihre Noten nicht mehr einlöste, betrug schlieſslich die
Entwertung derselben gegen Gold nur 3—5 %; aber die Warenpreise
erhöhten sich infolgedessen um 20—50 %! Und wo ein Zwangskurs
ausschlieſslich Papier und Scheidemünze im Verkehr läſst, sind die
schwersten Schädigungen nur dadurch zu vermeiden, daſs das Agio
für längere Perioden immer nur minimale Schwankungen zeigt, was
eben seinerseits nur durch genaue Eingrenzung der Papiergeld-
emissionen möglich ist. Diese unentbehrliche regulierende Bedeutung

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[126/0150] als solches der geeignete Geldstoff ist, sondern nur insofern es der Geldherstellung die unentbehrliche Grenze steckt; so daſs, wenn es dies zu thun aufhört, irgend ein anderes Substrat, zu dessen Ein- geschränktheit man gröſseres Vertrauen hat, an seine Stelle zu treten hat — wie es denn überhaupt nur bestimmte funktionelle Qualitäten der Edelmetalle sind, die ihnen den Vorzug als Zirkulationsmittel ver- schaffen, und, wenn diese ihnen einmal aus irgend einem Grunde fehlen, ein anderes in diesen Hinsichten besser qualifiziertes Umlaufs- mittel an ihre Stelle tritt: in Genua trieb im Jahre 1673 eingestandener- maſsen die elende Beschaffenheit und unberechenbare Verschiedenheit der einströmenden Münzen dazu, den Verkehr auf Wechsel und An- weisungen zu basieren. Wir wissen heute nun freilich, daſs nur die Edelmetalle, oder sogar nur das Gold die Garantie für die erforder- lichen Qualitäten, insbesondere für die Quantitätsbeschränkung giebt, und daſs Papiergeld der Gefahr des Miſsbrauchs durch willkürliche Vermehrung nur durch ganz bestimmte Bindungen an Metallwert ent- geht, die entweder durch Gesetz oder durch die Wirtschaft selbst fixiert sind. Wie wirksam die Zweckmäſsigkeit dieser Einschränkung ist — so daſs sie sogar über den primären individuellen Nutzen völlig Herr werden kann — zeigt z. B. die folgende Erscheinung. Während des Bürgerkrieges in den Vereinigten Staaten war in den westlichen Staaten die Zirkulation des Papiergeldes — der Greenbacks — that- sächlich ausgeschlossen; obgleich sie gesetzliches Zahlungsmittel waren, wagte niemand, ein in Gold empfangenes Darlehen in ihnen zurück- zuzahlen, wobei er einen Gewinn von 150 % gemacht hätte. Ähnlich ging es sogar anfangs des 18. Jahrhunderts mit Schatzbons, die die französische Regierung in groſser Geldnot ausgab. Obgleich sie durch Gesetz bestimmte, daſs von jeder Zahlung ein Viertel in diesen Bons geleistet werden dürfe, so fielen sie dennoch sehr bald auf einen ganz geringen Bruchteil ihres Nominalwertes. Solche Fälle beweisen, wie sehr die Gesetze des Verkehrs selbst die Bedeutung des Metallgeldes konservieren. Und zwar können sie das keineswegs nur nach dem Typus der angeführten Beispiele. Als die Bank von England zwischen 1796 und 1819 ihre Noten nicht mehr einlöste, betrug schlieſslich die Entwertung derselben gegen Gold nur 3—5 %; aber die Warenpreise erhöhten sich infolgedessen um 20—50 %! Und wo ein Zwangskurs ausschlieſslich Papier und Scheidemünze im Verkehr läſst, sind die schwersten Schädigungen nur dadurch zu vermeiden, daſs das Agio für längere Perioden immer nur minimale Schwankungen zeigt, was eben seinerseits nur durch genaue Eingrenzung der Papiergeld- emissionen möglich ist. Diese unentbehrliche regulierende Bedeutung

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Zitationshilfe: Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/simmel_geld_1900/150>, abgerufen am 29.03.2024.