Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.Unter einer der beiden Bedienungsgalerien ist der Führerkorb untergebracht. Um von dem Führerkorbe auf die Laufbühne zu gelangen, muß eine Abschlußvorrichtung geöffnet werden. Beim jeweiligen Öffnen dieser Abschlußvorrichtung wird ein im Führerkorb montierter Hauptausschalter betätigt, so daß der Kran vor dem Betreten der Laufbühne stromlos wird. In dem Führerkorbe sind alle erforderlichen Apparate derart untergebracht, daß das gesamte Fahrgebiet des Kranes leicht zu übersehen und die Beobachtung der Last in jeder Stellung möglich ist. Der Kran ist mit fünf Motoren ausgerüstet, u. zw. befinden sich auf jeder der beiden 35 t-Laufkatzen ein Motor für das Lastheben, einer für das Katzenfahren, während der fünfte die Kranfahrt bewirkt. Die Motoren sind leicht zugänglich; der Kranfahrmotor ist behufs Hintanhaltung eines Eckens der Laufbühne in der Mitte der Spannweite angeordnet und überträgt mittels eines Stirnräderpaares die Drehbewegung auf eine durchgehende Kranfahrtwelle. Zur weiteren Übertragung der Bewegung von der Längswelle auf die Laufräder sind an beiden Kranenden zwei Zahnradvorgelege vorgesehen. Die beiden auf Stahlschienen laufenden Krankatzen bestehen je aus einem kräftigen, entsprechend versteiften Profileisenrahmen, auf dem das Katzenfahrwerk montiert ist, und aus zwei starken Laufradachsen, auf die ein Stahlgußkörper, der das ganze Hubwerk mit Motor trägt, in Zapfen pendelnd gelagert ist. Diese Einrichtung dient zur Hintanhaltung von schädlichen Biegungsbeanspruchungen in der Gallschen Kette bei seitlichem, schrägem Zuge. Als Huborgan dient eine Gallsche Gelenkkette von 90 mm Teilung und 17·5 t Tragfähigkeit (bei fünffacher Sicherheit), auf der die Last mittels einer losen Rolle hängt. Die Kranhaken sind als Doppelhaken ausgeführt und auf Stahlkugeln drehbar gelagert. Die Aufhängung der Lokomotive erfolgt mittels Balanciers, Traversen und zugehörigen Zwischengliedern. Die Hubbewegung an jeder Katze wird mittels eines Elektromotors in der Weise eingeleitet, daß das mit der Motorwelle direkt gekuppelte Schneckengetriebe mit zwei Stirnradübersetzungen die Leistung auf die Kettennußwelle überträgt. Das Lastwindewerk ist mit einer selbsttätigen, mechanischen Bremse ausgestattet, die die Last in jeder Stellung zu halten vermag. Außerdem ist eine elektrische Bremse, die bei jeder Stromunterbrechung selbsttätig in Funktion tritt, vorgesehen. Um den Kran auch beim Versagen der Motoren benutzen zu können, sind für alle von ihm zu bewirkenden Bewegungen Reservehandantriebe vorgesehen. Bei den gewöhnlichen Lokomotivhebekranen beträgt die Hubgeschwindigkeit ungefähr 1 bis 11/2 m, die Kranfahrgeschwindigkeit 20 bis 25 m und die Katzenfahrt 3 m in der Minute. In den Werkstätten der preußischen Staatsbahnen wurde zum Heben von Lokomotiven und Tendern die Sonderbauart von Kranen eingeführt, bei denen das Anfassen der zu hebenden Lokomotive mittels zwei schwerer Querbalken erfolgt, die dann an ihren beiden Enden durch getrennte oder gemeinschaftlich gekuppelte Windewerke gehoben werden. Diese Krane sind zumeist nur mit zwei Katzen ausgerüstet, die die Lokomotive je mittels eines der genannten Querbalken einerseits unter der Feuerbüchse, anderseits unter dem Rauchkammerende fassen. Die seitlichen Rollenkloben der Querbalken werden erforderlichenfalls mit diesen leicht abnehmbar verbunden, wenn bei gewissen Lokomotiven die Querbalken seitlich durch kleinere Öffnungen eingeführt werden müssen. Die mit doppelten Hubgehängen ausgestatteten Katzen besitzen elektromagnetisch betätigte Bremsen und zur weiteren Sicherheit mechanische Lastdruck- oder Drucklagerbremsen. Als Huborgane stehen, wie in jüngster Zeit bei den neuesten Kranbauarten, Drahtseile in Verwendung. Sämtliche Bewegungen werden elektromotorisch unter Verwendung von selbsttätigen Endausschaltern eingeleitet. Zur Steigerung des Leistungsfähigkeit dient vielfach eine besondere Hilfskatze, die auf dem Untergurt des einen Trägers läuft und je nach Bedarf elektrisch und mit der Hand oder nur mit der Hand angetrieben wird. In Abb. 58 a und b ist ein Kran nach der vorbeschriebenen Bauart zum Heben von elektrischen Lokomotiven bis zu 110 t Tragkraft dargestellt, der jedoch außer mit den zwei Hauptkatzen noch mit kleinen Hilfskatzen ausgestattet ist. Jeder der zwei Motoren zum Hochheben der Lokomotive besitzt 58 PS.; der Kranfahrmotor 100 PS. Die Höchstgeschwindigkeiten bei diesem Kran sind außergewöhnlich hoch. In den einzelnen Kranschiffen der Eisenbahnwerkstätten sind die Leistungen der Hebezeuge durch die in Fabriken bereits vielfach übliche Anordnung zweier Kranbahnen übereinander noch weiter gesteigert worden. Die leichten Arbeiten verrichten hierbei Krane von geringerer Tragfähigkeit, aber verhältnismäßig großen Geschwindigkeiten, die Unter einer der beiden Bedienungsgalerien ist der Führerkorb untergebracht. Um von dem Führerkorbe auf die Laufbühne zu gelangen, muß eine Abschlußvorrichtung geöffnet werden. Beim jeweiligen Öffnen dieser Abschlußvorrichtung wird ein im Führerkorb montierter Hauptausschalter betätigt, so daß der Kran vor dem Betreten der Laufbühne stromlos wird. In dem Führerkorbe sind alle erforderlichen Apparate derart untergebracht, daß das gesamte Fahrgebiet des Kranes leicht zu übersehen und die Beobachtung der Last in jeder Stellung möglich ist. Der Kran ist mit fünf Motoren ausgerüstet, u. zw. befinden sich auf jeder der beiden 35 t-Laufkatzen ein Motor für das Lastheben, einer für das Katzenfahren, während der fünfte die Kranfahrt bewirkt. Die Motoren sind leicht zugänglich; der Kranfahrmotor ist behufs Hintanhaltung eines Eckens der Laufbühne in der Mitte der Spannweite angeordnet und überträgt mittels eines Stirnräderpaares die Drehbewegung auf eine durchgehende Kranfahrtwelle. Zur weiteren Übertragung der Bewegung von der Längswelle auf die Laufräder sind an beiden Kranenden zwei Zahnradvorgelege vorgesehen. Die beiden auf Stahlschienen laufenden Krankatzen bestehen je aus einem kräftigen, entsprechend versteiften Profileisenrahmen, auf dem das Katzenfahrwerk montiert ist, und aus zwei starken Laufradachsen, auf die ein Stahlgußkörper, der das ganze Hubwerk mit Motor trägt, in Zapfen pendelnd gelagert ist. Diese Einrichtung dient zur Hintanhaltung von schädlichen Biegungsbeanspruchungen in der Gallschen Kette bei seitlichem, schrägem Zuge. Als Huborgan dient eine Gallsche Gelenkkette von 90 mm Teilung und 17·5 t Tragfähigkeit (bei fünffacher Sicherheit), auf der die Last mittels einer losen Rolle hängt. Die Kranhaken sind als Doppelhaken ausgeführt und auf Stahlkugeln drehbar gelagert. Die Aufhängung der Lokomotive erfolgt mittels Balanciers, Traversen und zugehörigen Zwischengliedern. Die Hubbewegung an jeder Katze wird mittels eines Elektromotors in der Weise eingeleitet, daß das mit der Motorwelle direkt gekuppelte Schneckengetriebe mit zwei Stirnradübersetzungen die Leistung auf die Kettennußwelle überträgt. Das Lastwindewerk ist mit einer selbsttätigen, mechanischen Bremse ausgestattet, die die Last in jeder Stellung zu halten vermag. Außerdem ist eine elektrische Bremse, die bei jeder Stromunterbrechung selbsttätig in Funktion tritt, vorgesehen. Um den Kran auch beim Versagen der Motoren benutzen zu können, sind für alle von ihm zu bewirkenden Bewegungen Reservehandantriebe vorgesehen. Bei den gewöhnlichen Lokomotivhebekranen beträgt die Hubgeschwindigkeit ungefähr 1 bis 11/2 m, die Kranfahrgeschwindigkeit 20 bis 25 m und die Katzenfahrt 3 m in der Minute. In den Werkstätten der preußischen Staatsbahnen wurde zum Heben von Lokomotiven und Tendern die Sonderbauart von Kranen eingeführt, bei denen das Anfassen der zu hebenden Lokomotive mittels zwei schwerer Querbalken erfolgt, die dann an ihren beiden Enden durch getrennte oder gemeinschaftlich gekuppelte Windewerke gehoben werden. Diese Krane sind zumeist nur mit zwei Katzen ausgerüstet, die die Lokomotive je mittels eines der genannten Querbalken einerseits unter der Feuerbüchse, anderseits unter dem Rauchkammerende fassen. Die seitlichen Rollenkloben der Querbalken werden erforderlichenfalls mit diesen leicht abnehmbar verbunden, wenn bei gewissen Lokomotiven die Querbalken seitlich durch kleinere Öffnungen eingeführt werden müssen. Die mit doppelten Hubgehängen ausgestatteten Katzen besitzen elektromagnetisch betätigte Bremsen und zur weiteren Sicherheit mechanische Lastdruck- oder Drucklagerbremsen. Als Huborgane stehen, wie in jüngster Zeit bei den neuesten Kranbauarten, Drahtseile in Verwendung. Sämtliche Bewegungen werden elektromotorisch unter Verwendung von selbsttätigen Endausschaltern eingeleitet. Zur Steigerung des Leistungsfähigkeit dient vielfach eine besondere Hilfskatze, die auf dem Untergurt des einen Trägers läuft und je nach Bedarf elektrisch und mit der Hand oder nur mit der Hand angetrieben wird. In Abb. 58 a und b ist ein Kran nach der vorbeschriebenen Bauart zum Heben von elektrischen Lokomotiven bis zu 110 t Tragkraft dargestellt, der jedoch außer mit den zwei Hauptkatzen noch mit kleinen Hilfskatzen ausgestattet ist. Jeder der zwei Motoren zum Hochheben der Lokomotive besitzt 58 PS.; der Kranfahrmotor 100 PS. Die Höchstgeschwindigkeiten bei diesem Kran sind außergewöhnlich hoch. In den einzelnen Kranschiffen der Eisenbahnwerkstätten sind die Leistungen der Hebezeuge durch die in Fabriken bereits vielfach übliche Anordnung zweier Kranbahnen übereinander noch weiter gesteigert worden. Die leichten Arbeiten verrichten hierbei Krane von geringerer Tragfähigkeit, aber verhältnismäßig großen Geschwindigkeiten, die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0139" n="128"/> Unter einer der beiden Bedienungsgalerien ist der Führerkorb untergebracht. 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Unter einer der beiden Bedienungsgalerien ist der Führerkorb untergebracht. Um von dem Führerkorbe auf die Laufbühne zu gelangen, muß eine Abschlußvorrichtung geöffnet werden. Beim jeweiligen Öffnen dieser Abschlußvorrichtung wird ein im Führerkorb montierter Hauptausschalter betätigt, so daß der Kran vor dem Betreten der Laufbühne stromlos wird. In dem Führerkorbe sind alle erforderlichen Apparate derart untergebracht, daß das gesamte Fahrgebiet des Kranes leicht zu übersehen und die Beobachtung der Last in jeder Stellung möglich ist. Der Kran ist mit fünf Motoren ausgerüstet, u. zw. befinden sich auf jeder der beiden 35 t-Laufkatzen ein Motor für das Lastheben, einer für das Katzenfahren, während der fünfte die Kranfahrt bewirkt. Die Motoren sind leicht zugänglich; der Kranfahrmotor ist behufs Hintanhaltung eines Eckens der Laufbühne in der Mitte der Spannweite angeordnet und überträgt mittels eines Stirnräderpaares die Drehbewegung auf eine durchgehende Kranfahrtwelle. Zur weiteren Übertragung der Bewegung von der Längswelle auf die Laufräder sind an beiden Kranenden zwei Zahnradvorgelege vorgesehen.
Die beiden auf Stahlschienen laufenden Krankatzen bestehen je aus einem kräftigen, entsprechend versteiften Profileisenrahmen, auf dem das Katzenfahrwerk montiert ist, und aus zwei starken Laufradachsen, auf die ein Stahlgußkörper, der das ganze Hubwerk mit Motor trägt, in Zapfen pendelnd gelagert ist. Diese Einrichtung dient zur Hintanhaltung von schädlichen Biegungsbeanspruchungen in der Gallschen Kette bei seitlichem, schrägem Zuge. Als Huborgan dient eine Gallsche Gelenkkette von 90 mm Teilung und 17·5 t Tragfähigkeit (bei fünffacher Sicherheit), auf der die Last mittels einer losen Rolle hängt.
Die Kranhaken sind als Doppelhaken ausgeführt und auf Stahlkugeln drehbar gelagert. Die Aufhängung der Lokomotive erfolgt mittels Balanciers, Traversen und zugehörigen Zwischengliedern. Die Hubbewegung an jeder Katze wird mittels eines Elektromotors in der Weise eingeleitet, daß das mit der Motorwelle direkt gekuppelte Schneckengetriebe mit zwei Stirnradübersetzungen die Leistung auf die Kettennußwelle überträgt. Das Lastwindewerk ist mit einer selbsttätigen, mechanischen Bremse ausgestattet, die die Last in jeder Stellung zu halten vermag. Außerdem ist eine elektrische Bremse, die bei jeder Stromunterbrechung selbsttätig in Funktion tritt, vorgesehen.
Um den Kran auch beim Versagen der Motoren benutzen zu können, sind für alle von ihm zu bewirkenden Bewegungen Reservehandantriebe vorgesehen.
Bei den gewöhnlichen Lokomotivhebekranen beträgt die Hubgeschwindigkeit ungefähr 1 bis 11/2 m, die Kranfahrgeschwindigkeit 20 bis 25 m und die Katzenfahrt 3 m in der Minute.
In den Werkstätten der preußischen Staatsbahnen wurde zum Heben von Lokomotiven und Tendern die Sonderbauart von Kranen eingeführt, bei denen das Anfassen der zu hebenden Lokomotive mittels zwei schwerer Querbalken erfolgt, die dann an ihren beiden Enden durch getrennte oder gemeinschaftlich gekuppelte Windewerke gehoben werden. Diese Krane sind zumeist nur mit zwei Katzen ausgerüstet, die die Lokomotive je mittels eines der genannten Querbalken einerseits unter der Feuerbüchse, anderseits unter dem Rauchkammerende fassen. Die seitlichen Rollenkloben der Querbalken werden erforderlichenfalls mit diesen leicht abnehmbar verbunden, wenn bei gewissen Lokomotiven die Querbalken seitlich durch kleinere Öffnungen eingeführt werden müssen.
Die mit doppelten Hubgehängen ausgestatteten Katzen besitzen elektromagnetisch betätigte Bremsen und zur weiteren Sicherheit mechanische Lastdruck- oder Drucklagerbremsen.
Als Huborgane stehen, wie in jüngster Zeit bei den neuesten Kranbauarten, Drahtseile in Verwendung.
Sämtliche Bewegungen werden elektromotorisch unter Verwendung von selbsttätigen Endausschaltern eingeleitet.
Zur Steigerung des Leistungsfähigkeit dient vielfach eine besondere Hilfskatze, die auf dem Untergurt des einen Trägers läuft und je nach Bedarf elektrisch und mit der Hand oder nur mit der Hand angetrieben wird.
In Abb. 58 a und b ist ein Kran nach der vorbeschriebenen Bauart zum Heben von elektrischen Lokomotiven bis zu 110 t Tragkraft dargestellt, der jedoch außer mit den zwei Hauptkatzen noch mit kleinen Hilfskatzen ausgestattet ist. Jeder der zwei Motoren zum Hochheben der Lokomotive besitzt 58 PS.; der Kranfahrmotor 100 PS.
Die Höchstgeschwindigkeiten bei diesem Kran sind außergewöhnlich hoch.
In den einzelnen Kranschiffen der Eisenbahnwerkstätten sind die Leistungen der Hebezeuge durch die in Fabriken bereits vielfach übliche Anordnung zweier Kranbahnen übereinander noch weiter gesteigert worden.
Die leichten Arbeiten verrichten hierbei Krane von geringerer Tragfähigkeit, aber verhältnismäßig großen Geschwindigkeiten, die
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