[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.Wuth des umstehenden Pöbels überläßt. -- Nächst diesem wird der Ungehorsam der Sohn *) Dieses nach Blute riechende Gesetz, wurde von
dem Kayser Ven ti zuerst aufaehoben, und von seinen Nachfolgern, die an Grausamkeit keinen Gefallen hatten, bestätigt. Wuth des umſtehenden Poͤbels uͤberlaͤßt. — Naͤchſt dieſem wird der Ungehorſam der Sohn *) Dieſes nach Blute riechende Geſetz, wurde von
dem Kayſer Ven ti zuerſt aufaehoben, und von ſeinen Nachfolgern, die an Grauſamkeit keinen Gefallen hatten, beſtaͤtigt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0292" n="272"/> Wuth des umſtehenden Poͤbels uͤberlaͤßt. —<lb/> Aber nur ſehr ſelten wird dieſe Grauſamkeit an<lb/> Verbrechern, und nur dann vollzogen, wenn<lb/> grauſame Fuͤrſten das Regiment fuͤhren. Die<lb/> Vollziehung dieſer Strafe ruͤhrt noch von einem<lb/> ſehr alten Geſetze her, welches aber doch keine<lb/> ſolche Grauſamkeit befi<supplied>e</supplied>hlt, ſondern nur will,<lb/> daß der Koͤrper eines Uebelthaͤters in verſchiede-<lb/> ne Theile ſolle zerhauen, ihm der Leib aufgeriſ-<lb/> ſen und das Gerippe in einen Fluß geworfen<lb/> werden. <note place="foot" n="*)">Dieſes nach Blute riechende Geſetz, wurde von<lb/> dem Kayſer <hi rendition="#fr">Ven ti</hi> zuerſt aufaehoben, und von<lb/> ſeinen Nachfolgern, die an Grauſamkeit keinen<lb/> Gefallen hatten, beſtaͤtigt.</note></p><lb/> <p>Naͤchſt dieſem wird der Ungehorſam der<lb/> Kinder gegen ihre Eltern auf das haͤrteſte ge-<lb/> ſtraft. Die Chineſer ſind davon uͤberzeugt,<lb/> daß, wenn Kinder denen gehorſam bleiben, wel-<lb/> chen ſie das Leben zu verdanken haben: ferner<lb/> wenn die Unterthanen ihre Obrigkeit und Re-<lb/> genten fuͤr Vaͤter anſehen, die nichts als das<lb/> Gluͤck derſelben beginnen: — die ganze Nation<lb/> eine gut harmonirende und geordnete Familie<lb/> ausmachen wuͤrde. Hierauf gruͤndet ſich auch<lb/> ihre ganze Staatsklugheit. Nach den Geſetzen<lb/> iſt die vaͤterliche Gewalt unumſchraͤnkt, und<lb/> weder Alter, noch Rang entzieht die Kinder die-<lb/> ſem Gehorſame. So iſt ein Vater berechtigt,<lb/> ſeinem Sohne, auch wenn er ein Mandarin<lb/> iſt, Stockſchlaͤge geben zu koͤnnen. — Cin<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Sohn</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [272/0292]
Wuth des umſtehenden Poͤbels uͤberlaͤßt. —
Aber nur ſehr ſelten wird dieſe Grauſamkeit an
Verbrechern, und nur dann vollzogen, wenn
grauſame Fuͤrſten das Regiment fuͤhren. Die
Vollziehung dieſer Strafe ruͤhrt noch von einem
ſehr alten Geſetze her, welches aber doch keine
ſolche Grauſamkeit befiehlt, ſondern nur will,
daß der Koͤrper eines Uebelthaͤters in verſchiede-
ne Theile ſolle zerhauen, ihm der Leib aufgeriſ-
ſen und das Gerippe in einen Fluß geworfen
werden. *)
Naͤchſt dieſem wird der Ungehorſam der
Kinder gegen ihre Eltern auf das haͤrteſte ge-
ſtraft. Die Chineſer ſind davon uͤberzeugt,
daß, wenn Kinder denen gehorſam bleiben, wel-
chen ſie das Leben zu verdanken haben: ferner
wenn die Unterthanen ihre Obrigkeit und Re-
genten fuͤr Vaͤter anſehen, die nichts als das
Gluͤck derſelben beginnen: — die ganze Nation
eine gut harmonirende und geordnete Familie
ausmachen wuͤrde. Hierauf gruͤndet ſich auch
ihre ganze Staatsklugheit. Nach den Geſetzen
iſt die vaͤterliche Gewalt unumſchraͤnkt, und
weder Alter, noch Rang entzieht die Kinder die-
ſem Gehorſame. So iſt ein Vater berechtigt,
ſeinem Sohne, auch wenn er ein Mandarin
iſt, Stockſchlaͤge geben zu koͤnnen. — Cin
Sohn
*) Dieſes nach Blute riechende Geſetz, wurde von
dem Kayſer Ven ti zuerſt aufaehoben, und von
ſeinen Nachfolgern, die an Grauſamkeit keinen
Gefallen hatten, beſtaͤtigt.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |