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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805.

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Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen,
"daß der offne geschworne Notar bisher sehr absurd
gewirthschaftet" -- daß er nicht nur erstlich und zwei¬
tens zweimal in Instrumenten abbreviret -- drit¬
tens ein nächtliches (das Thurm-Testament) mit
zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬
schrieben -- fünftens einmal radiert -- sechstens ein¬
mal gar nicht angegeben, daß er ausdrücklich zur
Aufrichtung des Instruments vorgefordert worden,
-- desgleichen siebentens in dem nämlichen auch die
Stunde nicht -- achtens den nägelein-braunen Bind¬
faden, womit die Klagschrift N. N. contra N. N.
umwickelt gewesen, als einen gelben zu Protokoll
gebracht -- neuntens Hauszeugen, als sie eidlich
aussagten für ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher
durch Handgeben sowohl zu entlassen, als diesen Akt
des Entlassens anzuzeigen ganz vergessen -- sondern
daß er auch zehntens einen falschen Datum im Wech¬
selprotest, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein
Instrument gar an einem 31 September, der nicht
existire, auszufertigen wenig Anstand genommen.
-- Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬
wider einzuwenden habe. "Ich wüßte eigentlich

Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen,
„daß der offne geſchworne Notar bisher ſehr abſurd
gewirthſchaftet“ — daß er nicht nur erſtlich und zwei¬
tens zweimal in Inſtrumenten abbreviret — drit¬
tens ein naͤchtliches (das Thurm-Teſtament) mit
zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬
ſchrieben — fuͤnftens einmal radiert — ſechstens ein¬
mal gar nicht angegeben, daß er ausdruͤcklich zur
Aufrichtung des Inſtruments vorgefordert worden,
— desgleichen ſiebentens in dem naͤmlichen auch die
Stunde nicht — achtens den naͤgelein-braunen Bind¬
faden, womit die Klagſchrift N. N. contra N. N.
umwickelt geweſen, als einen gelben zu Protokoll
gebracht — neuntens Hauszeugen, als ſie eidlich
ausſagten fuͤr ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher
durch Handgeben ſowohl zu entlaſſen, als dieſen Akt
des Entlaſſens anzuzeigen ganz vergeſſen — ſondern
daß er auch zehntens einen falſchen Datum im Wech¬
ſelproteſt, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein
Inſtrument gar an einem 31 September, der nicht
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— Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬
wider einzuwenden habe. „Ich wuͤßte eigentlich

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[18/0024] Schirmherr anfing vorzutragen und zu belegen, „daß der offne geſchworne Notar bisher ſehr abſurd gewirthſchaftet“ — daß er nicht nur erſtlich und zwei¬ tens zweimal in Inſtrumenten abbreviret — drit¬ tens ein naͤchtliches (das Thurm-Teſtament) mit zweierlei Dinte und viertens bei einerlei Licht ge¬ ſchrieben — fuͤnftens einmal radiert — ſechstens ein¬ mal gar nicht angegeben, daß er ausdruͤcklich zur Aufrichtung des Inſtruments vorgefordert worden, — desgleichen ſiebentens in dem naͤmlichen auch die Stunde nicht — achtens den naͤgelein-braunen Bind¬ faden, womit die Klagſchrift N. N. contra N. N. umwickelt geweſen, als einen gelben zu Protokoll gebracht — neuntens Hauszeugen, als ſie eidlich ausſagten fuͤr ihren Herrn, ihrer Pflicht vorher durch Handgeben ſowohl zu entlaſſen, als dieſen Akt des Entlaſſens anzuzeigen ganz vergeſſen — ſondern daß er auch zehntens einen falſchen Datum im Wech¬ ſelproteſt, ja eilftens neuerlich und ganz zuletzt ein Inſtrument gar an einem 31 September, der nicht exiſtire, auszufertigen wenig Anſtand genommen. — Nun wurd' er gerichtlich befragt, was er da¬ wider einzuwenden habe. „Ich wuͤßte eigentlich

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Zitationshilfe: Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 4. Tübingen, 1805, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre04_1805/24>, abgerufen am 23.11.2024.