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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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nicht ohne Rückkehr, von der volskischen Nation getrennt,
und latinische Mitbürger angenommen -- wie Oropus
und Eleutherä sich von den Böotern absonderten, wie Am-
phipolis Chalkidier aufnahm, wie Capua Samniter, wel-
che die alten Bürger vertrieben.

Unbillig zeiht Livius die Plebejer, weil wenige nach
Antium gezogen wären, einer meuterischen Launenhaftig-
keit welche nur das Versagte gefordert hätte. Der ganze
Vorwurf scheint keinen andern Grund zu haben als daß
die Mehrzahl der Bürger Antiums, als Colonie, aus
Volskern bestand, und wenn der Loose nur wenige waren
so darf nicht vergessen werden daß Latinern und Hernikern
zwey Drittheile der Eroberung gebührten. Uebrigens
wäre es auch nichts weniger als tadelnswerth wenn Ar-
muth im Vaterlande lieber war als Eigenthum durch Ver-
lust des Bürgerrechts erkauft; und dieses Gefühl legte
keine Pflicht auf deswegen ein rechtmäßig gebührendes
Eigenthum im Vaterlande mit geringerer Beharrlichkeit
zu fordern.

Um diese Zeit war die Gränze durch einen Friedens-
schluß mit den Aequern beruhigt. Sey es daß die ver-
bannten Antiater ihre Fehde fortsetzten, oder daß Rom
schon damals vertriebenen Gegnern keine Rast und keine
Zuflucht vergönnte; die Aequer wurden aufgefordert sie
auszuliefern: eine Forderung aus der ein schwerer und un-
glücklicher Krieg entstand, worin das römische Gebiet
selbst mit allen Schrecken der Verwüstung heimgesucht
ward. Latium war von den feindseligen Völkern durch
keine geschlossene Gränze getrennt: seit ihrer erobernden

nicht ohne Ruͤckkehr, von der volskiſchen Nation getrennt,
und latiniſche Mitbuͤrger angenommen — wie Oropus
und Eleutheraͤ ſich von den Boͤotern abſonderten, wie Am-
phipolis Chalkidier aufnahm, wie Capua Samniter, wel-
che die alten Buͤrger vertrieben.

Unbillig zeiht Livius die Plebejer, weil wenige nach
Antium gezogen waͤren, einer meuteriſchen Launenhaftig-
keit welche nur das Verſagte gefordert haͤtte. Der ganze
Vorwurf ſcheint keinen andern Grund zu haben als daß
die Mehrzahl der Buͤrger Antiums, als Colonie, aus
Volskern beſtand, und wenn der Looſe nur wenige waren
ſo darf nicht vergeſſen werden daß Latinern und Hernikern
zwey Drittheile der Eroberung gebuͤhrten. Uebrigens
waͤre es auch nichts weniger als tadelnswerth wenn Ar-
muth im Vaterlande lieber war als Eigenthum durch Ver-
luſt des Buͤrgerrechts erkauft; und dieſes Gefuͤhl legte
keine Pflicht auf deswegen ein rechtmaͤßig gebuͤhrendes
Eigenthum im Vaterlande mit geringerer Beharrlichkeit
zu fordern.

Um dieſe Zeit war die Graͤnze durch einen Friedens-
ſchluß mit den Aequern beruhigt. Sey es daß die ver-
bannten Antiater ihre Fehde fortſetzten, oder daß Rom
ſchon damals vertriebenen Gegnern keine Raſt und keine
Zuflucht vergoͤnnte; die Aequer wurden aufgefordert ſie
auszuliefern: eine Forderung aus der ein ſchwerer und un-
gluͤcklicher Krieg entſtand, worin das roͤmiſche Gebiet
ſelbſt mit allen Schrecken der Verwuͤſtung heimgeſucht
ward. Latium war von den feindſeligen Voͤlkern durch
keine geſchloſſene Graͤnze getrennt: ſeit ihrer erobernden

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[87/0103] nicht ohne Ruͤckkehr, von der volskiſchen Nation getrennt, und latiniſche Mitbuͤrger angenommen — wie Oropus und Eleutheraͤ ſich von den Boͤotern abſonderten, wie Am- phipolis Chalkidier aufnahm, wie Capua Samniter, wel- che die alten Buͤrger vertrieben. Unbillig zeiht Livius die Plebejer, weil wenige nach Antium gezogen waͤren, einer meuteriſchen Launenhaftig- keit welche nur das Verſagte gefordert haͤtte. Der ganze Vorwurf ſcheint keinen andern Grund zu haben als daß die Mehrzahl der Buͤrger Antiums, als Colonie, aus Volskern beſtand, und wenn der Looſe nur wenige waren ſo darf nicht vergeſſen werden daß Latinern und Hernikern zwey Drittheile der Eroberung gebuͤhrten. Uebrigens waͤre es auch nichts weniger als tadelnswerth wenn Ar- muth im Vaterlande lieber war als Eigenthum durch Ver- luſt des Buͤrgerrechts erkauft; und dieſes Gefuͤhl legte keine Pflicht auf deswegen ein rechtmaͤßig gebuͤhrendes Eigenthum im Vaterlande mit geringerer Beharrlichkeit zu fordern. Um dieſe Zeit war die Graͤnze durch einen Friedens- ſchluß mit den Aequern beruhigt. Sey es daß die ver- bannten Antiater ihre Fehde fortſetzten, oder daß Rom ſchon damals vertriebenen Gegnern keine Raſt und keine Zuflucht vergoͤnnte; die Aequer wurden aufgefordert ſie auszuliefern: eine Forderung aus der ein ſchwerer und un- gluͤcklicher Krieg entſtand, worin das roͤmiſche Gebiet ſelbſt mit allen Schrecken der Verwuͤſtung heimgeſucht ward. Latium war von den feindſeligen Voͤlkern durch keine geſchloſſene Graͤnze getrennt: ſeit ihrer erobernden

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/103>, abgerufen am 23.11.2024.