Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 1. Zürich, 1796.würklich empörend ist, möchte es wohl nä- Von der so gepriesenen Aufklärung sollte Das neueste Reichsgesetz, der Kaiserliche würklich empörend ist, möchte es wohl nä- Von der so gepriesenen Aufklärung sollte Das neueste Reichsgesetz, der Kaiserliche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0082" n="76"/> würklich empörend ist, möchte es wohl nä-<lb/> her, als man denkt, vom Biegen zum Brechen<lb/> kommen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Von der so gepriesenen Aufklärung sollte<lb/> man billig erwarten, daſs sich auch die Politik<lb/> immer mehr mit Lebens-Weisheit paaren, und<lb/> die Fürsten und ihre Räthe sich die von andern<lb/> begangene Fehler dazu dienen lassen würden,<lb/> solche mit desto mehrerer Vorsicht zu verhü-<lb/> ten, daſs sie sich selbst, nach eines jeden Stand,<lb/> Vorrechten und Kräften, zum Anliegen machen<lb/> würden, um die unsere allgemeine Reichs-Ver-<lb/> fassung begründen sollende Gesetze zu verbes-<lb/> sern, harmonischer, gerechter und menschli-<lb/> cher zu machen. Leider! hat es aber zu dieser<lb/> Hofnung nicht nur gar keinen Anschein, son-<lb/> dern es neigt sich vielmehr nicht nur in der Län-<lb/> der-Regierung, sondern selbst von Seiten der<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Gesetze</hi></hi> zu immer mehrerem Druck.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Das neueste Reichsgesetz, der Kaiserliche<lb/> Wahl-Vertrag, bindet dem Kaiser, dem Ober-<lb/> haupt des Reichs, dem Hüter und Vollzieher der<lb/> Gesetze, seit 50. Jahren, immer mehr die Hän-<lb/> de, und erweitert dagegen die schon fast grän-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [76/0082]
würklich empörend ist, möchte es wohl nä-
her, als man denkt, vom Biegen zum Brechen
kommen.
Von der so gepriesenen Aufklärung sollte
man billig erwarten, daſs sich auch die Politik
immer mehr mit Lebens-Weisheit paaren, und
die Fürsten und ihre Räthe sich die von andern
begangene Fehler dazu dienen lassen würden,
solche mit desto mehrerer Vorsicht zu verhü-
ten, daſs sie sich selbst, nach eines jeden Stand,
Vorrechten und Kräften, zum Anliegen machen
würden, um die unsere allgemeine Reichs-Ver-
fassung begründen sollende Gesetze zu verbes-
sern, harmonischer, gerechter und menschli-
cher zu machen. Leider! hat es aber zu dieser
Hofnung nicht nur gar keinen Anschein, son-
dern es neigt sich vielmehr nicht nur in der Län-
der-Regierung, sondern selbst von Seiten der
Gesetze zu immer mehrerem Druck.
Das neueste Reichsgesetz, der Kaiserliche
Wahl-Vertrag, bindet dem Kaiser, dem Ober-
haupt des Reichs, dem Hüter und Vollzieher der
Gesetze, seit 50. Jahren, immer mehr die Hän-
de, und erweitert dagegen die schon fast grän-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |