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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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meine / welche er durch sein Wort versamlet / wird überantworten / die daselbst keine Anfechtung mehr fürchten darff / alldieweil jhr Widersacher der Teuffel nicht mehr herrschet / sondern vnter dem Gerichte Gottes ewige Straffe leiden wird. Das erste ist durch deß Satans Boßheit auffgehoben / das vierdte ist noch zukünfftig / das ander vnd das dritte bleibet auff Erden beysammen.

Da hat nun ein Mensch sich zu bedencken / vnter welchem Regiment er leben wolle / daß es jhne in Ewigkeit nicht gerewe. Zu solchem ende werden in vorhabender Lection beyderley RegierungenThema. vns fürgehalten / Damit wir nun klug werden / vnsere Pflicht vnd das Ende erkennen / wollen wir mit Andacht dem Geist Gottes zuhören. GOtt rühre vnsere Hertzen / daß wir das beste erwehlen / Amen.

VOrhin hat der Apostel Christi einen Christen vns fürgestellet / als einen verfluchten Sünder / der in Christo selig stirbet / vnd wieder lebendig wird; nun stellet er jhn für / als einen von schändlicher Dienstbarkeit erfreyeten Knecht: beydes zu dem ende / daß er vns das einbilden eines frechen freyen Lebens beym Evangelio benehme. Vorhin brauchte er solche Worte / die der Welt nicht käntlich seyn; mit Christo der Sünden absterben / in seinen Todt begraben werden / mit jhm gepflantzet werden zu gleichem Todt / daß wir auch der Aufferstehung gleich werden; das ist eine solche Rede / die kein Heyde verstetzet / kan auch schwerlich / ohn allein von wolgeübten Christen / verstanden werden / ob wol die rechte lebendige Krafft deß Glaubens darin außgedrucket wird. Nun will er einfältiger weise von der Sache reden / vnd spricht: Ich muß menschlich davon reden / vmb derV. 19. Schwachheit willen ewres Fleisches. Er will so reden / daß es auch die gemeine Vernunfft verstehen kan; vmb der Schwachheit willen deß Fleisches / das ist / deß fleischlichen Verstandes / der das Geistliche nicht geistlich begreiffen kan. Daher nimpt er wi-

meine / welche er durch sein Wort versamlet / wird überantworten / die daselbst keine Anfechtung mehr fürchten darff / alldieweil jhr Widersacher der Teuffel nicht mehr herrschet / sondern vnter dem Gerichte Gottes ewige Straffe leiden wird. Das erste ist durch deß Satans Boßheit auffgehoben / das vierdte ist noch zukünfftig / das ander vnd das dritte bleibet auff Erden beysammen.

Da hat nun ein Mensch sich zu bedencken / vnter welchem Regiment er leben wolle / daß es jhne in Ewigkeit nicht gerewe. Zu solchem ende werden in vorhabender Lection beyderley RegierungenThema. vns fürgehalten / Damit wir nun klug werden / vnsere Pflicht vnd das Ende erkennen / wollen wir mit Andacht dem Geist Gottes zuhören. GOtt rühre vnsere Hertzen / daß wir das beste erwehlen / Amen.

VOrhin hat der Apostel Christi einen Christen vns fürgestellet / als einen verfluchten Sünder / der in Christo selig stirbet / vnd wieder lebendig wird; nun stellet er jhn für / als einen von schändlicher Dienstbarkeit erfreyeten Knecht: beydes zu dem ende / daß er vns das einbilden eines frechen freyen Lebens beym Evangelio benehme. Vorhin brauchte er solche Worte / die der Welt nicht käntlich seyn; mit Christo der Sünden absterben / in seinen Todt begraben werden / mit jhm gepflantzet werden zu gleichem Todt / daß wir auch der Aufferstehung gleich werden; das ist eine solche Rede / die kein Heyde verstetzet / kan auch schwerlich / ohn allein von wolgeübten Christen / verstanden werden / ob wol die rechte lebendige Krafft deß Glaubens darin außgedrucket wird. Nun will er einfältiger weise von der Sache reden / vnd spricht: Ich muß menschlich davon reden / vmb derV. 19. Schwachheit willen ewres Fleisches. Er will so reden / daß es auch die gemeine Vernunfft verstehen kan; vmb der Schwachheit willen deß Fleisches / das ist / deß fleischlichen Verstandes / der das Geistliche nicht geistlich begreiffen kan. Daher nimpt er wi-

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[141/0157] meine / welche er durch sein Wort versamlet / wird überantworten / die daselbst keine Anfechtung mehr fürchten darff / alldieweil jhr Widersacher der Teuffel nicht mehr herrschet / sondern vnter dem Gerichte Gottes ewige Straffe leiden wird. Das erste ist durch deß Satans Boßheit auffgehoben / das vierdte ist noch zukünfftig / das ander vnd das dritte bleibet auff Erden beysammen. Da hat nun ein Mensch sich zu bedencken / vnter welchem Regiment er leben wolle / daß es jhne in Ewigkeit nicht gerewe. Zu solchem ende werden in vorhabender Lection beyderley Regierungen vns fürgehalten / Damit wir nun klug werden / vnsere Pflicht vnd das Ende erkennen / wollen wir mit Andacht dem Geist Gottes zuhören. GOtt rühre vnsere Hertzen / daß wir das beste erwehlen / Amen. Thema. VOrhin hat der Apostel Christi einen Christen vns fürgestellet / als einen verfluchten Sünder / der in Christo selig stirbet / vnd wieder lebendig wird; nun stellet er jhn für / als einen von schändlicher Dienstbarkeit erfreyeten Knecht: beydes zu dem ende / daß er vns das einbilden eines frechen freyen Lebens beym Evangelio benehme. Vorhin brauchte er solche Worte / die der Welt nicht käntlich seyn; mit Christo der Sünden absterben / in seinen Todt begraben werden / mit jhm gepflantzet werden zu gleichem Todt / daß wir auch der Aufferstehung gleich werden; das ist eine solche Rede / die kein Heyde verstetzet / kan auch schwerlich / ohn allein von wolgeübten Christen / verstanden werden / ob wol die rechte lebendige Krafft deß Glaubens darin außgedrucket wird. Nun will er einfältiger weise von der Sache reden / vnd spricht: Ich muß menschlich davon reden / vmb der Schwachheit willen ewres Fleisches. Er will so reden / daß es auch die gemeine Vernunfft verstehen kan; vmb der Schwachheit willen deß Fleisches / das ist / deß fleischlichen Verstandes / der das Geistliche nicht geistlich begreiffen kan. Daher nimpt er wi- V. 19.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/157>, abgerufen am 23.04.2024.