Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchhoff, Auguste: Frauenrechte - Volksrechte. Berlin, 1917.

Bild:
<< vorherige Seite
Zur Einführung.

Die Frauenbewegung ist in ein Stadium getreten, wo
der Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in
den Vordergrund der Aufgaben der Frauenwelt gestellt
werden muß. Von allen Seiten ruft man nach Werbe-
schriften
zur Orientierung dafür. Wir sehen es
daher für unsere Pflicht an, nach und nach kleine kurz
gefaßte Artikel als Sonderabdruck aus unserer Zeitschrift
erscheinen zu lassen, die die Frage des Frauenstimm-
rechts von verschiedenen Gesichtspunkten aus beleuchten.
Es hat sich nun vollauf erwiesen, daß das Frauenwirken
und die Frauenarbeiten niemals zu bestimmenden
und gesetzgeberischen Faktoren im Staate werden können,
wenn die Frauen nicht in den Kampf um ihre politischen
Rechte mit ganzer Kraft eintreten.

Das erste Heft umfaßt daher das Grundprinzip
des Volksrechts im Deutschen Recht, das die Frauen
erringen müssen. Ohne dieses Fundament bleibt die
Frauenwelt rechtlos, ohne die Mitbestimmung in der
Gesetzgebung ist all ihre Arbeit, all ihr Wirken nur
ein geduldeter Hilfsdienst in dem großen Staatsgetriebe.

Eine Serie von Heften wird diesem ersten folgen.

Zur Einführung.

Die Frauenbewegung ist in ein Stadium getreten, wo
der Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in
den Vordergrund der Aufgaben der Frauenwelt gestellt
werden muß. Von allen Seiten ruft man nach Werbe-
schriften
zur Orientierung dafür. Wir sehen es
daher für unsere Pflicht an, nach und nach kleine kurz
gefaßte Artikel als Sonderabdruck aus unserer Zeitschrift
erscheinen zu lassen, die die Frage des Frauenstimm-
rechts von verschiedenen Gesichtspunkten aus beleuchten.
Es hat sich nun vollauf erwiesen, daß das Frauenwirken
und die Frauenarbeiten niemals zu bestimmenden
und gesetzgeberischen Faktoren im Staate werden können,
wenn die Frauen nicht in den Kampf um ihre politischen
Rechte mit ganzer Kraft eintreten.

Das erste Heft umfaßt daher das Grundprinzip
des Volksrechts im Deutschen Recht, das die Frauen
erringen müssen. Ohne dieses Fundament bleibt die
Frauenwelt rechtlos, ohne die Mitbestimmung in der
Gesetzgebung ist all ihre Arbeit, all ihr Wirken nur
ein geduldeter Hilfsdienst in dem großen Staatsgetriebe.

Eine Serie von Heften wird diesem ersten folgen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0003" n="[3]"/>
      <div type="preface" n="1">
        <head>Zur Einführung.</head><lb/>
        <p><hi rendition="#in">D</hi>ie Frauenbewegung ist in ein Stadium getreten, wo<lb/>
der Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in<lb/>
den Vordergrund der Aufgaben der Frauenwelt gestellt<lb/>
werden muß. Von allen Seiten ruft man nach <hi rendition="#g">Werbe-<lb/>
schriften</hi> zur Orientierung dafür. Wir sehen es<lb/>
daher für unsere Pflicht an, nach und nach kleine kurz<lb/>
gefaßte Artikel als Sonderabdruck aus unserer Zeitschrift<lb/>
erscheinen zu lassen, die die Frage des Frauenstimm-<lb/>
rechts von verschiedenen Gesichtspunkten aus beleuchten.<lb/>
Es hat sich nun vollauf erwiesen, daß das Frauenwirken<lb/>
und die Frauenarbeiten niemals zu bestimmenden<lb/>
und gesetzgeberischen Faktoren im Staate werden können,<lb/>
wenn die Frauen nicht in den Kampf um ihre politischen<lb/>
Rechte mit ganzer Kraft eintreten.</p><lb/>
        <p>Das erste Heft umfaßt daher das Grundprinzip<lb/>
des Volksrechts im Deutschen Recht, das die Frauen<lb/>
erringen müssen. Ohne dieses Fundament bleibt die<lb/>
Frauenwelt rechtlos, ohne die Mitbestimmung in der<lb/>
Gesetzgebung ist all ihre Arbeit, all ihr Wirken nur<lb/>
ein geduldeter Hilfsdienst  in dem großen Staatsgetriebe.</p><lb/>
        <p>Eine Serie von Heften wird diesem ersten folgen.</p><lb/><lb/>
        <byline> <hi rendition="#right"> <hi rendition="#g">Minna Cauer</hi> </hi> </byline><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[3]/0003] Zur Einführung. Die Frauenbewegung ist in ein Stadium getreten, wo der Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen in den Vordergrund der Aufgaben der Frauenwelt gestellt werden muß. Von allen Seiten ruft man nach Werbe- schriften zur Orientierung dafür. Wir sehen es daher für unsere Pflicht an, nach und nach kleine kurz gefaßte Artikel als Sonderabdruck aus unserer Zeitschrift erscheinen zu lassen, die die Frage des Frauenstimm- rechts von verschiedenen Gesichtspunkten aus beleuchten. Es hat sich nun vollauf erwiesen, daß das Frauenwirken und die Frauenarbeiten niemals zu bestimmenden und gesetzgeberischen Faktoren im Staate werden können, wenn die Frauen nicht in den Kampf um ihre politischen Rechte mit ganzer Kraft eintreten. Das erste Heft umfaßt daher das Grundprinzip des Volksrechts im Deutschen Recht, das die Frauen erringen müssen. Ohne dieses Fundament bleibt die Frauenwelt rechtlos, ohne die Mitbestimmung in der Gesetzgebung ist all ihre Arbeit, all ihr Wirken nur ein geduldeter Hilfsdienst in dem großen Staatsgetriebe. Eine Serie von Heften wird diesem ersten folgen. Minna Cauer

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-08-12T15:03:55Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-08-12T15:03:55Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_volksrechte_1917
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_volksrechte_1917/3
Zitationshilfe: Kirchhoff, Auguste: Frauenrechte - Volksrechte. Berlin, 1917, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_volksrechte_1917/3>, abgerufen am 23.04.2024.