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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Frauen als Vormund

fernung seines Wohnsitzes von dem Sitze des Vormundschaftsgerichts die Vor¬
mundschaft nicht ohne besondre Belästigung führen kann, 6. wer mehr als eine
Vormundschaft oder Pflegschaft führt, und noch einige unwesentliche Gründe.

Da durch die heutigen erschwerten Anforderungen im Berufe, im geselligen
Leben usw. dem Einzelnen kaum genügend Zeit bleibt, sich so um die eigne
Familie zu kümmern, wie es sein sollte, so kann man sich kaum wundern, daß
sich gebildete Männer mit Händen und Füßen gegen die Übernahme von Vor¬
mund- und Pflegschaften sträuben, besonders wenn es sich um solche unter
schwierigen Verhältnissen handelt. Anderseits wird man aber auch versteh",
wenn sie sich so wenig als möglich um die ihnen anvertrauten Mündel kümmern,
wenn sie meinen, es sei alles in Ordnung, wenn sie nur nichts mit der Polizei
zu tun haben. Hier muß nun die Tätigkeit der Frau der gebildeten Stände
anfangen. Man wird mir einwenden, daß viele Frauen zu unerfahren dazu
seien, daß sie eine starke Behördescheu oder Mangel an Selbstvertrauen Hütten,
daß andern wieder Bedenken kämen, sich mit dunkeln, unsaubern Verhältnissen
abzugeben usw. Alle diese Einwände kann man leicht widerlegen. Gegen Un-
erfcchrenheit gibt es ein vorzügliches Mittel -- Bildung und Belehrung. Es
ist Sache der fast in allen großem Städten gegründeten Nechtsschutzstellen, die
Frauen über die Pflichten als Vormund aufzuklären und ihnen in schwierigen
Verhältnissen mit Rat und Tat beizustehn. Andrerseits müßte das Beispiel
Berlins nachgeahmt werden, wo erstens ein Verband für weibliche Vormund¬
schaft gegründet worden ist, der seinen Mitgliedern alle nötigen Kenntnisse und
Belehrungen vermitteln will, und wo zweitens der "Freiwillige Erziehungs¬
beirat für schulentlassene Waisen" seinen Sitz hat.

Da diese segensreiche Einrichtung leider ebenfalls noch nicht genügend be¬
kannt ist, möchte ich hier etwas näher darauf eingehn, besonders da ich dringend
wünsche, daß sich nach dem Muster dieses Erziehungsbeirats auch in andern
Städten Vereine bilden möchten. Ich beziehe mich in den folgenden Aus¬
führungen auf die vom Vorstande herausgegebne Schrift des Vereins: "Allerlei
Wissenswertes über den Freiwilligen Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen."
Dieser Verein ist in der kurzen Zeit von acht Jahren auf mehr als 4000 Mit¬
glieder, darunter 150 Vereinsärzte, 200 fachmännische Beistände und 1500 Pfleger
und Pflegerinnen angewachsen, er hat alljährlich 1400 bis 1600 Waisen unter¬
gebracht und jedes Jahr 15000 bis 25000 Mark ausgeben können. Als
Waisen betrachtet der Erziehungsbeirat alle vaterlosen oder elternlosen, unehe¬
lichen oder dauernd vom Vater verlassenen Kinder. Dazu gehören etwa
10 Prozent aller Berliner Gemeindeschüler, d. h. über 20000 Kinder, von denen
jährlich etwa 2400 bis 2700 aus der Schule entlassen werden. Er beschränkt
sich mir auf Schulentlassene, weil seiner Ansicht nach während der Schulzeit
in der Regel der Einfluß der Mutter oder der sonstigen Gewalthaber in Ver¬
bindung mit der Schulzucht zur Erziehung ausreicht. Der Verein will den
Vormund, den Waisenrat und die städtischen Waisenpfleger in ihrer Arbeit
wirksam unterstützen. Zur Mitgliedschaft sind erwachsne Personen beiderlei
Geschlechts ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, Berufs oder der Partei
berechtigt, ferner Vereine, Behörden und Körperschaften. Die Pfleger und


Frauen als Vormund

fernung seines Wohnsitzes von dem Sitze des Vormundschaftsgerichts die Vor¬
mundschaft nicht ohne besondre Belästigung führen kann, 6. wer mehr als eine
Vormundschaft oder Pflegschaft führt, und noch einige unwesentliche Gründe.

Da durch die heutigen erschwerten Anforderungen im Berufe, im geselligen
Leben usw. dem Einzelnen kaum genügend Zeit bleibt, sich so um die eigne
Familie zu kümmern, wie es sein sollte, so kann man sich kaum wundern, daß
sich gebildete Männer mit Händen und Füßen gegen die Übernahme von Vor¬
mund- und Pflegschaften sträuben, besonders wenn es sich um solche unter
schwierigen Verhältnissen handelt. Anderseits wird man aber auch versteh»,
wenn sie sich so wenig als möglich um die ihnen anvertrauten Mündel kümmern,
wenn sie meinen, es sei alles in Ordnung, wenn sie nur nichts mit der Polizei
zu tun haben. Hier muß nun die Tätigkeit der Frau der gebildeten Stände
anfangen. Man wird mir einwenden, daß viele Frauen zu unerfahren dazu
seien, daß sie eine starke Behördescheu oder Mangel an Selbstvertrauen Hütten,
daß andern wieder Bedenken kämen, sich mit dunkeln, unsaubern Verhältnissen
abzugeben usw. Alle diese Einwände kann man leicht widerlegen. Gegen Un-
erfcchrenheit gibt es ein vorzügliches Mittel — Bildung und Belehrung. Es
ist Sache der fast in allen großem Städten gegründeten Nechtsschutzstellen, die
Frauen über die Pflichten als Vormund aufzuklären und ihnen in schwierigen
Verhältnissen mit Rat und Tat beizustehn. Andrerseits müßte das Beispiel
Berlins nachgeahmt werden, wo erstens ein Verband für weibliche Vormund¬
schaft gegründet worden ist, der seinen Mitgliedern alle nötigen Kenntnisse und
Belehrungen vermitteln will, und wo zweitens der „Freiwillige Erziehungs¬
beirat für schulentlassene Waisen" seinen Sitz hat.

Da diese segensreiche Einrichtung leider ebenfalls noch nicht genügend be¬
kannt ist, möchte ich hier etwas näher darauf eingehn, besonders da ich dringend
wünsche, daß sich nach dem Muster dieses Erziehungsbeirats auch in andern
Städten Vereine bilden möchten. Ich beziehe mich in den folgenden Aus¬
führungen auf die vom Vorstande herausgegebne Schrift des Vereins: „Allerlei
Wissenswertes über den Freiwilligen Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen."
Dieser Verein ist in der kurzen Zeit von acht Jahren auf mehr als 4000 Mit¬
glieder, darunter 150 Vereinsärzte, 200 fachmännische Beistände und 1500 Pfleger
und Pflegerinnen angewachsen, er hat alljährlich 1400 bis 1600 Waisen unter¬
gebracht und jedes Jahr 15000 bis 25000 Mark ausgeben können. Als
Waisen betrachtet der Erziehungsbeirat alle vaterlosen oder elternlosen, unehe¬
lichen oder dauernd vom Vater verlassenen Kinder. Dazu gehören etwa
10 Prozent aller Berliner Gemeindeschüler, d. h. über 20000 Kinder, von denen
jährlich etwa 2400 bis 2700 aus der Schule entlassen werden. Er beschränkt
sich mir auf Schulentlassene, weil seiner Ansicht nach während der Schulzeit
in der Regel der Einfluß der Mutter oder der sonstigen Gewalthaber in Ver¬
bindung mit der Schulzucht zur Erziehung ausreicht. Der Verein will den
Vormund, den Waisenrat und die städtischen Waisenpfleger in ihrer Arbeit
wirksam unterstützen. Zur Mitgliedschaft sind erwachsne Personen beiderlei
Geschlechts ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, Berufs oder der Partei
berechtigt, ferner Vereine, Behörden und Körperschaften. Die Pfleger und


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[0083] Frauen als Vormund fernung seines Wohnsitzes von dem Sitze des Vormundschaftsgerichts die Vor¬ mundschaft nicht ohne besondre Belästigung führen kann, 6. wer mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt, und noch einige unwesentliche Gründe. Da durch die heutigen erschwerten Anforderungen im Berufe, im geselligen Leben usw. dem Einzelnen kaum genügend Zeit bleibt, sich so um die eigne Familie zu kümmern, wie es sein sollte, so kann man sich kaum wundern, daß sich gebildete Männer mit Händen und Füßen gegen die Übernahme von Vor¬ mund- und Pflegschaften sträuben, besonders wenn es sich um solche unter schwierigen Verhältnissen handelt. Anderseits wird man aber auch versteh», wenn sie sich so wenig als möglich um die ihnen anvertrauten Mündel kümmern, wenn sie meinen, es sei alles in Ordnung, wenn sie nur nichts mit der Polizei zu tun haben. Hier muß nun die Tätigkeit der Frau der gebildeten Stände anfangen. Man wird mir einwenden, daß viele Frauen zu unerfahren dazu seien, daß sie eine starke Behördescheu oder Mangel an Selbstvertrauen Hütten, daß andern wieder Bedenken kämen, sich mit dunkeln, unsaubern Verhältnissen abzugeben usw. Alle diese Einwände kann man leicht widerlegen. Gegen Un- erfcchrenheit gibt es ein vorzügliches Mittel — Bildung und Belehrung. Es ist Sache der fast in allen großem Städten gegründeten Nechtsschutzstellen, die Frauen über die Pflichten als Vormund aufzuklären und ihnen in schwierigen Verhältnissen mit Rat und Tat beizustehn. Andrerseits müßte das Beispiel Berlins nachgeahmt werden, wo erstens ein Verband für weibliche Vormund¬ schaft gegründet worden ist, der seinen Mitgliedern alle nötigen Kenntnisse und Belehrungen vermitteln will, und wo zweitens der „Freiwillige Erziehungs¬ beirat für schulentlassene Waisen" seinen Sitz hat. Da diese segensreiche Einrichtung leider ebenfalls noch nicht genügend be¬ kannt ist, möchte ich hier etwas näher darauf eingehn, besonders da ich dringend wünsche, daß sich nach dem Muster dieses Erziehungsbeirats auch in andern Städten Vereine bilden möchten. Ich beziehe mich in den folgenden Aus¬ führungen auf die vom Vorstande herausgegebne Schrift des Vereins: „Allerlei Wissenswertes über den Freiwilligen Erziehungsbeirat für schulentlassene Waisen." Dieser Verein ist in der kurzen Zeit von acht Jahren auf mehr als 4000 Mit¬ glieder, darunter 150 Vereinsärzte, 200 fachmännische Beistände und 1500 Pfleger und Pflegerinnen angewachsen, er hat alljährlich 1400 bis 1600 Waisen unter¬ gebracht und jedes Jahr 15000 bis 25000 Mark ausgeben können. Als Waisen betrachtet der Erziehungsbeirat alle vaterlosen oder elternlosen, unehe¬ lichen oder dauernd vom Vater verlassenen Kinder. Dazu gehören etwa 10 Prozent aller Berliner Gemeindeschüler, d. h. über 20000 Kinder, von denen jährlich etwa 2400 bis 2700 aus der Schule entlassen werden. Er beschränkt sich mir auf Schulentlassene, weil seiner Ansicht nach während der Schulzeit in der Regel der Einfluß der Mutter oder der sonstigen Gewalthaber in Ver¬ bindung mit der Schulzucht zur Erziehung ausreicht. Der Verein will den Vormund, den Waisenrat und die städtischen Waisenpfleger in ihrer Arbeit wirksam unterstützen. Zur Mitgliedschaft sind erwachsne Personen beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, Berufs oder der Partei berechtigt, ferner Vereine, Behörden und Körperschaften. Die Pfleger und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/83>, abgerufen am 27.09.2024.