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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Wiehern und die Gefängnisreform

in einem ausführlichen Gutachten geäußert, und es wird von Interesse sein, die
Ansicht dieses klugen und erfahrnen Mannes zu hören. Er sagt: "Der erste
wesentlichste Schritt, der in dieser Beziehung zu tun sein wird, wäre die Be¬
seitigung des durch die Ressorts von zwei Ministerien, denen des Innern und
der Justiz, etablierten Dualismus und die Unterstellung der gesamten Gefängnis-
Verwaltung unter eines dieser beiden Ministerien. Wie die Sachen in Preußen
liegen, kann es kaum einem Zweifel unterworfen sein, daß das Ministerium des
Innern, dem die zur Fortführung der Aufgaben unerlässigen Verwaltungs¬
organe zur Verfügung stehn, und das bereits seit Jahrzehnten auf diesem Wege
vorgegangen ist, mit dieser Übernahme betraut werde, allerdings mit Wahrung
aller der von der Justiz in Beziehung auf die Untersuchungsgcfangnen speziell
geltend zu machenden Interessen."

Der maßgebende Gedanke bei dieser Entscheidung war, wie sich das bei
Wiehern von selbst versteht, natürlich nicht der Wunsch, den Machtbereich seines
Ressorts zu erweitern, er betrachtete die Frage vielmehr rein mit Rücksicht auf
die zu leistende Arbeit. Und nach allem, was er gesehen, gehört und erlebt
hatte, konnte es ihm allerdings nicht zweifelhaft sein, daß die Fortführung des
Werkes in dem Sinne und mit den Zielen, wie sie vor seiner Seele standen, am
meisten unter der Verwaltung des Innern, zu deren Ressort ohnehin das große
Gebiet der Präventive gehört, gesichert sein würde. Endlich ging jedoch sein
Rat dahin, auch in dem Ministerium des Innern eine gesonderte Abteilung
für das Gefüngniswcsen zu errichten. In dieser dezentralisierten Verwaltung
sollten dann die Oberpräsidenten mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen aus¬
gestattet werden und teilweise an die Stelle der Ministerialinstanz treten, ihnen
aber sollten wieder für jede Provinz ein dezernierender Rat und fachmännisch
geschulte Gefängnisdirektoren von hoher sozialer und wissenschaftlicher Bildung
zur Seite stehn.

Ganz besonders tritt in dem vierten Bande der Wichcrnschen Schriften die
vierte große Aufgabe hervor, die Wiehern unter dem Druck seiner Gefängnis-
erfcchrungen zu leisten übernommen hatte, die Aufgabe, die Kirche lebendig zu
machen, in ihr die Erkenntnis schmerzlicher Versäumnisse zu wecken und sie zur
Übernahme lang vernachlässigter Pflichten zu drängen. Als er seine große
Rede auf dem Kirchentage zu Bremen hielt, war er gerade von seiner ersten
Gefängnisreise durch das Rheinland und Westfalen zurückgekehrt, und die tiefen
Eindrücke, die er empfangen hatte, die dunkeln Bilder, die an seinem Auge
vorübergegangen waren, strömten nun in diese Rede und machten sie zu einem
gewaltigen Appell an das Gewissen der menschlichen Gesellschaft und vor allem
der Kirche, die den Auftrag erhalten hat, die Sünder zur Buße zu rufen und
ihnen die Tore zu Gott wieder auszuschließen. Eine wundersame Frische liegt
auch jetzt noch über dieser Rede. Niemals wird Wiehern weichlich und rühr-
sam, nirgends läßt er sich verleiten, das, was er gesehen und was ihn tief er¬
schüttert hatte, mit den Augen des bloßen Gefühls anzusehen. Wer diese Rede
wie auch das andre, was Wiehern geschrieben hat, durchliest, der hat jederzeit
das Bewußtsein, von einer klaren, nüchternen, ihres Ziels gewissen Persönlich¬
keit geführt zu werden.


Wiehern und die Gefängnisreform

in einem ausführlichen Gutachten geäußert, und es wird von Interesse sein, die
Ansicht dieses klugen und erfahrnen Mannes zu hören. Er sagt: „Der erste
wesentlichste Schritt, der in dieser Beziehung zu tun sein wird, wäre die Be¬
seitigung des durch die Ressorts von zwei Ministerien, denen des Innern und
der Justiz, etablierten Dualismus und die Unterstellung der gesamten Gefängnis-
Verwaltung unter eines dieser beiden Ministerien. Wie die Sachen in Preußen
liegen, kann es kaum einem Zweifel unterworfen sein, daß das Ministerium des
Innern, dem die zur Fortführung der Aufgaben unerlässigen Verwaltungs¬
organe zur Verfügung stehn, und das bereits seit Jahrzehnten auf diesem Wege
vorgegangen ist, mit dieser Übernahme betraut werde, allerdings mit Wahrung
aller der von der Justiz in Beziehung auf die Untersuchungsgcfangnen speziell
geltend zu machenden Interessen."

Der maßgebende Gedanke bei dieser Entscheidung war, wie sich das bei
Wiehern von selbst versteht, natürlich nicht der Wunsch, den Machtbereich seines
Ressorts zu erweitern, er betrachtete die Frage vielmehr rein mit Rücksicht auf
die zu leistende Arbeit. Und nach allem, was er gesehen, gehört und erlebt
hatte, konnte es ihm allerdings nicht zweifelhaft sein, daß die Fortführung des
Werkes in dem Sinne und mit den Zielen, wie sie vor seiner Seele standen, am
meisten unter der Verwaltung des Innern, zu deren Ressort ohnehin das große
Gebiet der Präventive gehört, gesichert sein würde. Endlich ging jedoch sein
Rat dahin, auch in dem Ministerium des Innern eine gesonderte Abteilung
für das Gefüngniswcsen zu errichten. In dieser dezentralisierten Verwaltung
sollten dann die Oberpräsidenten mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen aus¬
gestattet werden und teilweise an die Stelle der Ministerialinstanz treten, ihnen
aber sollten wieder für jede Provinz ein dezernierender Rat und fachmännisch
geschulte Gefängnisdirektoren von hoher sozialer und wissenschaftlicher Bildung
zur Seite stehn.

Ganz besonders tritt in dem vierten Bande der Wichcrnschen Schriften die
vierte große Aufgabe hervor, die Wiehern unter dem Druck seiner Gefängnis-
erfcchrungen zu leisten übernommen hatte, die Aufgabe, die Kirche lebendig zu
machen, in ihr die Erkenntnis schmerzlicher Versäumnisse zu wecken und sie zur
Übernahme lang vernachlässigter Pflichten zu drängen. Als er seine große
Rede auf dem Kirchentage zu Bremen hielt, war er gerade von seiner ersten
Gefängnisreise durch das Rheinland und Westfalen zurückgekehrt, und die tiefen
Eindrücke, die er empfangen hatte, die dunkeln Bilder, die an seinem Auge
vorübergegangen waren, strömten nun in diese Rede und machten sie zu einem
gewaltigen Appell an das Gewissen der menschlichen Gesellschaft und vor allem
der Kirche, die den Auftrag erhalten hat, die Sünder zur Buße zu rufen und
ihnen die Tore zu Gott wieder auszuschließen. Eine wundersame Frische liegt
auch jetzt noch über dieser Rede. Niemals wird Wiehern weichlich und rühr-
sam, nirgends läßt er sich verleiten, das, was er gesehen und was ihn tief er¬
schüttert hatte, mit den Augen des bloßen Gefühls anzusehen. Wer diese Rede
wie auch das andre, was Wiehern geschrieben hat, durchliest, der hat jederzeit
das Bewußtsein, von einer klaren, nüchternen, ihres Ziels gewissen Persönlich¬
keit geführt zu werden.


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[0696] Wiehern und die Gefängnisreform in einem ausführlichen Gutachten geäußert, und es wird von Interesse sein, die Ansicht dieses klugen und erfahrnen Mannes zu hören. Er sagt: „Der erste wesentlichste Schritt, der in dieser Beziehung zu tun sein wird, wäre die Be¬ seitigung des durch die Ressorts von zwei Ministerien, denen des Innern und der Justiz, etablierten Dualismus und die Unterstellung der gesamten Gefängnis- Verwaltung unter eines dieser beiden Ministerien. Wie die Sachen in Preußen liegen, kann es kaum einem Zweifel unterworfen sein, daß das Ministerium des Innern, dem die zur Fortführung der Aufgaben unerlässigen Verwaltungs¬ organe zur Verfügung stehn, und das bereits seit Jahrzehnten auf diesem Wege vorgegangen ist, mit dieser Übernahme betraut werde, allerdings mit Wahrung aller der von der Justiz in Beziehung auf die Untersuchungsgcfangnen speziell geltend zu machenden Interessen." Der maßgebende Gedanke bei dieser Entscheidung war, wie sich das bei Wiehern von selbst versteht, natürlich nicht der Wunsch, den Machtbereich seines Ressorts zu erweitern, er betrachtete die Frage vielmehr rein mit Rücksicht auf die zu leistende Arbeit. Und nach allem, was er gesehen, gehört und erlebt hatte, konnte es ihm allerdings nicht zweifelhaft sein, daß die Fortführung des Werkes in dem Sinne und mit den Zielen, wie sie vor seiner Seele standen, am meisten unter der Verwaltung des Innern, zu deren Ressort ohnehin das große Gebiet der Präventive gehört, gesichert sein würde. Endlich ging jedoch sein Rat dahin, auch in dem Ministerium des Innern eine gesonderte Abteilung für das Gefüngniswcsen zu errichten. In dieser dezentralisierten Verwaltung sollten dann die Oberpräsidenten mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen aus¬ gestattet werden und teilweise an die Stelle der Ministerialinstanz treten, ihnen aber sollten wieder für jede Provinz ein dezernierender Rat und fachmännisch geschulte Gefängnisdirektoren von hoher sozialer und wissenschaftlicher Bildung zur Seite stehn. Ganz besonders tritt in dem vierten Bande der Wichcrnschen Schriften die vierte große Aufgabe hervor, die Wiehern unter dem Druck seiner Gefängnis- erfcchrungen zu leisten übernommen hatte, die Aufgabe, die Kirche lebendig zu machen, in ihr die Erkenntnis schmerzlicher Versäumnisse zu wecken und sie zur Übernahme lang vernachlässigter Pflichten zu drängen. Als er seine große Rede auf dem Kirchentage zu Bremen hielt, war er gerade von seiner ersten Gefängnisreise durch das Rheinland und Westfalen zurückgekehrt, und die tiefen Eindrücke, die er empfangen hatte, die dunkeln Bilder, die an seinem Auge vorübergegangen waren, strömten nun in diese Rede und machten sie zu einem gewaltigen Appell an das Gewissen der menschlichen Gesellschaft und vor allem der Kirche, die den Auftrag erhalten hat, die Sünder zur Buße zu rufen und ihnen die Tore zu Gott wieder auszuschließen. Eine wundersame Frische liegt auch jetzt noch über dieser Rede. Niemals wird Wiehern weichlich und rühr- sam, nirgends läßt er sich verleiten, das, was er gesehen und was ihn tief er¬ schüttert hatte, mit den Augen des bloßen Gefühls anzusehen. Wer diese Rede wie auch das andre, was Wiehern geschrieben hat, durchliest, der hat jederzeit das Bewußtsein, von einer klaren, nüchternen, ihres Ziels gewissen Persönlich¬ keit geführt zu werden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/696>, abgerufen am 27.09.2024.