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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Wiehern und die Gefängnisreforin

den Dienst der Bruderschaft des Rauben Hauses auf so vielen Gebieten der
sozialen Liebesarbeit gern gefallen ließ, befürchtete man von ihnen in der Ge-
fangnenpflege einen unerlaubten Gewissenszwang und die Züchtung einer heuch¬
lerischen Frömmigkeit. Man hätte es dem freien und abgeklärten Geiste Wieherns
wohl zutrauen dürfen, daß er für solche Dinge nicht zu haben wäre und auch
Einfluß genug Hütte, sein Werk lauter und gesund zu erhalten. Aber es war
eine leidenschaftliche Zeit, und die politische wie die religiöse Erhitzung, die nach
der andern Seite hin auch zu dem wunderlichen Vorwurf führte, Wiehern hätte
Christum verleugnet, erlaubten es nicht, ein unbefangnes Urteil zu gewinnen.
Jede Irrung und jede vereinzelte Taktlosigkeit wurde zu einem Beweis für die
Gefährlichkeit der Brüder gemacht, während es doch seltsam gewesen wäre, wenn
sich in dem Wirken der Brüder die Mängel der menschlichen Natur nirgendwo
offenbart hätten. Es hat keinen Zweck, den Spuren des Kampfes gegen die
Bruderschaft des Rauben Hauses weiter nachzugeben und die verjährten Anklage¬
schriften jetzt noch nachzuprüfen. Genug, daß es endlich gelang, die Bruder¬
schaft aus dem Gefüngnisdienst zu beseitigen, und daß das Abgeordnetenhaus
gegen den Widerspruch des Ministers, Grafen zu Eulenburg, und trotz dem
warmen Eintreten manches vornrteillosen Mannes den Beschluß faßte, den
Kontrakt mit dem Kuratorium des Rauben Hauses nicht wieder zu erneuern.

Wir werden heute sagen dürfen, daß dieser Beschluß eine unverdiente
Kränkung Wieherns war und ebenso eine unverdiente Kränkung der Bruder¬
schaft, die ihre Arbeit mit Hingebung, und wie jetzt wohl allgemein zugestanden
wird, mit Verständnis und im großen und ganzen mit besonderm Geschick ge¬
leistet hatte. Dennoch haben wir keine Veranlassung, diese Entscheidung als
ein Unglück zu beklagen. Der Brüder vom Rauben Hause warteten schon andre
Pflichten, in denen sie sich weiter bewähren konnten, und ohnehin hätte Wiehern
die Aufgabe, das gesamte preußische Aufsehcrpersonal auszubilden, gar nicht
leisten können, es hätte sich immer nur um geringe Bruchteile handeln können.
Aber es läßt sich nun auch wohl nicht leugnen, daß die Abneigung gegen die
Verwendung einer geschlossenen Bruderschaft in der Strafrechtspflege immerhin
auf Gründen ruht, die sich nicht ohne weiteres abweisen lassen. Es soll gar
nicht einmal davon gesprochen werden, daß die Verwendung einer solchen eng
verbundnen und zwiefach geleiteten Bruderschaft für die Verwaltung mancherlei
Schwierigkeiten zur Folge haben mußte, die nur so lange nicht zu wirklichen
Konflikten führten, als Wiehern die Fäden in der Hand hatte. Gewichtiger
erscheint mir die Befürchtung, daß eine ausgesprochen religiöse Körperschaft
leicht der Gefahr unterliegen könne, das Prinzip religiöser Erneuerung, worauf
sie ruht, in den Vordergrund ihres Interesses zu stellen, zum Nachteil eben
dieses Prinzips, und daß die Gefangnen leicht in ihren Aufsehern uniformierte
Missionare sehen und meinen könnten, die Religion sei ein Teil des Straf¬
vollzugs, der Strafvollzug ein Stück Religion. Eine Verquickung von religiöser
Seelenpflege mit der Vollziehung von Strafen hat immer etwas mißliches und
bedenkliches. Gewiß wird sich auch der in rein weltlichem Berufe stehende
Strafvollzugsbeamte zuzeiten gedrungen fühlen, ein ernstes religiöses Gespräch
zu führen. Er wird den Gefangnen zuzeiten in einer Stimmung finden, wo


Wiehern und die Gefängnisreforin

den Dienst der Bruderschaft des Rauben Hauses auf so vielen Gebieten der
sozialen Liebesarbeit gern gefallen ließ, befürchtete man von ihnen in der Ge-
fangnenpflege einen unerlaubten Gewissenszwang und die Züchtung einer heuch¬
lerischen Frömmigkeit. Man hätte es dem freien und abgeklärten Geiste Wieherns
wohl zutrauen dürfen, daß er für solche Dinge nicht zu haben wäre und auch
Einfluß genug Hütte, sein Werk lauter und gesund zu erhalten. Aber es war
eine leidenschaftliche Zeit, und die politische wie die religiöse Erhitzung, die nach
der andern Seite hin auch zu dem wunderlichen Vorwurf führte, Wiehern hätte
Christum verleugnet, erlaubten es nicht, ein unbefangnes Urteil zu gewinnen.
Jede Irrung und jede vereinzelte Taktlosigkeit wurde zu einem Beweis für die
Gefährlichkeit der Brüder gemacht, während es doch seltsam gewesen wäre, wenn
sich in dem Wirken der Brüder die Mängel der menschlichen Natur nirgendwo
offenbart hätten. Es hat keinen Zweck, den Spuren des Kampfes gegen die
Bruderschaft des Rauben Hauses weiter nachzugeben und die verjährten Anklage¬
schriften jetzt noch nachzuprüfen. Genug, daß es endlich gelang, die Bruder¬
schaft aus dem Gefüngnisdienst zu beseitigen, und daß das Abgeordnetenhaus
gegen den Widerspruch des Ministers, Grafen zu Eulenburg, und trotz dem
warmen Eintreten manches vornrteillosen Mannes den Beschluß faßte, den
Kontrakt mit dem Kuratorium des Rauben Hauses nicht wieder zu erneuern.

Wir werden heute sagen dürfen, daß dieser Beschluß eine unverdiente
Kränkung Wieherns war und ebenso eine unverdiente Kränkung der Bruder¬
schaft, die ihre Arbeit mit Hingebung, und wie jetzt wohl allgemein zugestanden
wird, mit Verständnis und im großen und ganzen mit besonderm Geschick ge¬
leistet hatte. Dennoch haben wir keine Veranlassung, diese Entscheidung als
ein Unglück zu beklagen. Der Brüder vom Rauben Hause warteten schon andre
Pflichten, in denen sie sich weiter bewähren konnten, und ohnehin hätte Wiehern
die Aufgabe, das gesamte preußische Aufsehcrpersonal auszubilden, gar nicht
leisten können, es hätte sich immer nur um geringe Bruchteile handeln können.
Aber es läßt sich nun auch wohl nicht leugnen, daß die Abneigung gegen die
Verwendung einer geschlossenen Bruderschaft in der Strafrechtspflege immerhin
auf Gründen ruht, die sich nicht ohne weiteres abweisen lassen. Es soll gar
nicht einmal davon gesprochen werden, daß die Verwendung einer solchen eng
verbundnen und zwiefach geleiteten Bruderschaft für die Verwaltung mancherlei
Schwierigkeiten zur Folge haben mußte, die nur so lange nicht zu wirklichen
Konflikten führten, als Wiehern die Fäden in der Hand hatte. Gewichtiger
erscheint mir die Befürchtung, daß eine ausgesprochen religiöse Körperschaft
leicht der Gefahr unterliegen könne, das Prinzip religiöser Erneuerung, worauf
sie ruht, in den Vordergrund ihres Interesses zu stellen, zum Nachteil eben
dieses Prinzips, und daß die Gefangnen leicht in ihren Aufsehern uniformierte
Missionare sehen und meinen könnten, die Religion sei ein Teil des Straf¬
vollzugs, der Strafvollzug ein Stück Religion. Eine Verquickung von religiöser
Seelenpflege mit der Vollziehung von Strafen hat immer etwas mißliches und
bedenkliches. Gewiß wird sich auch der in rein weltlichem Berufe stehende
Strafvollzugsbeamte zuzeiten gedrungen fühlen, ein ernstes religiöses Gespräch
zu führen. Er wird den Gefangnen zuzeiten in einer Stimmung finden, wo


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[0694] Wiehern und die Gefängnisreforin den Dienst der Bruderschaft des Rauben Hauses auf so vielen Gebieten der sozialen Liebesarbeit gern gefallen ließ, befürchtete man von ihnen in der Ge- fangnenpflege einen unerlaubten Gewissenszwang und die Züchtung einer heuch¬ lerischen Frömmigkeit. Man hätte es dem freien und abgeklärten Geiste Wieherns wohl zutrauen dürfen, daß er für solche Dinge nicht zu haben wäre und auch Einfluß genug Hütte, sein Werk lauter und gesund zu erhalten. Aber es war eine leidenschaftliche Zeit, und die politische wie die religiöse Erhitzung, die nach der andern Seite hin auch zu dem wunderlichen Vorwurf führte, Wiehern hätte Christum verleugnet, erlaubten es nicht, ein unbefangnes Urteil zu gewinnen. Jede Irrung und jede vereinzelte Taktlosigkeit wurde zu einem Beweis für die Gefährlichkeit der Brüder gemacht, während es doch seltsam gewesen wäre, wenn sich in dem Wirken der Brüder die Mängel der menschlichen Natur nirgendwo offenbart hätten. Es hat keinen Zweck, den Spuren des Kampfes gegen die Bruderschaft des Rauben Hauses weiter nachzugeben und die verjährten Anklage¬ schriften jetzt noch nachzuprüfen. Genug, daß es endlich gelang, die Bruder¬ schaft aus dem Gefüngnisdienst zu beseitigen, und daß das Abgeordnetenhaus gegen den Widerspruch des Ministers, Grafen zu Eulenburg, und trotz dem warmen Eintreten manches vornrteillosen Mannes den Beschluß faßte, den Kontrakt mit dem Kuratorium des Rauben Hauses nicht wieder zu erneuern. Wir werden heute sagen dürfen, daß dieser Beschluß eine unverdiente Kränkung Wieherns war und ebenso eine unverdiente Kränkung der Bruder¬ schaft, die ihre Arbeit mit Hingebung, und wie jetzt wohl allgemein zugestanden wird, mit Verständnis und im großen und ganzen mit besonderm Geschick ge¬ leistet hatte. Dennoch haben wir keine Veranlassung, diese Entscheidung als ein Unglück zu beklagen. Der Brüder vom Rauben Hause warteten schon andre Pflichten, in denen sie sich weiter bewähren konnten, und ohnehin hätte Wiehern die Aufgabe, das gesamte preußische Aufsehcrpersonal auszubilden, gar nicht leisten können, es hätte sich immer nur um geringe Bruchteile handeln können. Aber es läßt sich nun auch wohl nicht leugnen, daß die Abneigung gegen die Verwendung einer geschlossenen Bruderschaft in der Strafrechtspflege immerhin auf Gründen ruht, die sich nicht ohne weiteres abweisen lassen. Es soll gar nicht einmal davon gesprochen werden, daß die Verwendung einer solchen eng verbundnen und zwiefach geleiteten Bruderschaft für die Verwaltung mancherlei Schwierigkeiten zur Folge haben mußte, die nur so lange nicht zu wirklichen Konflikten führten, als Wiehern die Fäden in der Hand hatte. Gewichtiger erscheint mir die Befürchtung, daß eine ausgesprochen religiöse Körperschaft leicht der Gefahr unterliegen könne, das Prinzip religiöser Erneuerung, worauf sie ruht, in den Vordergrund ihres Interesses zu stellen, zum Nachteil eben dieses Prinzips, und daß die Gefangnen leicht in ihren Aufsehern uniformierte Missionare sehen und meinen könnten, die Religion sei ein Teil des Straf¬ vollzugs, der Strafvollzug ein Stück Religion. Eine Verquickung von religiöser Seelenpflege mit der Vollziehung von Strafen hat immer etwas mißliches und bedenkliches. Gewiß wird sich auch der in rein weltlichem Berufe stehende Strafvollzugsbeamte zuzeiten gedrungen fühlen, ein ernstes religiöses Gespräch zu führen. Er wird den Gefangnen zuzeiten in einer Stimmung finden, wo

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/694>, abgerufen am 27.09.2024.